Rechtsprechung
   VG München, 27.08.2009 - M 15 K 09.746   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,72815
VG München, 27.08.2009 - M 15 K 09.746 (https://dejure.org/2009,72815)
VG München, Entscheidung vom 27.08.2009 - M 15 K 09.746 (https://dejure.org/2009,72815)
VG München, Entscheidung vom 27. August 2009 - M 15 K 09.746 (https://dejure.org/2009,72815)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,72815) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zivildienstleistender; Freie Heilfürsorge; Sachleistungsprinzip; Grundsätzlich kein Anspruch auf Kostenerstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.11.2003 - 2 C 38.02

    Heilbehandlung; Heilfürsorge; In-vitro-Fertilisation; künstliche Befruchtung;

    Auszug aus VG München, 27.08.2009 - M 15 K 09.746
    Das Gericht hat keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser am Sachleistungsprinzip orientierten Regelung der Heilfürsorge (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.11.2003, Az.: 2 C 38/02, in juris; VG Darmstadt, Urt. v. 17.02.2006, Az. 1 E 73/03, m.w.N. in juris).
  • VG Ansbach, 20.01.2000 - AN 17 K 98.01069

    Anspruch auf Übernahme von Krankenhausaufenthaltskosten im Ausland als

    Auszug aus VG München, 27.08.2009 - M 15 K 09.746
    Die genannten Regelungen der Heilfürsorge bieten als Sondervorschriften auch keinen Ansatz für die Erstattung "ersparter Aufwendungen" durch die Beklagte (vgl. insoweit VG Ansbach, Urt. v. 20.01.2000, Az.: AN 17 K 98.01069, NVwZ-RR 2000, 442 ff.).
  • VG Darmstadt, 17.02.2006 - 1 E 73/03

    Die ärztliche Versorgung der Zivildienstleistenden wird durch die freie

    Auszug aus VG München, 27.08.2009 - M 15 K 09.746
    Das Gericht hat keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser am Sachleistungsprinzip orientierten Regelung der Heilfürsorge (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.11.2003, Az.: 2 C 38/02, in juris; VG Darmstadt, Urt. v. 17.02.2006, Az. 1 E 73/03, m.w.N. in juris).
  • VG München, 23.10.2008 - M 15 K 07.31

    Zivildienstgesetz; Feststellung des Endes des Zivildienstverhältnisses;

    Auszug aus VG München, 27.08.2009 - M 15 K 09.746
    Die hiergegen beim Verwaltungsgericht München erhobene Klage führte mit rechtskräftigem Urteil vom 23. Oktober 2008 (M 15 K 07.31) zur Aufhebung der genannten Bescheide und zur Verpflichtung der Beklagten zur erneuten Verbescheidung über den Antrag des Klägers auf Kostenübernahme, da das Zivildienstverhältnis aufgrund der stationären Behandlung des Klägers zum 30. September 2006 geendet habe.
  • BGH, 26.10.2010 - VI ZR 307/09

    Ausübung eines öffentlichen Amtes: Ärztliche Behandlung von Zivildienstleistenden

    Die Heilfürsorge ist dabei als Sachleistung ausgestaltet, so dass der Wehrpflichtige bei Krankheit keine Übernahme der gegebenenfalls angefallenen Behandlungskosten beanspruchen kann (vgl. VG München, Urteil vom 27. August 2009 - M 15 K 09.746,juris, Rn. 22 f.).

    Der Arzt rechnet seine Leistungen über die zuständige Kassenärztliche Vereinigung ab, die wiederum dem Bundesamt den angefallenen Gesamtbetrag in Rechnung stellt (VG München, Urteil vom 27. August 2009 - M 15 K 09.746, aaO, Rn. 23 f.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht