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   VG München, 28.02.2000 - M 17 K 97.6114   

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https://dejure.org/2000,54944
VG München, 28.02.2000 - M 17 K 97.6114 (https://dejure.org/2000,54944)
VG München, Entscheidung vom 28.02.2000 - M 17 K 97.6114 (https://dejure.org/2000,54944)
VG München, Entscheidung vom 28. Februar 2000 - M 17 K 97.6114 (https://dejure.org/2000,54944)
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Wird zitiert von ...

  • VG Aachen, 12.03.2012 - 6 K 372/11

    Keine Abschleppkosten bei witterungsbedingter Nichterkennbarkeit einer die

    Selbst wenn die Erkennbarkeit der Grenzmarkierung vorliegend aufgrund der Witterungsverhältnisse tatsächlich am Morgen des 15. Dezember 2010 eingeschränkt oder gar aufgehoben gewesen sein sollte, was an dieser Stelle offen bleiben kann, so lebte die Wirksamkeit des Haltverbots jedenfalls gegen Mittag mit der Schneeschmelze wieder auf, vgl. zur (Un-)Wirksamkeit unkenntlicher Verkehrszeichen: OVG NRW, Urteil vom 25. November 2004 - 5 A 850/03 - sowie insbesondere zur Wirksamkeit verschneiter Verkehrszeichen: VG München, Urteil vom 28. Februar 2000 - M 17 K 97.6114 -, sowie (für den Fall, dass im Falle einer Standbeschilderung jedenfalls das Vorhandensein eines Verkehrsschildes erkennbar war) Urteil vom 27. August 2004 - M 7 K 03.3358 -, und (für den Fall, dass jedenfalls ein Rest der Markierung erkennbar war) Urteil vom 21. September 2000 - M 17 K 99.3326 - (für diese beiden Fälle eine Unterbrechung der Wirksamkeit verneinend); Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart, Beschluss vom 20. August 1998 - 1 Ss 514/98 - (für den fließenden Verkehr); a.A. OLG Oldenburg, Beschluss vom 16. August 1979 - Ss 434/79 -, alle .

    Ob die hiernach fehlende Erkennbarkeit des Verkehrszeichens im Zeitpunkt des Abstellens zur - zeitweisen - Unwirksamkeit des Halt- bzw. Parkverbotes führte, vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. November 2004 - 5 A 850/03 - VG München, Urteile vom 27. August 2004 - M 7 K 03.3358 -, vom 21. September 2000 - M 17 K 99.3326 -, und vom 28. Februar 2000 - M 17 K 97.6114 - OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. August 1998 - 1 Ss 514/98 - grundsätzlich verneinend: OLG Oldenburg, Beschluss vom 16. August 1979 - Ss 434/79 -, alle a.a.O., kann die Kammer letztlich offenlassen.

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