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   VG München, 25.02.2010 - M 22 K 08.203   

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VG München, 25.02.2010 - M 22 K 08.203 (https://dejure.org/2010,71786)
VG München, Entscheidung vom 25.02.2010 - M 22 K 08.203 (https://dejure.org/2010,71786)
VG München, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - M 22 K 08.203 (https://dejure.org/2010,71786)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland; Hooligan; Meldeauflagen; Betretens- und Aufenthaltsverbot; Feststellungsinteresse für Feststellungsklage; Gefahrenprognose; Zugehörigkeit zur Hooligan-Szene; Eintragung in der Datei "Gewalttäter Sport" (GTS); bundesweites ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 09.06.2006 - 24 CS 06.1521

    Betretungsverbote, Aufenthaltsverbote und Meldeauflagen für Hooligan bestätigt

    Auszug aus VG München, 25.02.2010 - M 22 K 08.203
    Aus der systematischen Stellung zwischen Art. 2 Abs. 1 und Art. 11 GG und der formellen Gewährleistung des Grundrechts in Art. 104 GG, wonach der Begriff der Freiheit der Person i.S. des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG eng auszulegen und nicht als Unterfall der Freizügigkeit, sondern der Freiheitsentziehung zu verstehen ist, folgt, dass Art. 7 Abs. 4 LStVG der streitgegenständlichen Anordnung nicht entgegenstand, weil hierdurch die Freiheit der Person im engeren Sinn nicht tangiert wurde, denn der Kläger wurde nicht generell in seiner körperlichen Bewegungsfreiheit gehindert, sondern nur daran, bestimmte Orte für nicht legitimierte Zwecke aufzusuchen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.2.1999, 24 CS 98.3198 und vom 23.4.1999, 24 CS 98.3551; siehe auch BayVGH vom 9.6.2006, Az.: 24 CS 06.1521 in der von der Anwaltskanzlei des Bevollmächtigten des Klägers vertretenen gleichgelagerten Sache ...).

    Als Voraussetzung für den Erlass eines Bescheides nach Art. 7 Abs. 2 LStVG war es nicht erforderlich, dass der Kläger bereits rechtskräftig wegen eines einschlägigen Delikts verurteilt worden ist (BayVGH vom 9.6.2006, a.a.O.).

    Nach der oben zitierten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Juni 2006, Az.: 24 CS 06.1521, genügt in solchen Fällen für die Annahme einer Gefahr die Zugehörigkeit einer Person zur Hooligan-Szene.

    Die zur Beherrschung der Gefahr angeordneten Maßnahmen sind verhältnismäßig (siehe den schon zitierten Beschluss des BayVGH vom 9.6.2006, Az.: 24 CS 06.1521 in der Parallelsache Andreas Sonntag).

  • VGH Bayern, 23.04.1999 - 24 CS 98.3551
    Auszug aus VG München, 25.02.2010 - M 22 K 08.203
    Art. 7 Abs. 4 LStVG schränkt die vorgenannte Befugnis der Sicherheitsbehörden allerdings dahin ein, dass Maßnahmen der Behörden auf Grund von Art. 7 Abs. 2 Satz 2 LStVG nicht die Freiheit der Person und die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 und Art. 13 GG, Art. 102 Abs. 1 und Art. 106 Abs. 3 BV) einschränken dürfen (siehe auch BayVGH vom 23.4.1999, 24 CS 98.3551).

    Aus der systematischen Stellung zwischen Art. 2 Abs. 1 und Art. 11 GG und der formellen Gewährleistung des Grundrechts in Art. 104 GG, wonach der Begriff der Freiheit der Person i.S. des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG eng auszulegen und nicht als Unterfall der Freizügigkeit, sondern der Freiheitsentziehung zu verstehen ist, folgt, dass Art. 7 Abs. 4 LStVG der streitgegenständlichen Anordnung nicht entgegenstand, weil hierdurch die Freiheit der Person im engeren Sinn nicht tangiert wurde, denn der Kläger wurde nicht generell in seiner körperlichen Bewegungsfreiheit gehindert, sondern nur daran, bestimmte Orte für nicht legitimierte Zwecke aufzusuchen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.2.1999, 24 CS 98.3198 und vom 23.4.1999, 24 CS 98.3551; siehe auch BayVGH vom 9.6.2006, Az.: 24 CS 06.1521 in der von der Anwaltskanzlei des Bevollmächtigten des Klägers vertretenen gleichgelagerten Sache ...).

  • BGH, 30.10.2009 - V ZR 253/08

    Bundesweites Stadionverbot bestätigt

    Auszug aus VG München, 25.02.2010 - M 22 K 08.203
    Es sei an dieser Stelle erwähnt, dass der Bundesgerichtshof als Voraussetzung für ein rechtmäßiges bundesweites Stadionverbot ebenfalls die bloße Zugehörigkeit einer Person zu den genannten Gruppen genügen lässt (BGH vom 30.10.2009, NJW 2010, 534).

    Es wäre Sache des Klägers gewesen, dagegen vorzugehen, wenn er damit nicht einverstanden gewesen sein sollte (zum Rechtsschutz gegen Stadionverbote siehe das schon zitierte Urteil des BGH vom 30.10.2009 NJW 2010, 534).

  • VGH Bayern, 18.02.1999 - 24 CS 98.3198

    Aufenthaltsverbote gegen Dealer

    Auszug aus VG München, 25.02.2010 - M 22 K 08.203
    Aus der systematischen Stellung zwischen Art. 2 Abs. 1 und Art. 11 GG und der formellen Gewährleistung des Grundrechts in Art. 104 GG, wonach der Begriff der Freiheit der Person i.S. des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG eng auszulegen und nicht als Unterfall der Freizügigkeit, sondern der Freiheitsentziehung zu verstehen ist, folgt, dass Art. 7 Abs. 4 LStVG der streitgegenständlichen Anordnung nicht entgegenstand, weil hierdurch die Freiheit der Person im engeren Sinn nicht tangiert wurde, denn der Kläger wurde nicht generell in seiner körperlichen Bewegungsfreiheit gehindert, sondern nur daran, bestimmte Orte für nicht legitimierte Zwecke aufzusuchen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.2.1999, 24 CS 98.3198 und vom 23.4.1999, 24 CS 98.3551; siehe auch BayVGH vom 9.6.2006, Az.: 24 CS 06.1521 in der von der Anwaltskanzlei des Bevollmächtigten des Klägers vertretenen gleichgelagerten Sache ...).
  • OVG Hamburg, 07.10.2008 - 3 Bf 116/08

    Kostenerstattung für das Abschleppen oder Umsetzen eines erlaubt abgestellten

    Auszug aus VG München, 25.02.2010 - M 22 K 08.203
    Das vom Bevollmächtigten des Klägers herangezogene Urteil des OVG Lüneburg vom 16. Dezember 2008 (DVBl. 2009, 135), wonach es für die Erhebung und Speicherung von Daten in dieser Datei zur Zeit an einer erforderlichen Rechtsverordnung fehle, betrifft eine datenschutzrechtliche Frage, nicht aber die hier relevante Frage, ob die den Eintragungen zugrunde liegenden faktischen Vorgänge zu einer präventiven Prognoseentscheidung herangezogen werden dürfen, was zu bejahen ist, da die Vorgänge als solche nicht unter Verstoß gegen Vorschriften gewonnen wurden.
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2018 - 11 LC 288/16

    Rechtsstreit um ein gegenüber eines "Ultra" für die Fußballsaison 2016/2017

    Nach einer überwiegend zu Hooligans vertretenen Ansicht sei die belegbare Zugehörigkeit zur Hooligan-Szene ausreichend, um den Erlass eines Aufenthaltsverbots zu rechtfertigen (Bayerischer VGH, Beschl. v. 9.6.2006 - 24 CS 06.1521 - juris, Rn. 15; VG München, Urt. v. 25.2.2010 - M 22 K 08.203 - juris, Rn. 82; VG Arnsberg, Beschl. v. 1.7.2009 - 3 L 345/09 -, juris, Rn. 15; VG Minden, Beschl. v. 2.10.2014 - 11 L 763/14 -, juris, Rn. 22; VG Meiningen, Urt. v. 8.2.2011 - 2 K 453/09 Me -, juris, Rn. 21; ähnlich VG Hannover, Urt. v. 4.7.2012 - 10 A 1994/11 -, juris, Rn. 44 f., bzgl. der Ingewahrsamnahme eines hannoverschen Ultras; VG Köln, Beschl. v. 21.8.2015 - 20 L 2023/15 -, juris, Rn. 13, bzgl. eines Aufenthaltsverbots für einen leverkusener Ultra; BVerfG, Beschl. v. 25.3.2008 - 1 BvR 1548/02 -, juris, Rn. 31, bzgl. eines Platzverweises bei "Chaostagen" und BGH, Urt. v. 30.10.2009 - V ZR 253/08 -, a.a.O., juris, Rn. 23, bzgl. eines Stadionverbots für einen Ultra).
  • VG Freiburg, 15.04.2016 - 4 K 143/15

