Rechtsprechung
   VG München, 11.04.2000 - M 16 K 98.3914   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,32007
VG München, 11.04.2000 - M 16 K 98.3914 (https://dejure.org/2000,32007)
VG München, Entscheidung vom 11.04.2000 - M 16 K 98.3914 (https://dejure.org/2000,32007)
VG München, Entscheidung vom 11. April 2000 - M 16 K 98.3914 (https://dejure.org/2000,32007)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,32007) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus VG München, 11.04.2000 - M 16 K 98.3914
    Die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden ist dann gegeben, wenn dieser nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er das von ihm ausgeübte bzw. angestrebte Gewerbe ordnungsgemäß betreiben wird (BVerwGE 65, 1).
  • VG Gelsenkirchen, 19.04.2016 - 7 L 278/16

    Präventives Beschäftigungsverbot; Zuverlässigkeits-Attest; Regelungsanordnung;

    Denn nur so ist gewährleistet, dass Kunden dem Bewachungsunternehmen wertvolle Rechtsgüter, wozu auch das Leben und die körperliche Unversehrtheit gehören, anvertrauen können, vgl. VG München, Urteil vom 11. April 2000 - M 16 K 98.3914 -, juris, Rn. 31.

    Zudem kann in einem sensiblen Gewerbe wie dem Bewachungsgewerbe im Einzelfall bereits eine einzige einschlägige Verurteilung Anlass genug für die Prognose sein, dass der Gewerbetreibende zur Ausübung des Gewerbes sogar ungeeignet ist, vgl. VG München, Urteil vom 11. April 2000 - M 16 K 98.3914 -, juris.

  • VG Regensburg, 10.01.2019 - RN 5 S 18.1733

    Zuverlässigkeit als Wachperson

    Denn nur so ist gewährleistet, dass Kunden dem Bewachungsunternehmen wertvolle Rechtsgüter, wozu auch das Leben und die körperliche Unversehrtheit gehören, anvertrauen können (vgl. VG München, Urteil vom 11. April 2000 - M 16 K 98.3914 -, juris, Rn. 31).

    Dahinstehen kann, ob auch die weiteren rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen zumindest mittelbar berücksichtigt werden dürfen, da in einem sensiblen Gewerbe wie dem Bewachungsgewerbe im Einzelfall bereits eine einzige einschlägige Verurteilung Anlass genug für die Prognose sein kann, dass der Gewerbetreibende zur Ausübung des Gewerbes ungeeignet ist (vgl. VG München, Urteil vom 11. April 2000 - M 16 K 98.3914 -, juris).

  • VG München, 21.10.2015 - M 16 K 14.5663

    Widerruf einer Bewachungsgewerbeerlaubnis - Gewerberechtlicher Begriff der

    Nach Sinn und Zweck des § 34a sind besonders einschlägig u. a. vermögensbezogene Straftaten, die befürchten lassen, dass sich der (künftige) Bewachungsunternehmer an den zu bewachenden Gegenständen vergreift (vgl. VG München, U.v. 11.4.2000 - M 16 K 98.3914 - juris Rn. 29; Marcks in Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, Stand Juni 2015, § 34a Rn. 24; Ennuschat in Tettinger/Wank/Ennuschat, Gewerbeordnung, 8. Aufl. 2011, § 34a Rn. 33; Jungk/Deutschland in BeckOK, Gewerbeordnung, § 34a Rn. 31).

    In einem sensiblen Gewerbe wie dem Bewachungsgewerbe ist eine einzige einschlägige Verurteilung durchaus Anlass genug für die Prognose, dass der Gewerbetreibende zur Ausübung des Gewerbes ungeeignet ist (vgl. VG München, U.v. 11.4.2000 - M 16 K 98.3914 - juris Rn. 32).

    Wenn für das Bewachungsgewerbe unzuverlässige Unternehmer in diesem Bereich ihre Dienste anbieten, werden wertvolle, ihnen anvertraute Güter gefährdet (vgl. VG München, U.v. 11.4.2000 - M 16 K 98.3914 - juris Rn. 35).

  • VG Regensburg, 01.08.2013 - RN 5 K 12.1881

    Widerruf einer Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe wegen Beteiligung an einer

    Jemand der außerhalb seiner beruflichen Tätigkeit das Eigentum, die Gesundheit und das Leben Anderer nicht absolut respektiere, biete keine Gewähr für eine integre Berufsausübung, so auch VG München vom 11.4.2000 Az. M 16 K 98.3914.

    Ferner würde ohne den Widerruf der Erlaubnis das öffentliche Interesse gefährdet, da die Allgemeinheit davor zu schützen ist, dass für das Bewachungsgewerbe ungeeignete Unternehmer in diesem Bereich ihre Dienste anbieten und so wertvolle, ihnen anvertraute Güter, zu denen das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Kunden, aber auch der Schutz der Allgemeinheit, insbesondere vor Grundrechtsgefährdungen durch das Bewachungspersonal gehören, gefährden können (vgl. auch VG München vom 4.11.2000 Az: M 16 K 98.3914 Rnr. 35).

  • VG Neustadt, 05.07.2007 - 4 L 704/07

    Wegen Körperverletzung verurteilt: Erlaubnis für Bewachungsgewerbe darf

    In einem sensiblen Gewerbe wie dem Bewachungsgewerbe ist aber schon eine einzige einschlägige Verurteilung durchaus Anlass genug für die Prognose, dass der Gewerbetreibende zur Ausübung des Gewerbes ungeeignet ist (s. auch VG München, Urteil vom 11. April 2000 - M 16 K 98.3914 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht