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   VG München, 17.03.2009 - M 1 S 09.555   

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VG München, 17.03.2009 - M 1 S 09.555 (https://dejure.org/2009,74270)
VG München, Entscheidung vom 17.03.2009 - M 1 S 09.555 (https://dejure.org/2009,74270)
VG München, Entscheidung vom 17. März 2009 - M 1 S 09.555 (https://dejure.org/2009,74270)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entzug der Fahrerlaubnis;Fragestellung bei der Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei Zweifeln an der "charakterlichen" Eignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 28.09.2006 - 11 CS 06.732

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Trunkenheitsfahrt auf Fahrrad - Anforderung eines

    Auszug aus VG München, 17.03.2009 - M 1 S 09.555
    Denn schon die Gutachtensanordnung hat zu bestimmen, was genau in der konkreten Sacherhaltsgestaltung Gegenstand der Überprüfung der Fahreignung sein soll, § 11 Abs. 6 Satz 1 FeV (BayVGH v. 28.9.2006 - 11 CS 06.732 - Juris).

    Über die bloße Benennung des mit der Begutachtung verfolgten Ziels, die Fahreignung des Betroffenen zu klären, ist die Konkretisierung des Untersuchungsthemas zu fordern (vgl. BayVGH v. 28.9.2006 a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 21.11.2006 - 12 ME 354/06

    Voraussetzungen für einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ;

    Auszug aus VG München, 17.03.2009 - M 1 S 09.555
    Die Vorschrift des § 11 Abs. 3 FeV betrifft schließlich nicht nur die körperliche und geistige Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, sondern auch die "charakterliche Eignung" (Bouska / Laeverenz, Fahrerlaubnisrecht, 3. Auflage 2004, Erl. 17 zu § 11 FeV m. w. N.; OVG Niedersachsen v. 21.11.2006, DAR 2007, 162).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VG München, 17.03.2009 - M 1 S 09.555
    Der Schluss auf die Nichteignung des Betroffenen nach § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV ist jedoch nur zulässig, wenn die Anordnung der ärztlichen bzw. medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (BVerwG v. 9.6.2005, BayVBl 2006, 121).
  • VG München, 06.03.2008 - M 6a S 08.722

    EU-Fahrerlaubnis; Trunkenheitsfahrt (1,96 ‰) vor Erwerb der EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG München, 17.03.2009 - M 1 S 09.555
    Offen bleiben kann, welche Anforderungen an die Ermessensausübung bei der Gutachtensanordnung in Anwendung des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV zu stellen sind (vgl. hierzu VG München v. 6.3.2008 - M 6a S 08.722 - Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2001 - 10 S 1337/01

    Gutachtenbeibringung bei (einmaligem) Konsum von Cannabis

    Auszug aus VG München, 17.03.2009 - M 1 S 09.555
    Dass die konkrete Fragestellung auch dem Betroffenen mitzuteilen ist, ergibt sich zwar nicht aus dem Wortlaut des § 11 Abs. 6 Satz 2 FeV (vgl. VGH Baden-Württemberg v. 5.11.2001, DAR 2002, 183).
  • VG Cottbus, 13.07.2010 - 1 L 139/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Charaktermängeln aufgrund strafrechtlicher

    Mit Blick auf eine (mögliche) Wechselbeziehung zwischen der geistigen und der charakterlichen Eignung (vgl. Mahlberg in Himmelreich/Halm: Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht, 3. Aufl. 2010 Rn. 50, der dafür plädiert, die Kriterien der charakterlichen Eignung "kurzerhand dem im Gesetz ausdrücklich genannten Begriff der geistigen Eignung zu subsumieren" und unter Rn. 166 bei charakterlichen Eignungsmängeln eine der Frage des Antragsgegners vergleichbare "Standard-Fragestellung" vorschlägt; so auch im Kommentar zu Ziffer 2.4 der Begutachtungsleitlinien) lässt die Kammer diese Frage im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes allerdings offen (vgl. aber VG München, Beschluss vom 17. März 2009 - M 1 S 09.555 - juris, Rn. 23 ff. und Geiger in Buschbell, Münchener Handbuch Straßenverkehrsrecht, 3. Aufl. 2009 Rn. 155, es sei unzulässig bei einem möglichen charakterlichen Fahreignungsmangel danach zu fragen, ob Bedenken gegen die "körperliche oder geistige Eignung" des Betreffenden bestehen; in diesem Sinn auch: VG München, Urt. v. 20. August 2009 - M 6b K 08.5988 - juris; offen gelassen hingegen von Bayerischer VGH, Beschl. v. 19. Januar 2010 - 11 CS 09.2898 - juris).
  • VG München, 23.11.2010 - M 1 K 10.2785

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Straftaten mit Anhaltspunkten für ein hohes

    Wegen der weiteren Einzelheiten hierzu wird auf die in den Verfahren M 1 S 09.555 und M 1 S 10.301 ergangenen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts München Bezug genommen.
  • VG München, 20.08.2010 - M 1 S 10.2787

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Straftaten mit Anhaltspunkten für ein hohes

    Wegen der weiteren Einzelheiten hierzu wird auf die in den Verfahren M 1 S 09.555 und M 1 S 10.301 ergangenen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts München Bezug genommen.
  • VG München, 03.11.2009 - M 1 S 09.4435
    Darüber hinaus muss die Fragestellung geeignet sein, um die Fahreignung im konkreten Einzelfall klären zu können (vgl. VG München vom 17.03.2009, M 1 S 09.555, Juris).
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