Rechtsprechung
VG München, 03.12.2012 - M 18 E 12.5736 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Einstweilige Anordnung; Veröffentlichung des Verdachts von Gesetzesverstößen im Lebensmittelbereich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 03.12.2012 - M 18 E 12.5736
- VGH Bayern, 18.03.2013 - 9 CE 12.2753
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 4.83
Rechtsnatur und Voraussetzungen der Wiedereinberufung eines in den einstweiligen …
Auszug aus VG München, 03.12.2012 - M 18 E 12.5736
Die Ankündigungen der Antragsgegnerin sind, wie auch die Ankündigung eines Verwaltungsakts (vgl. BVerwG v. 24.1.1985, 2 C 4/83), vielmehr als sog. schlicht-hoheitliches Verhaltungshandeln einzuordnen (vgl. auch VG Karlsruhe v. 7.11.2012, 2 K 2430/12). - BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87
Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung
Auszug aus VG München, 03.12.2012 - M 18 E 12.5736
Unabhängig davon, ob der auf die Bewahrung des Status quo gerichtete öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs analog oder aus der Abwehrfunktion der Grundrechte - hier Art. 12, Art. 14 und Art. 2 Abs. 1 GG - abgeleitet wird (BVerwG v. 29.4.1988, 7 C 33/87), setzt er einen rechtswidrigen hoheitlichen Eingriff in ein subjektiv-öffentliches Recht voraus, der bevorsteht oder noch andauert. - BVerwG, 17.12.1991 - 1 C 5.88
Industrie- und Handelskammer - Benennung von Unternehmensberatern - Ausnahme …
Auszug aus VG München, 03.12.2012 - M 18 E 12.5736
Die Veröffentlichung dient lediglich der Information der Öffentlichkeit (BT-Drs. 17/7374, S. 1 u. 12; vgl. BVerwG v. 17.12.1991, 1 C 5/88), ist aber nicht auf eine unmittelbare und für den Betroffenen verbindliche Festlegung von Rechten und Pflichten oder eines Rechtsstatus gerichtet, d. h. darauf, mit dem Anspruch unmittelbarer Verbindlichkeit und mit der Bestandskraft fähiger Wirkung unmittelbar subjektive Rechte des Betroffenen zu begründen, zu konkretisieren und zu individualisieren (…vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Auflage 2011, RdNr. 88 zu § 35).
- LG München I, 05.12.2011 - 15 O 9353/09
Vorabentscheidungersuchen an den EuGH: Zulässigkeit einer Verbraucherwarnung bei …
Auszug aus VG München, 03.12.2012 - M 18 E 12.5736
Wenngleich nach Auffassung des Gerichts viel dafür spricht, dass die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 nur allgemeine Ziele und Grundsätze vorgibt und Spielraum für nationale Regelungen belässt, ist andererseits die Vorlage des Landgerichts München vom 5. Dezember 2011 (Az.: 15 O 9353/09) an den Europäischen Gerichtshof zu beachten. - VG Karlsruhe, 07.11.2012 - 2 K 2430/12
Information über Hygienemängel in Gaststätte
Auszug aus VG München, 03.12.2012 - M 18 E 12.5736
Die Ankündigungen der Antragsgegnerin sind, wie auch die Ankündigung eines Verwaltungsakts (vgl. BVerwG v. 24.1.1985, 2 C 4/83), vielmehr als sog. schlicht-hoheitliches Verhaltungshandeln einzuordnen (vgl. auch VG Karlsruhe v. 7.11.2012, 2 K 2430/12). - VG München, 13.09.2012 - M 22 E 12.4275
Zum Unterlassungsanspruch gegen Presseauskünfte einer Behörde nach Art. 4 BayPrG …
Auszug aus VG München, 03.12.2012 - M 18 E 12.5736
Es ist umstritten, ob diese Regelung des Gemeinschaftsrechts eine abschließende Regelung im Sinne einer Vollharmonisierung der Regelungen zur Information der Öffentlichkeit über Beanstandungen von Lebens- und Futtermitteln darstellt, über die nationales Recht nicht hinausgehen darf, oder ob nur Mindestvorgaben für die Information der Öffentlichkeit gemacht werden, die durch nationale Regelungen auch erweitert werden können (so VG Regensburg v. 23.10.2012, RO 5 E 12.1580 unter Verweis auf die Entscheidung des VG München v. 13.9.2012, M 22 E 12.4275, in einem presserechtlichen Verfahren). - VG Regensburg, 23.10.2012 - RO 5 E 12.1580
Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen auf einer behördlichen …
Auszug aus VG München, 03.12.2012 - M 18 E 12.5736
Es ist umstritten, ob diese Regelung des Gemeinschaftsrechts eine abschließende Regelung im Sinne einer Vollharmonisierung der Regelungen zur Information der Öffentlichkeit über Beanstandungen von Lebens- und Futtermitteln darstellt, über die nationales Recht nicht hinausgehen darf, oder ob nur Mindestvorgaben für die Information der Öffentlichkeit gemacht werden, die durch nationale Regelungen auch erweitert werden können (so VG Regensburg v. 23.10.2012, RO 5 E 12.1580 unter Verweis auf die Entscheidung des VG München v. 13.9.2012, M 22 E 12.4275, in einem presserechtlichen Verfahren).
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2013 - 9 S 2423/12
Unterlassungsanspruch durch einstweilige Anordnung gegen Veröffentlichung von …
Da § 40 Abs. 1a LFGB eine Information der Öffentlichkeit unterhalb dieser Schwelle vorsehe (die Information dürfte sich regelmäßig auf zwischenzeitlich beseitigte Mängel beziehen), würde die Sperrwirkung des Art. 10 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 greifen und zur Unanwendbarkeit der Vorschrift führen (vgl. Grube, LMuR 2011, 21 ff.; Becker, ZLR 2011, 391, 402; Grube/Immel, ZLR 2011, 175, 190; Voit, LMuR 2012, 9, 15 ff.; Michl/Meyer, ZLR 2012, 557, 558, 565; zu Bedenken vgl. auch VG München, Beschluss vom 03.12.2012 - M 18 E 12.5736 - Juris, Rn. 41 ff.).Bedenken unter dem Gesichtspunkt der hinreichenden Bestimmtheit werden darauf gestützt, dass es für die von der Behörde anzustellende Prognose über die Verhängung eines Bußgelds in bestimmter Höhe an einem objektiven und transparenten Maßstab - etwa in Gestalt eines Bußgeldkatalogs - fehle, um zumindest über einen Rahmen für die Zuordnung festgestellter Verstöße zur Höhe des Bußgelds zu verfügen (vgl. Grube/Immel, ZLR 2011, 175, 192; Kühne/Preuß, ZLR 2012, 284, 298 ff.; VG München Beschluss vom 03.12.2012 - M 18 E 12.5736 -, Juris).
Die zwingende Veröffentlichungspflicht der Behörde weckt Zweifel, ob der Gesetzgeber noch einen angemessenen Ausgleich zwischen dem öffentlichen Interesse an der Information und dem grundrechtlichen Geheimhaltungsinteresse hergestellt hat (vgl. Schoch, NVwZ 2012, 1497, 1501 f.; Kühne/Preuß, ZLR 2012, 284, 307 f.; Becker, ZLR 2011, 391, 416 f.; VG München, Beschluss vom 03.12.2012, a.a.O., Rn. 47).
- VG Aachen, 04.02.2013 - 7 L 569/12
Internet-Pranger: Erfolgreicher Eilantrag eines Bäckereibetriebs
Da § 40 Abs. 1a LFGB eine Information der Öffentlichkeit unterhalb dieser Schwelle vorsehe (die Information dürfte sich regelmäßig auf zwischenzeitlich beseitigte Mängel beziehen), würde die Sperrwirkung des Art. 10 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 greifen und zur Unanwendbarkeit der Vorschrift führen (vgl. Grube, LMuR2011, 21 ff.; Becker, ZLR2011, 391, 402; Grube/lmmel, ZLR 2011, 175, 190; Voit, LMuR 2012, 9, 15 ff.; Michl/Meyer, ZLR 2012, 557, 558, 565; zu Bedenken vgl. auch VG München, Beschluss vom 03.12.2012 - M 18 E 12.5736 - Juris, Rn. 41 ff.).Bedenken unter dem Gesichtspunkt der hinreichenden Bestimmtheit werden darauf gestützt, dass es für die von der Behörde anzustellende Prognose über die Verhängung eines Bußgelds in bestimmter Höhe an einem objektiven und transparenten Maßstab - etwa in Gestalt eines Bußgeldkatalogs - fehle, um zumindest über einen Rahmen für die Zuordnung festgestellter Verstöße zur Höhe des Bußgelds zu verfügen (vgl. Grube/lmmel, ZLR 2011, 175, 192; Kühne/Preuß, ZLR 2012, 284, 298 ff.; VG München Beschluss vom 03.12.2012 - M 18 E 12.5736 -, Juris).
Die zwingende Veröffentlichungspflicht der Behörde weckt Zweifel, ob der Gesetzgeber noch einen angemessenen Ausgleich zwischen dem öffentlichen Interesse an der Information und dem grundrechtlichen Geheimhaltungsinteresse hergestellt hat (vgl. Schoch, NVwZ 2012, 1497, 1501 f.; Kühne/Preuß, ZLR 2012, 284, 307 f.; Becker, ZLR 2011, 391, 416 f.; VG München, Beschluss vom 03.12.2012, a.a.O., Rn. 47).
- VG Freiburg, 30.04.2019 - 4 K 168/19
Anwendung von § 40 LFGB
Zwischen den einzelnen Behörden dürften erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Festsetzung eines Bußgelds bestehen (VG München, Beschl. v. 03.12.2012 - M 18 E 12.5736 -, juris Rn. 46; vgl. auch Kühne/Preuß, ZLR 2012, 284 [298 f.]).
