Rechtsprechung
   VG München, 03.12.2012 - M 18 E 12.5736   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40171
VG München, 03.12.2012 - M 18 E 12.5736 (https://dejure.org/2012,40171)
VG München, Entscheidung vom 03.12.2012 - M 18 E 12.5736 (https://dejure.org/2012,40171)
VG München, Entscheidung vom 03. Dezember 2012 - M 18 E 12.5736 (https://dejure.org/2012,40171)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,40171) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einstweilige Anordnung; Veröffentlichung des Verdachts von Gesetzesverstößen im Lebensmittelbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 4.83

    Rechtsnatur und Voraussetzungen der Wiedereinberufung eines in den einstweiligen

    Auszug aus VG München, 03.12.2012 - M 18 E 12.5736
    Die Ankündigungen der Antragsgegnerin sind, wie auch die Ankündigung eines Verwaltungsakts (vgl. BVerwG v. 24.1.1985, 2 C 4/83), vielmehr als sog. schlicht-hoheitliches Verhaltungshandeln einzuordnen (vgl. auch VG Karlsruhe v. 7.11.2012, 2 K 2430/12).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus VG München, 03.12.2012 - M 18 E 12.5736
    Unabhängig davon, ob der auf die Bewahrung des Status quo gerichtete öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs analog oder aus der Abwehrfunktion der Grundrechte - hier Art. 12, Art. 14 und Art. 2 Abs. 1 GG - abgeleitet wird (BVerwG v. 29.4.1988, 7 C 33/87), setzt er einen rechtswidrigen hoheitlichen Eingriff in ein subjektiv-öffentliches Recht voraus, der bevorsteht oder noch andauert.
  • BVerwG, 17.12.1991 - 1 C 5.88

    Industrie- und Handelskammer - Benennung von Unternehmensberatern - Ausnahme

    Auszug aus VG München, 03.12.2012 - M 18 E 12.5736
    Die Veröffentlichung dient lediglich der Information der Öffentlichkeit (BT-Drs. 17/7374, S. 1 u. 12; vgl. BVerwG v. 17.12.1991, 1 C 5/88), ist aber nicht auf eine unmittelbare und für den Betroffenen verbindliche Festlegung von Rechten und Pflichten oder eines Rechtsstatus gerichtet, d. h. darauf, mit dem Anspruch unmittelbarer Verbindlichkeit und mit der Bestandskraft fähiger Wirkung unmittelbar subjektive Rechte des Betroffenen zu begründen, zu konkretisieren und zu individualisieren (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Auflage 2011, RdNr. 88 zu § 35).
  • LG München I, 05.12.2011 - 15 O 9353/09

    Vorabentscheidungersuchen an den EuGH: Zulässigkeit einer Verbraucherwarnung bei

    Auszug aus VG München, 03.12.2012 - M 18 E 12.5736
    Wenngleich nach Auffassung des Gerichts viel dafür spricht, dass die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 nur allgemeine Ziele und Grundsätze vorgibt und Spielraum für nationale Regelungen belässt, ist andererseits die Vorlage des Landgerichts München vom 5. Dezember 2011 (Az.: 15 O 9353/09) an den Europäischen Gerichtshof zu beachten.
  • VG Karlsruhe, 07.11.2012 - 2 K 2430/12

    Information über Hygienemängel in Gaststätte

    Auszug aus VG München, 03.12.2012 - M 18 E 12.5736
    Die Ankündigungen der Antragsgegnerin sind, wie auch die Ankündigung eines Verwaltungsakts (vgl. BVerwG v. 24.1.1985, 2 C 4/83), vielmehr als sog. schlicht-hoheitliches Verhaltungshandeln einzuordnen (vgl. auch VG Karlsruhe v. 7.11.2012, 2 K 2430/12).
  • VG München, 13.09.2012 - M 22 E 12.4275

    Zum Unterlassungsanspruch gegen Presseauskünfte einer Behörde nach Art. 4 BayPrG

    Auszug aus VG München, 03.12.2012 - M 18 E 12.5736
    Es ist umstritten, ob diese Regelung des Gemeinschaftsrechts eine abschließende Regelung im Sinne einer Vollharmonisierung der Regelungen zur Information der Öffentlichkeit über Beanstandungen von Lebens- und Futtermitteln darstellt, über die nationales Recht nicht hinausgehen darf, oder ob nur Mindestvorgaben für die Information der Öffentlichkeit gemacht werden, die durch nationale Regelungen auch erweitert werden können (so VG Regensburg v. 23.10.2012, RO 5 E 12.1580 unter Verweis auf die Entscheidung des VG München v. 13.9.2012, M 22 E 12.4275, in einem presserechtlichen Verfahren).
  • VG Regensburg, 23.10.2012 - RO 5 E 12.1580

    Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen auf einer behördlichen

    Auszug aus VG München, 03.12.2012 - M 18 E 12.5736
    Es ist umstritten, ob diese Regelung des Gemeinschaftsrechts eine abschließende Regelung im Sinne einer Vollharmonisierung der Regelungen zur Information der Öffentlichkeit über Beanstandungen von Lebens- und Futtermitteln darstellt, über die nationales Recht nicht hinausgehen darf, oder ob nur Mindestvorgaben für die Information der Öffentlichkeit gemacht werden, die durch nationale Regelungen auch erweitert werden können (so VG Regensburg v. 23.10.2012, RO 5 E 12.1580 unter Verweis auf die Entscheidung des VG München v. 13.9.2012, M 22 E 12.4275, in einem presserechtlichen Verfahren).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2013 - 9 S 2423/12

    Unterlassungsanspruch durch einstweilige Anordnung gegen Veröffentlichung von

    Da § 40 Abs. 1a LFGB eine Information der Öffentlichkeit unterhalb dieser Schwelle vorsehe (die Information dürfte sich regelmäßig auf zwischenzeitlich beseitigte Mängel beziehen), würde die Sperrwirkung des Art. 10 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 greifen und zur Unanwendbarkeit der Vorschrift führen (vgl. Grube, LMuR 2011, 21 ff.; Becker, ZLR 2011, 391, 402; Grube/Immel, ZLR 2011, 175, 190; Voit, LMuR 2012, 9, 15 ff.; Michl/Meyer, ZLR 2012, 557, 558, 565; zu Bedenken vgl. auch VG München, Beschluss vom 03.12.2012 - M 18 E 12.5736 - Juris, Rn. 41 ff.).

    Bedenken unter dem Gesichtspunkt der hinreichenden Bestimmtheit werden darauf gestützt, dass es für die von der Behörde anzustellende Prognose über die Verhängung eines Bußgelds in bestimmter Höhe an einem objektiven und transparenten Maßstab - etwa in Gestalt eines Bußgeldkatalogs - fehle, um zumindest über einen Rahmen für die Zuordnung festgestellter Verstöße zur Höhe des Bußgelds zu verfügen (vgl. Grube/Immel, ZLR 2011, 175, 192; Kühne/Preuß, ZLR 2012, 284, 298 ff.; VG München Beschluss vom 03.12.2012 - M 18 E 12.5736 -, Juris).

    Die zwingende Veröffentlichungspflicht der Behörde weckt Zweifel, ob der Gesetzgeber noch einen angemessenen Ausgleich zwischen dem öffentlichen Interesse an der Information und dem grundrechtlichen Geheimhaltungsinteresse hergestellt hat (vgl. Schoch, NVwZ 2012, 1497, 1501 f.; Kühne/Preuß, ZLR 2012, 284, 307 f.; Becker, ZLR 2011, 391, 416 f.; VG München, Beschluss vom 03.12.2012, a.a.O., Rn. 47).

  • VG Aachen, 04.02.2013 - 7 L 569/12

    Internet-Pranger: Erfolgreicher Eilantrag eines Bäckereibetriebs

    Da § 40 Abs. 1a LFGB eine Information der Öffentlichkeit unterhalb dieser Schwelle vorsehe (die Information dürfte sich regelmäßig auf zwischenzeitlich beseitigte Mängel beziehen), würde die Sperrwirkung des Art. 10 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 greifen und zur Unanwendbarkeit der Vorschrift führen (vgl. Grube, LMuR2011, 21 ff.; Becker, ZLR2011, 391, 402; Grube/lmmel, ZLR 2011, 175, 190; Voit, LMuR 2012, 9, 15 ff.; Michl/Meyer, ZLR 2012, 557, 558, 565; zu Bedenken vgl. auch VG München, Beschluss vom 03.12.2012 - M 18 E 12.5736 - Juris, Rn. 41 ff.).

    Bedenken unter dem Gesichtspunkt der hinreichenden Bestimmtheit werden darauf gestützt, dass es für die von der Behörde anzustellende Prognose über die Verhängung eines Bußgelds in bestimmter Höhe an einem objektiven und transparenten Maßstab - etwa in Gestalt eines Bußgeldkatalogs - fehle, um zumindest über einen Rahmen für die Zuordnung festgestellter Verstöße zur Höhe des Bußgelds zu verfügen (vgl. Grube/lmmel, ZLR 2011, 175, 192; Kühne/Preuß, ZLR 2012, 284, 298 ff.; VG München Beschluss vom 03.12.2012 - M 18 E 12.5736 -, Juris).

    Die zwingende Veröffentlichungspflicht der Behörde weckt Zweifel, ob der Gesetzgeber noch einen angemessenen Ausgleich zwischen dem öffentlichen Interesse an der Information und dem grundrechtlichen Geheimhaltungsinteresse hergestellt hat (vgl. Schoch, NVwZ 2012, 1497, 1501 f.; Kühne/Preuß, ZLR 2012, 284, 307 f.; Becker, ZLR 2011, 391, 416 f.; VG München, Beschluss vom 03.12.2012, a.a.O., Rn. 47).

  • VG Freiburg, 30.04.2019 - 4 K 168/19

    Anwendung von § 40 LFGB

    Zwischen den einzelnen Behörden dürften erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Festsetzung eines Bußgelds bestehen (VG München, Beschl. v. 03.12.2012 - M 18 E 12.5736 -, juris Rn. 46; vgl. auch Kühne/Preuß, ZLR 2012, 284 [298 f.]).
  • VG Minden, 08.04.2013 - 7 L 157/13

    Annahme einer Existenzgefährdung oder Existenzvernichtung bei amtlichen

    Da § 40 Abs. 1a LFGB eine Information der Öffentlichkeit unterhalb dieser Schwelle vorsehe (die Information dürfte sich regelmäßig auf zwischenzeitlich beseitigte Mängel beziehen), würde die Sperrwirkung des Art. 10 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 greifen und zur Unanwendbarkeit der Vorschrift führen (vgl. Grube, LMuR 2011, 21 ff.; Becker, ZLR 2011, 391, 402; Grube/Immel, ZLR 2011, 175, 190; Voit, LMuR 2012, 9, 15 ff.; Michl/Meyer, ZLR 2012, 557, 558, 565; zu Bedenken vgl. auch VG München, Beschluss vom 03.12.2012 - M 18 E 12.5736 - Juris, Rn. 41 ff.).

    Bedenken unter dem Gesichtspunkt der hinreichenden Bestimmtheit werden darauf gestützt, dass es für die von der Behörde anzustellende Prognose über die Verhängung eines Bußgelds in bestimmter Höhe an einem objektiven und transparenten Maßstab - etwa in Gestalt eines Bußgeldkatalogs - fehle, um zumindest über einen Rahmen für die Zuordnung festgestellter Verstöße zur Höhe des Bußgelds zu verfügen (vgl. Grube/Immel, ZLR 2011, 175, 192; Kühne/Preuß, ZLR 2012, 284, 298 ff.; VG München Beschluss vom 03.12.2012 - M 18 E 12.5736 -, Juris).

    Die zwingende Veröffentlichungspflicht der Behörde weckt Zweifel, ob der Gesetzgeber noch einen angemessenen Ausgleich zwischen dem öffentlichen Interesse an der Information und dem grundrechtlichen Geheimhaltungsinteresse hergestellt hat (vgl. Schoch, NVwZ 2012, 1497, 1501 f.; Kühne/Preuß, ZLR 2012, 284, 307 f.; Becker, ZLR 2011, 391, 416 f.; VG München, Beschluss vom 03.12.2012, a.a.O., Rn. 47).

  • VGH Hessen, 23.04.2013 - 8 B 28/13

    Verfassungsmäßigkeit des § 40 Abs 1a S 1 Nr 2 LFGB; Verfassungsmäßigkeit des § 40

    Bedenken unter dem Gesichtspunkt der hinreichenden Bestimmtheit werden darauf gestützt, dass es für die von der Behörde anzustellende Prognose über die Verhängung eines Bußgelds in bestimmter Höhe an einem objektiven und transparenten Maßstab - etwa in Gestalt eines Bußgeldkatalogs - fehle, um zumindest über einen Rahmen für die Zuordnung festgestellter Verstöße zur Höhe des Bußgelds zu verfügen (vgl. Grube/Immel, ZLR 2011, 175, 192; Kühne/Preuß, ZLR 2012, 284, 298 ff.; VG München Beschluss vom 03.12.2012 - M 18 E 12.5736 -, Juris).

    Die zwingende Veröffentlichungspflicht der Behörde weckt Zweifel, ob der Gesetzgeber noch einen angemessenen Ausgleich zwischen dem öffentlichen Interesse an der Information und dem grundrechtlichen Geheimhaltungsinteresse hergestellt hat (vgl. Schoch, NVwZ 2012, 1497, 1501 f.; Kühne/Preuß, ZLR 2012, 284, 307 f.; Becker, ZLR 2011, 391, 416 f.; VG München, Beschluss vom 03.12.2012, a.a.O., Rn. 47).

  • VG Freiburg, 11.09.2019 - 10 K 3072/19

    Unterlassungsanspruch gegen eine beabsichtigte Information der Öffentlichkeit

    Zwischen den einzelnen Behörden dürften erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Festsetzung eines Bußgelds bestehen (VG München, Beschl. v. 03.12.2012 - M 18 E 12.5736 -, juris Rn. 46).
  • VG Sigmaringen, 09.01.2013 - 2 K 4346/12

    Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen auf einer Internetseite

    Die Problematik der Information der Öffentlichkeit ohne Vorliegen eines Gesundheitsrisikos stellt sich im vorliegenden Verfahren aber gleichermaßen (vgl. ebenso VG München, Beschluss vom 03.12.2012 - M 18 E 12.5736 -, Juris).
  • VG München, 07.01.2013 - M 18 E 12.6083

    Antrag auf Untersagung einer bereits erfolgten Veröffentlichung

    Im Übrigen wird auf die Entscheidungen der Kammer in den Verfahren M 18 E 12.5736, M 18 E 12.5824, M 18 E 12.4722, M 18 E 12.5736 und M 18 E 12.4654 hingewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht