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   VG München, 16.06.2009 - M 16 K 09.342   

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https://dejure.org/2009,73383
VG München, 16.06.2009 - M 16 K 09.342 (https://dejure.org/2009,73383)
VG München, Entscheidung vom 16.06.2009 - M 16 K 09.342 (https://dejure.org/2009,73383)
VG München, Entscheidung vom 16. Juni 2009 - M 16 K 09.342 (https://dejure.org/2009,73383)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Widerruf der Approbation; keine Unzuverlässigkeit bzw. Unwürdigkeit; Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 28.08.2007 - 1 BvR 1098/07
    Auszug aus VG München, 16.06.2009 - M 16 K 09.342
    Mit den geschilderten Maßstäben eines Eingriffs in die Berufswahlfreiheit wäre dies nicht vereinbar, denn hierdurch würde die Bedeutung und Tragweite des Grundrechts der Berufsfreiheit verkannt (siehe hierzu auch BVerfG v. 28.8.2007 Az. 1 BvR 1098/07).Insbesondere gibt das Bundesverfassungsgericht zu bedenken, ob die konkrete Maßnahme tatsächlich zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter erforderlich ist oder ob ihr nicht ausschließlich Sanktionscharakter innewohnt.
  • VGH Bayern, 07.02.2002 - 21 ZS 01.2890
    Auszug aus VG München, 16.06.2009 - M 16 K 09.342
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung, dass sogar erhebliche Straftaten eines Arztes, die in keinerlei Zusammenhang mit einer als solchen unbeanstandet ausgeübten ärztlichen Tätigkeit stehen, zur Unwürdigkeit führen können (BayVGH v. 7.2.2002, Az.: 21 ZS 01.2890).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Auszug aus VG München, 16.06.2009 - M 16 K 09.342
    Ob dieses Instrumentarium darüber hinaus jedoch, wie es offenbar der ständigen Praxis des Beklagten entspricht, von einer nicht näher bestimmten "Wartezeit außerberuflicher Bewährung" abhängig gemacht werden kann, erscheint vor dem Hintergrund von Art. 12 Abs. 1 GG zweifelhaft (vgl. BVerfG vom 28.8.2007, Az. 1BvR 1098/07 mit Verweis auf BVerfGE 44, 105); im Rahmen des hier streitigen Widerrufs kann der Betroffene jedenfalls nicht hierauf verwiesen werden mit der Folge, dass der Approbationsentzug selbst von vornherein etwa nur beschränkte zeitliche Folgen hätte bzw. die Behörde diesen Gesichtspunkt gleichsam schematisch in eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit einstellen und "mildernd" berücksichtigen dürfte.
  • BVerwG, 02.11.1992 - 3 B 87.92

    Unwürdigkeitsprognose nach ärztlichem Standesrecht - Drogenverschreibung

    Auszug aus VG München, 16.06.2009 - M 16 K 09.342
    Erforderlich ist ein schwerwiegendes Fehlverhalten des Arztes, das bei Würdigung aller Umstände seine weitere Berufsausübung zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung als untragbar erscheinen lässt; einer Prognoseentscheidung in Bezug auf die künftige ordnungsgemäße Erfüllung der Berufspflichten bedarf es - anders als bei der Unzuverlässigkeit - nicht (vgl. BVerwG v. 2.11.1992, NJW 1993, 806; VGH Bad.-Württ. v. 28.7.2003, NJW 2003, 3647 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.1989 - 6 A 124/88

    Widerruf der Approbation nach Verlust des Besitzes der Kassenarztzulassung wegen

    Auszug aus VG München, 16.06.2009 - M 16 K 09.342
    Daraus muss mit hinreichender Wahrscheinlichkeit geschlossen werden können, dass der Arzt auch in Zukunft den in § 1 BÄO zum Ausdruck kommenden Berufspflichten nicht mehr genügen werde (OVG Koblenz v. 9.5.1989, NJW 1990, 1553; BVerwG, v. 9.1.1991, NJW 1991, 1557).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 9 S 1138/03

    Widerruf der ärztlichen Approbation: Unwürdigkeit - Straftat

    Auszug aus VG München, 16.06.2009 - M 16 K 09.342
    Erforderlich ist ein schwerwiegendes Fehlverhalten des Arztes, das bei Würdigung aller Umstände seine weitere Berufsausübung zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung als untragbar erscheinen lässt; einer Prognoseentscheidung in Bezug auf die künftige ordnungsgemäße Erfüllung der Berufspflichten bedarf es - anders als bei der Unzuverlässigkeit - nicht (vgl. BVerwG v. 2.11.1992, NJW 1993, 806; VGH Bad.-Württ. v. 28.7.2003, NJW 2003, 3647 f.).
  • VGH Bayern, 03.03.1992 - 21 B 91.1336

    Berufsrecht Ärzte: Widerruf der Approbation bei Verstoß gegen

    Auszug aus VG München, 16.06.2009 - M 16 K 09.342
    Damit gibt er nämlich zu erkennen, dass er seine eigenen Vorstellungen von der Richtigkeit ärztlicher Heilmethoden über die im Strafgesetz und in sonstigen Gesetzen zum Ausdruck kommende Autorität der Rechtsgemeinschaft stellt (OVG Koblenz, a.a.O., S. 1554; BayVGH vom 3.3.1992, BayVBl 1992, 403, 404).
  • VGH Bayern, 11.07.2006 - 21 ZB 06.709
    Auszug aus VG München, 16.06.2009 - M 16 K 09.342
    Ein Kriterium hierzu kann die Art und Weise der Einstellung des Verhaltens sein (BayVGH v. 11.7.2006 Az. 21 ZB 06.709).
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