Rechtsprechung
VG München, 23.01.2001 - M 2 K 00.1690 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Hannover, 09.08.2011 - 7 A 5683/10
Alttextilcontainer; Dienstleistungskonzession; Geschäft der laufenden Verwaltung; …
2 Aus den vorstehenden Gründen folgt zugleich, dass die Bescheidungsklage begründet ist, weil die Auswahlentscheidung zu Gunsten der Beigeladenen ermessensfehlerhaft ist und ein erneutes Auswahlverfahren unter Beachtung des Transparenzgebots zu erfolgen hat; dabei geht die Kammer in diesem Verfahren davon aus, dass die Beklagte die Anzahl der im öffentlichen Straßenraum aufzustellenden Alttextilsammelbehälter auf maximal 500 begrenzen darf, wenn diese Begrenzung auf einem schlüssigen Entsorgungskonzept beruht (vgl. VG München, Urt. v. 23.01.2001 - M 2 K 00.1690 -, juris;… VG Braunschweig, Urt. v. 10.02.2009, aaO). - VG Hannover, 09.08.2011 - 7 A 243/11
Alttextilcontainer; Dienstleistungskonzession; Geschäft der laufenden Verwaltung; …
2.4 Die weiter hilfsweise erhobene Bescheidungsklage hat hingegen aus den Gründen zu 2.2 Erfolg, weil die Auswahlentscheidung zu Gunsten der Beigeladenen ermessensfehlerhaft ist und ein erneutes Auswahlverfahren unter Beachtung des Transparenzgebots zu erfolgen hat; dabei geht die Kammer in diesem Verfahren davon aus, dass die Beklagte die Anzahl der im öffentlichen Straßenraum aufzustellenden Alttextilsammelbehälter auf maximal 500 begrenzen darf, wenn diese Begrenzung auf einem schlüssigen Entsorgungskonzept beruht (vgl. VG München, Urt. v. 23.01.2001 - M 2 K 00.1690 -, juris;… VG Braunschweig, Urt. v. 10.02.2009, aaO).