Rechtsprechung
VG München, 25.05.2011 - M 18 K 09.2210 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Kein Anspruch auf genehmigungsfreies Versenden von tierischen Nebenprodukten aus Art. 48 VO (EG) 1069/2009;Die nationale Einzugsbereichsregelung verbunden mit einem örtlichen Benutzungszwang ist gemeinschaftsrechts- und verfassungskonform;Eine Befreiungsmöglichkeit im ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 25.05.2011 - M 18 K 09.2210
- VGH Bayern, 27.09.2012 - 20 BV 11.2690
- BVerwG, 11.12.2014 - 3 C 29.13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- VG München, 06.07.2011 - M 18 K 11.2494
Hauptsacheerledigung
Auszug aus VG München, 25.05.2011 - M 18 K 09.2210
Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 25. Mai 2011 wurde das Verfahren, soweit es sich gegen den Zweckverband richtete, abgetrennt und erhielt das Az. M 18 K 11.2494.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten aus diesem Verfahren und dem Verfahren M 18 K 11.2494 sowie auf die beigezogenen Behördenakten Bezug genommen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.1977 - II A 811/71
Auszug aus VG München, 25.05.2011 - M 18 K 09.2210
Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ist ein Anschluss- und Benutzungszwang aus übergeordneten Gründen des öffentlichen Wohls zulässig und verfassungskonform, allerdings darf einem Anschlusspflichtigen kein Nachteil zugefügt werden, der außer Verhältnis zu dem erstrebten Gemeinwohlzweck steht (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 14.11.1977, II A 811/71). - VGH Bayern, 26.08.2009 - 20 BV 08.951
Elektro- und Elektronikgerätegesetz; Klageänderung; Feststellungsklage zulässig; …
Auszug aus VG München, 25.05.2011 - M 18 K 09.2210
Steht jedoch mit der Feststellungsklage ein unmittelbares, sachnäheres und wirksameres Verfahren zur Verfügung, soll der Rückgriff auf diese nicht verhindert werden (BayVGH, Urt. v. 26.8.2009, 20 BV 08.951 zur im Wege einer Feststellungsklage begehrten Klärung des Anwendungsbereiches des Elektrogesetzes auf bestimmte Geräte).
- VGH Bayern, 26.04.2007 - 4 BV 05.1037
Regenwassernutzung für Toilettenspülung - Wasserversorgungsanlage - Beschränkung …
Auszug aus VG München, 25.05.2011 - M 18 K 09.2210
Bei verfassungsgemäßer Auslegung des Anschluss- und Benutzungszwangs muss stets auch die Möglichkeit einer Befreiung bzw. einer Ausnahmegenehmigung gegeben sein, um atypischen Fällen und individuellen Härtefällen gerecht werden zu können (BayVGH, Urt. v. 26.4.2007, 4 BV 05.1037 m.w.N. zur Benutzungspflicht einer gemeindlichen Wasserversorgung). - VGH Bayern, 30.08.2000 - 22 B 00.1833
Gewerberecht: Erlaubnisvorbehalt bei Sportwetten durch private Veranstalter, …
Auszug aus VG München, 25.05.2011 - M 18 K 09.2210
So begründet zum Beispiel die Behauptung einer Behörde, dass eine von einem Bürger ausgeübte Tätigkeit ihrer Erlaubnis bedürfe, ein konkretes Rechtsverhältnis, das die Voraussetzungen des § 43 VwGO erfüllt (vgl. BayVGH, Urt. v. 30.8.2000, 22 B 00.1833). - EuGH, 19.05.2009 - C-171/07
Apothekerkammer des Saarlandes u.a. - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG - …
Auszug aus VG München, 25.05.2011 - M 18 K 09.2210
Den Mitgliedsstaaten kommt beim Gesundheitsschutz nach der Rechtsprechung des EuGH (EuGH, NJW 2009, 2112) ein Wertungsspielraum hinsichtlich des Schutzniveaus zu, der es ihnen ermöglicht, bei Ungewissheiten über das Vorliegen und die Bedeutung einer Gefahr für die menschliche Gesundheit Schutzmaßnahmen zu treffen, ohne darauf angewiesen zu sein, dass eine Gefahr erwiesen sein muss. - EuGH, 09.07.1992 - C-2/90
Kommission / Belgien
Auszug aus VG München, 25.05.2011 - M 18 K 09.2210
Diese Materialien könnten zumindest als Abfall unter den Warenbegriff i.S.d. Art. 28 AEUV fallen (vgl. EuGH, Urt. v. 9.7.1992, Rs. C-2/90, SLG 1992, S. 1 bis 4471), auch wenn sich aufgrund hoher Verarbeitungskosten unter Umständen ein negativer Gegenwert ergeben würde. - BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG …
Auszug aus VG München, 25.05.2011 - M 18 K 09.2210
Der Eingriff ist gerechtfertigt, wenn er zur Erreichung eines angestrebten legitimen Ziels geeignet und erforderlich ist und sich als verhältnismäßig darstellt (BVerfGE 76, 220). - BVerwG, 13.09.1989 - 3 B 43.89
Örtlicher Benutzungszwang für Schlachtabfälle - Pflicht zur Beseitigung von …
Auszug aus VG München, 25.05.2011 - M 18 K 09.2210
Dieser Nichtannahmebeschluss erging zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 1989 (3 B 43/89), das den mit der Ablieferungspflicht verbundenen ortsgebundenen Benutzungszwang als mit der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie vereinbar angesehen hat, da der Eingriff dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gerecht werde und sich als entschädigungslos hinzunehmende Inhaltsbestimmung des Eigentums darstelle. - BVerwG, 20.01.1993 - 7 B 158.92
Klageänderung - Parteiwechsel - Auswechseln des Beklagten - Fristversäumnis - …
Auszug aus VG München, 25.05.2011 - M 18 K 09.2210
Dass die Klage im Hilfsantrag erst nach Ablauf der Klagefrist gegen den Freistaat Bayern gerichtet wurde, macht die Klage nicht unzulässig, da der begehrte Verwaltungsakt schon mit Klageerhebung eindeutig bezeichnet worden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.1.1993, 7 B 158/92).
- VG Potsdam, 09.08.2012 - 6 K 2493/07
Seuchenrecht, Viehseuchenrecht, Tierkörperbeseitigung
Diese muss eine Befreiungs- oder Entschädigungsregelung auffangen können (vgl. nur Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 17. September 2009 - VfGBbg 22/08 - siehe auch VG München, Urteil vom 25. Mai 2011 - 18 K 09.2210 - BayVGH, Urteil vom 26. April 2007 - 4 BV 05.1037 -, DÖV 2007, 935).