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VG München, 10.03.2009 - M 21 K 08.50423 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Angeblich Vater des Klägers von PDP-Mitgliedern getötet;Vater hat bei den Wahlen Kandidaten der Partei "Action congress" (AD) unterstützt;Kläger war nach eigenen Angaben am Anzünden einer Polizeistation im Rivers-State beteiligtHerkunftsland: Nigeria
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus VG München, 10.03.2009 - M 21 K 08.50423
Es muss sich um gezielte staatliche oder jedenfalls dem Staat zurechenbare Rechtsverletzungen handeln, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen und die ihn landesweit in eine ausweglose Lage versetzen, so dass es ihm nicht zumutbar ist, nach dorthin zurückzukehren (vgl. BVerfG vom 10.07.1989 BVerfGE 80, 315 ff.). - BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 27.85
Feststellung des asylerheblichen Sachverhalts - Überzeugungsmaßstab - …
Auszug aus VG München, 10.03.2009 - M 21 K 08.50423
Der Art und Weise seiner Einlassung, seiner Persönlichkeit, insbesondere seiner Vertrauenswürdigkeit, kommt insoweit entscheidende Bedeutung zu (vgl. BVerwG vom 12.11.1985 InfAuslR 1986, 79). - BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84
Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter
Auszug aus VG München, 10.03.2009 - M 21 K 08.50423
Insbesondere hinsichtlich der den Schutzanspruch begründenden Vorgänge im Verfolgerland darf das Gericht dabei aber wegen der (häufig bestehenden) asyltypischen Beweisschwierigkeiten keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen und keine unumstößliche Gewissheit verlangen, sondern muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, auch wenn Zweifel nicht völlig auszuschließen sind (BVerwG vom 16.04.1985 BVerwGE 71, 180 ff.).
- VG Augsburg, 09.06.2010 - Au 7 K 09.30218
Nigeria; keine asylrelevanten Verfolgungsmaßnahmen
Staatliche Maßnahmen sind keine politische Verfolgung, wenn sie allein der Abwehr kriminellen Unrechts dienen (VG München vom 10.3.2009 - M 21 K 08.50423).