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   VG München, 01.12.2009 - M 1 S 09.5282   

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VG München, 01.12.2009 - M 1 S 09.5282 (https://dejure.org/2009,71898)
VG München, Entscheidung vom 01.12.2009 - M 1 S 09.5282 (https://dejure.org/2009,71898)
VG München, Entscheidung vom 01. Dezember 2009 - M 1 S 09.5282 (https://dejure.org/2009,71898)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Erreichen von 18 Punkten; Tattagprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 3.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Rechtskraftprinzip;

    Auszug aus VG München, 01.12.2009 - M 1 S 09.5282
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 25. September 2008 (Az. 3 C 3/07, DAR 2009, 46 ff = Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 101) explizit entschieden, dass im Rahmen des § 4 Abs. 4 StVG, welcher den Punkteabzug nach Teilnahme an einem Aufbauseminar bzw. an einer verkehrspsychologischen Beratung regelt, das Tattagprinzip zur Anwendung kommt.

    Das hat auch das Bundesverwaltungsgericht in dem genannten Urteil sowie in seinem Urteil vom gleichen Tag (Az. 3 C 21/07, NJW 2009, 610 ff = Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 102) so gesehen, wenn es ausführt, dass in § 4 StVG zwar unterschiedliche Begriffe verwendet werden, wenn es darum geht, festzulegen, "bei welchem Punktestand die Fahrerlaubnisbehörde oder das Kraftfahrt-Bundesamt bestimmte Maßnahmen zu ergreifen haben oder wann schon kraft Gesetzes bestimmte Rechtsfolgen eintreten.

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 25. September 2008 (Az. 3 C 21/07, a.a.O.) entschieden, dass, wenn der Inhaber einer Fahrerlaubnis einen Punktestand erreicht hat, der nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG die mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zur Folge hat, eine danach eintretende Tilgung von Punkten im Verkehrszentralregister für die Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisentziehung ohne Bedeutung ist.

  • VGH Bayern, 11.08.2006 - 11 CS 05.2735

    Punktereduzierung bei Überschreiten der 18 Punkte-Grenze zwischen Anordnung der

    Auszug aus VG München, 01.12.2009 - M 1 S 09.5282
    Ein solcher Punktestand rechtfertigt die gesetzliche Ungeeignetheitsvermutung nur deshalb, weil nach der Wertung des Gesetzgebers von der Uneinsichtigkeit eines Mehrfachtäters auszugehen ist, der sämtliche Angebote und Hilfestellungen zum Abbau von vorhandenen Defiziten und auch die Möglichkeit, durch freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar und einer verkehrspsychologischen Beratung einen Punktebonus zu erhalten, nicht oder nicht hinreichend genutzt hat (vgl. BayVGH vom 20.9.2004, Az. 11 CS 04.2277, Juris; vom 11.08.2006, AZ. 11 CS 05.2735, Juris; OVG Münster vom 21.3.2003, DAR 2003, 433).

    Diese Regelung in § 4 Abs. 3 Satz 2 StVG zielt darauf ab, klarzustellen, dass die Fahrerlaubnisbehörde in der Begründung bzw. Bewertung eines Verkehrsverstoßes nicht von einer bereits vorliegenden rechtskräftigen Entscheidung abweichen darf (vgl. BayVGH vom 11.08.2006, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 14.12.2005 - 11 CS 05.1677

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Punktesystem; Tattagsprinzip; Nichtteilnahme an

    Auszug aus VG München, 01.12.2009 - M 1 S 09.5282
    Dies ist jedoch hinzunehmen vor dem Hintergrund, dass nur mit dem Tattagprinzip die objektiv im Zeitpunkt der Entscheidung über eine Maßnahme im Sinne von § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 StVG vorliegenden Verstöße berücksichtigt werden können, welche das tatsächliche Defizit des Betroffenen abbilden, auf dessen Bekämpfung der Maßnahmenkatalog abzielt und an dessen Vorliegen er anknüpft (BayVGH vom 14.12.2005, Az. 11 CS 05.1677).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2003 - 19 B 337/03

    Punktestand eines Fahrerlaubnisinhabers zwischen 14 und 17 Punkten

    Auszug aus VG München, 01.12.2009 - M 1 S 09.5282
    Ein solcher Punktestand rechtfertigt die gesetzliche Ungeeignetheitsvermutung nur deshalb, weil nach der Wertung des Gesetzgebers von der Uneinsichtigkeit eines Mehrfachtäters auszugehen ist, der sämtliche Angebote und Hilfestellungen zum Abbau von vorhandenen Defiziten und auch die Möglichkeit, durch freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar und einer verkehrspsychologischen Beratung einen Punktebonus zu erhalten, nicht oder nicht hinreichend genutzt hat (vgl. BayVGH vom 20.9.2004, Az. 11 CS 04.2277, Juris; vom 11.08.2006, AZ. 11 CS 05.2735, Juris; OVG Münster vom 21.3.2003, DAR 2003, 433).
  • OVG Brandenburg, 16.07.2003 - 4 B 145/03

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis ; Warnfunktion der der

    Auszug aus VG München, 01.12.2009 - M 1 S 09.5282
    Auch die Registrierung rechtskräftiger Entscheidungen im Verkehrszentralregister kann nicht der maßgebliche Zeitpunkt sein, da sie nicht zu einer verbindlichen Punktebewertung durch das Kraftfahrt-Bundesamt führt, sondern diese Punktebewertung durch die Fahrerlaubnisbehörde selbständig und anlassbezogen gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 StVG i.V.m. § 40 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vorzunehmen ist (vgl. OVG Thüringen vom 12.03.2003, Az. 2 EO 688/02, Juris; gegen die Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Eintragung in das Verkehrszentralregister auch OVG Frankfurt/Oder vom 16.7.2003, Az. 4 B 145/03, DAR 2004, 46 ff.).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 21.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Tattag; Rechtskraft;

    Auszug aus VG München, 01.12.2009 - M 1 S 09.5282
    Das hat auch das Bundesverwaltungsgericht in dem genannten Urteil sowie in seinem Urteil vom gleichen Tag (Az. 3 C 21/07, NJW 2009, 610 ff = Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 102) so gesehen, wenn es ausführt, dass in § 4 StVG zwar unterschiedliche Begriffe verwendet werden, wenn es darum geht, festzulegen, "bei welchem Punktestand die Fahrerlaubnisbehörde oder das Kraftfahrt-Bundesamt bestimmte Maßnahmen zu ergreifen haben oder wann schon kraft Gesetzes bestimmte Rechtsfolgen eintreten.
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VG München, 01.12.2009 - M 1 S 09.5282
    Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, ist zu beachten, dass der Gesetzgeber in § 4 Abs. 7 Satz 2 StVG einen grundsätzlichen Vorrang des Vollzugsinteresses angeordnet hat und es deshalb besonderer Umstände bedarf, um eine hiervon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (BVerfG vom 10.10.2003, NVwZ 2004, 93).
  • VG Sigmaringen, 02.02.2009 - 1 K 2858/08

    Mehrfach-Punkte-System; Verwarnung; Rechtskraftprinzip; Tattagprinzip;

    Auszug aus VG München, 01.12.2009 - M 1 S 09.5282
    Einzuräumen ist, dass das Tattagprinzip, wie auch der Antragsteller ausführt, im Einzelfall zu Unsicherheiten führen kann, weil bei seiner Anwendung nicht sichergestellt ist, dass die Fahrerlaubnisbehörde von allen durch den Betreffenden begangenen und damit rechtlich relevanten Verkehrsverstößen im Zeitpunkt ihrer Entscheidung auch Kenntnis hat - aus diesem Grund plädieren u.a. das VG Hamburg (vom 29.9.2008, Az. 5 E 2240.08), das VG Sigmaringen (vom 2.2.2009, 1 K 2858/08) sowie das OVG Münster (vom 9.2.2007, NJW 2007, 1768 ff) für die Anwendung des Rechtskraftprinzips bei der Ermittlung des Punktestands im Rahmen des § 4 Abs. 3 StVG.
  • OVG Thüringen, 12.03.2003 - 2 EO 688/02

    Anknüpfungszeitpunkt bei der Anwendung des Punktsystems

    Auszug aus VG München, 01.12.2009 - M 1 S 09.5282
    Auch die Registrierung rechtskräftiger Entscheidungen im Verkehrszentralregister kann nicht der maßgebliche Zeitpunkt sein, da sie nicht zu einer verbindlichen Punktebewertung durch das Kraftfahrt-Bundesamt führt, sondern diese Punktebewertung durch die Fahrerlaubnisbehörde selbständig und anlassbezogen gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 StVG i.V.m. § 40 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vorzunehmen ist (vgl. OVG Thüringen vom 12.03.2003, Az. 2 EO 688/02, Juris; gegen die Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Eintragung in das Verkehrszentralregister auch OVG Frankfurt/Oder vom 16.7.2003, Az. 4 B 145/03, DAR 2004, 46 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2007 - 16 B 2174/06

    Bezug des Punktsystems auf die Rechtskraft der zu bewertenden Entscheidungen ist

    Auszug aus VG München, 01.12.2009 - M 1 S 09.5282
    Einzuräumen ist, dass das Tattagprinzip, wie auch der Antragsteller ausführt, im Einzelfall zu Unsicherheiten führen kann, weil bei seiner Anwendung nicht sichergestellt ist, dass die Fahrerlaubnisbehörde von allen durch den Betreffenden begangenen und damit rechtlich relevanten Verkehrsverstößen im Zeitpunkt ihrer Entscheidung auch Kenntnis hat - aus diesem Grund plädieren u.a. das VG Hamburg (vom 29.9.2008, Az. 5 E 2240.08), das VG Sigmaringen (vom 2.2.2009, 1 K 2858/08) sowie das OVG Münster (vom 9.2.2007, NJW 2007, 1768 ff) für die Anwendung des Rechtskraftprinzips bei der Ermittlung des Punktestands im Rahmen des § 4 Abs. 3 StVG.
  • VGH Bayern, 08.06.2007 - 11 CS 06.3037

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis - Punktesystem // Maßgebliche

  • VGH Bayern, 19.12.2011 - 11 B 11.1848

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG

    Diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht durch Beschluss vom 1. Dezember 2009 (Az. M 1 S 09.5282 ) ab.
  • VG Neustadt, 07.06.2010 - 3 L 526/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtteilnahme an Aufbauseminar

    Dies folgt daraus, dass es nach der Systematik sowie dem Sinn und Zweck der in § 4 Abs. 3 Satz 1 StVG getroffenen Regelungen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Bekanntgabe einer solchen Verfügung ankommt und nicht - wie grundsätzlich bei der Anfechtung von belastenden Verwaltungsakten - auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (s. BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 3 C 21/07 -, BVerwGE 132, 57 ff. u. juris; BayVGH, Beschluss vom 3. Mai 2010 - M 1 S 09.5282 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Februar 2005 - 10 S 2875/04 -, DÖV 2005, 746; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 16 B 1093/05 -, DÖV 2006, 924; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23. November 2006 - 1 M 140/06 -, juris; OVG Sachsen, Beschluss vom 15. November 2005 - 3 BS 232/05 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Mai 2008 - 3 M 445/08 -, juris; vgl. demgegenüber OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19. Juli 2006 - 10 B 10750/06 --, DÖV 2006, 834, das allerdings über eine Interessenabwägung ebenfalls auf den Zeitpunkt des Ergehens der Verfügung abstellt).
  • VG München, 29.06.2010 - M 1 K 10.838

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 18 Punkten; Tattagprinzip

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die gewechselten Schriftsätze samt Anlagen - auch in dem Verfahren M 1 S 09.5282 - sowie auf die beigezogenen Fahrerlaubnisakten der Beklagten und die Widerspruchsakte der Regierung von Oberbayern Bezug genommen.
  • VG München, 25.05.2010 - M 6a S 10.1641

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 19 Punkten; Tattagsprinzip

    Diesem Zweck dient auch das Punktesystem (vgl. auch BRDrucks 821/96, S. 53, 71; VG München vom 1.12.2009, M 1 S 09.5282).
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