- VG Minden, 08.04.2013 - 7 L 157/13
Annahme einer Existenzgefährdung oder Existenzvernichtung bei amtlichen …
Da § 40 Abs. 1a LFGB eine Information der Öffentlichkeit unterhalb dieser Schwelle vorsehe (die Information dürfte sich regelmäßig auf zwischenzeitlich beseitigte Mängel beziehen), würde die Sperrwirkung des Art. 10 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 greifen und zur Unanwendbarkeit der Vorschrift führen (vgl. Grube, LMuR 2011, 21 ff.; Becker, ZLR 2011, 391, 402; Grube/Immel, ZLR 2011, 175, 190; Voit, LMuR 2012, 9, 15 ff.; Michl/Meyer, ZLR 2012, 557, 558, 565; zu Bedenken vgl. auch VG München, Beschluss vom 03.12.2012 - M 18 E 12.5736 - Juris, Rn. 41 ff.).Bedenken unter dem Gesichtspunkt der hinreichenden Bestimmtheit werden darauf gestützt, dass es für die von der Behörde anzustellende Prognose über die Verhängung eines Bußgelds in bestimmter Höhe an einem objektiven und transparenten Maßstab - etwa in Gestalt eines Bußgeldkatalogs - fehle, um zumindest über einen Rahmen für die Zuordnung festgestellter Verstöße zur Höhe des Bußgelds zu verfügen (vgl. Grube/Immel, ZLR 2011, 175, 192; Kühne/Preuß, ZLR 2012, 284, 298 ff.; VG München Beschluss vom 03.12.2012 - M 18 E 12.5736 -, Juris).
Die zwingende Veröffentlichungspflicht der Behörde weckt Zweifel, ob der Gesetzgeber noch einen angemessenen Ausgleich zwischen dem öffentlichen Interesse an der Information und dem grundrechtlichen Geheimhaltungsinteresse hergestellt hat (vgl. Schoch, NVwZ 2012, 1497, 1501 f.; Kühne/Preuß, ZLR 2012, 284, 307 f.; Becker, ZLR 2011, 391, 416 f.; VG München, Beschluss vom 03.12.2012, a.a.O., Rn. 47).
- VGH Hessen, 23.04.2013 - 8 B 28/13
Verfassungsmäßigkeit des § 40 Abs 1a S 1 Nr 2 LFGB; Verfassungsmäßigkeit des § 40 …
Bedenken unter dem Gesichtspunkt der hinreichenden Bestimmtheit werden darauf gestützt, dass es für die von der Behörde anzustellende Prognose über die Verhängung eines Bußgelds in bestimmter Höhe an einem objektiven und transparenten Maßstab - etwa in Gestalt eines Bußgeldkatalogs - fehle, um zumindest über einen Rahmen für die Zuordnung festgestellter Verstöße zur Höhe des Bußgelds zu verfügen (vgl. Grube/Immel, ZLR 2011, 175, 192; Kühne/Preuß, ZLR 2012, 284, 298 ff.; VG München Beschluss vom 03.12.2012 - M 18 E 12.5736 -, Juris).Die zwingende Veröffentlichungspflicht der Behörde weckt Zweifel, ob der Gesetzgeber noch einen angemessenen Ausgleich zwischen dem öffentlichen Interesse an der Information und dem grundrechtlichen Geheimhaltungsinteresse hergestellt hat (vgl. Schoch, NVwZ 2012, 1497, 1501 f.; Kühne/Preuß, ZLR 2012, 284, 307 f.; Becker, ZLR 2011, 391, 416 f.; VG München, Beschluss vom 03.12.2012, a.a.O., Rn. 47).
- VG Freiburg, 11.09.2019 - 10 K 3072/19
Unterlassungsanspruch gegen eine beabsichtigte Information der Öffentlichkeit …
Zwischen den einzelnen Behörden dürften erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Festsetzung eines Bußgelds bestehen (VG München, Beschl. v. 03.12.2012 - M 18 E 12.5736 -, juris Rn. 46). - VG Sigmaringen, 09.01.2013 - 2 K 4346/12
Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen auf einer Internetseite …
Die Problematik der Information der Öffentlichkeit ohne Vorliegen eines Gesundheitsrisikos stellt sich im vorliegenden Verfahren aber gleichermaßen (vgl. ebenso VG München, Beschluss vom 03.12.2012 - M 18 E 12.5736 -, Juris). - VG München, 07.01.2013 - M 18 E 12.6083
Antrag auf Untersagung einer bereits erfolgten Veröffentlichung
Im Übrigen wird auf die Entscheidungen der Kammer in den Verfahren M 18 E 12.5736, M 18 E 12.5824, M 18 E 12.4722, M 18 E 12.5736 und M 18 E 12.4654 hingewiesen.