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   VG München, 16.04.2015 - M 10 K 13.4759   

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https://dejure.org/2015,14891
VG München, 16.04.2015 - M 10 K 13.4759 (https://dejure.org/2015,14891)
VG München, Entscheidung vom 16.04.2015 - M 10 K 13.4759 (https://dejure.org/2015,14891)
VG München, Entscheidung vom 16. April 2015 - M 10 K 13.4759 (https://dejure.org/2015,14891)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • bayern.de PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Preserechtliche Verpflichtung eines Politkers zur Auskunft über die Vergütung seiner bei ihm angestellten Ehefrau

  • rewis.io

    Beamter, Auskunftsanspruch, Informationsanspruch, Abgeordneter, Bruttovergütung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch - Landtag muss Verwendung öffentlicher Mittel offenlegen

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Redakteur hat gegen Landtag Anspruch auf Auskunft über Bruttovergütung von Abgeordneten-Mitarbeiter

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch - Landtag muss Verwendung öffentlicher Mittel offenlegen

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch - Landtag muss Verwendung öffentlicher Mittel offenlegen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Landtag muss Chefredakteur Auskunft über Verwendung öffentlicher Mittel gewähren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch - Landtag muss Verwendung öffentlicher Mittel offenlegen - Interesse der Wähler an Offenlegung der Verwendung öffentlicher Mittel überwiegt Interessen des betroffenen Landtagsabgeordneten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 07.08.2006 - 7 BV 05.2582

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber LfA Förderbank Bayern

    Auszug aus VG München, 16.04.2015 - M 10 K 13.4759
    Bestimmungen, die den einzelnen Beamten oder Bediensteten zur Dienstverschwiegenheit verpflichten, sind keine Geheimhaltungsvorschriften i.S.v. Art. 4 Abs. 2 Satz 2 BayPrG (vgl. BayVGH, U.v. 7.8.2006 - 7 BV 05.2582 - VGHE 59196 - juris Rn. 41 m.w.N.).

    2.3.2 Soweit keine ausdrücklich gesetzlich geregelten Verschwiegenheitsverpflichtungen gegenüber der Presse vorliegen, sind doch im Einzelfall bestehende, widerstreitende Grundrechtspositionen in einen angemessenen Ausgleich zu bringen; es ist im Wege praktischer Konkordanz jeweils abzuwägen, ob dem Informationsinteresse der Presse aufgrund der Pressefreiheit einerseits oder einem - verfassungsrechtlich fundierten - Geheimhaltungsinteresse der Behörde bzw. schützenswerter Dritter der Vorzug gegeben werden muss (BayVGH, U.v. 7.8.2006, a.a.O., unter Hinweis auf BVerfG, B.v. 28.8.2000 - 1 BvR 1307/91 - NJW 2001, 503).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - 12 B 40.11

    Informationsanspruch; Abgeordnete des Deutschen Bundestages; Amtsausstattung;

    Auszug aus VG München, 16.04.2015 - M 10 K 13.4759
    Insoweit ist im vorliegenden Fall Art. 4 BayPrG eine abschließende Regelung, eine Begründung eines Auskunftsanspruchs kann nicht unmittelbar auf Art. 5 GG oder Art. 111 BV gestützt werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 17.6.2012 - OVG 12 B 40.11 - juris Rn. 34).
  • VGH Bayern, 14.05.2012 - 7 CE 12.370

    Auskunft an Presse über Gehalt des Geschäftsführers einer kommunalen GmbH nicht

    Auszug aus VG München, 16.04.2015 - M 10 K 13.4759
    Bei den Regelungen hat der Gesetzgeber ferner den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, weil Grundrechte vom Staat jeweils nur insoweit beschränkt werden dürfen, als es zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich ist (BayVGH, B.v. 14.5.2012 - 7 CE 12.370 - VGHE 65, 93 - juris Rn. 14 m.w. Hinweisen).
  • BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91

    Zum Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch

    Auszug aus VG München, 16.04.2015 - M 10 K 13.4759
    2.3.2 Soweit keine ausdrücklich gesetzlich geregelten Verschwiegenheitsverpflichtungen gegenüber der Presse vorliegen, sind doch im Einzelfall bestehende, widerstreitende Grundrechtspositionen in einen angemessenen Ausgleich zu bringen; es ist im Wege praktischer Konkordanz jeweils abzuwägen, ob dem Informationsinteresse der Presse aufgrund der Pressefreiheit einerseits oder einem - verfassungsrechtlich fundierten - Geheimhaltungsinteresse der Behörde bzw. schützenswerter Dritter der Vorzug gegeben werden muss (BayVGH, U.v. 7.8.2006, a.a.O., unter Hinweis auf BVerfG, B.v. 28.8.2000 - 1 BvR 1307/91 - NJW 2001, 503).
  • BVerfG, 26.07.2010 - 2 BvR 2227/08

    Verfassungsbeschwerden gegen Abgeordnetenpauschale erfolglos

    Auszug aus VG München, 16.04.2015 - M 10 K 13.4759
    2.3.2.1 Der Beklagte führt zutreffend aus, dass es dem von Art. 13 Abs. 2 BV gewährleisteten freien Mandat des Abgeordneten entspricht, dass dieser über die Art und Weise der Ausübung des Mandats grundsätzlich frei und in ausschließlicher Verantwortlichkeit gegenüber dem Wähler entscheidet; dies betrifft auch die Frage, welche Kosten er dabei auf sich nimmt (BVerfG, B.v. 26.7.2010 - 2 BvR 2227/08 - NVwZ 2010, 1429 - juris Rn. 7).
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