    Meldeauflage, Betretungs- und Aufenthaltverbot im Zusammenhang mit Fußballspielen

    Aus der Bündelung dieser Informationen wird das Erkenntnismaterial gewonnen, das zur Beurteilung der Gefahrenprognose bei präventiven Maßnahmen zu Grunde gelegt wird (VG Minden, Urteil vom 29.06.2005 - 11 K 2952/04 -, juris; VG Braunschweig, Beschluss vom 08.06.2006 - 5 B 173/06 -, juris; VG München, Urteil vom 25.02.2010 - M 22 K 08.203 -, juris; VG Meiningen, Urteil vom 08.02.2011 - 2 K 453/09 Me -, juris).
  • VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 A 2105/14

    Aufenthaltsverbot im Anschluss an eine zum Teil unfriedliche Großdemonstration

    Dagegen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 9. Juni 2006 - 24 CS 06.1521 - juris Rn. 15 und ihm folgend das Verwaltungsgericht München in seinem Urteil vom 25. Februar 2010 - M 22 K 08.203 - juris Rn. 82 die Zugehörigkeit zu einer Hooligan-Gruppe als ausreichend für ein Aufenthaltsverbot erachtet.

    Dies ist der Fall, wenn die Straftaten typischerweise aus einer homogenen Gruppe heraus initiiert und gesteigert werden, die gewaltbereite Szene ein unterstützendes Umfeld von Gleichgesinnten benötigt, und schon die Gegenwart von Gleichgesinnten zur Gewaltbereitschaft derjenigen beiträgt, die ihrem Kernbereich zuzurechnen sind und aus der Anonymität der Gruppe heraus agieren (so VG Aachen, Beschluss vom 26. April 2013 - 6 L 162/13 - juris Rn. 33, VG Hannover, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 10 B 2096/11 - juris Rn. 12; VG München, Urteil vom 25. Februar 2010 - M 22 K 08.203 - juris Rn. 82 - VG Arnsberg, Beschluss vom 1. Juli 2009 - 3 L 345/09 - Rn. 15; Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2009 - 10 CS 09.1087 - juris Rn.8 und vom 9. Juni 2006 - 24 CS 06.1521 - juris Rn. 15; VG Minden, Beschluss vom 2. Oktober 2014 - 11 L 763/14 - juris Rn. 22; VG Köln, Beschluss vom 21. August 2015 - 20 L 2023/15 - juris Rn.13;vgl. zu einem Stadionverbot BGH, Urteil vom 30. Oktober 2009 - V ZR 253/08 - NJW 2010, 534, 536 = juris Rn. 23).

    Dies ist anders als bei den Entscheidungen des Bay. VGH (Beschlüsse vom 8. Mai 2009 - 10 CS 09.1087 - juris Rn.8 und vom 9. Juni 2006 - 24 CS 06.1521 - juris Rn. 15) und des VG München (Urteil vom 25. Februar 2010 - M 22 K 08.203 - juris Rn. 82) zu Hooligangruppierungen, deren alleiniges Ziel die Gewalttätigkeit ist, nicht evident.

  • VG Freiburg, 25.09.2015 - 4 K 35/15

    Polizeimaßnahmen anlässlich Drittortauseinandersetzungen bei Fußballbegegnungen -

    Aus der Bündelung dieser Informationen wird das Erkenntnismaterial gewonnen, das zur Beurteilung der Gefahrenprognose bei präventiven Maßnahmen zu Grunde gelegt wird (VG Minden, Urteil vom 29.06.2005 - 11 K 2952/04 -, juris; VG Braunschweig, Beschluss vom 08.06.2006 - 5 B 173/06 -, juris; VG München, Urteil vom 25.02.2010 - M 22 K 08.203 -, juris; VG Meiningen, Urteil vom 08.02.2011 - 2 K 453/09 Me -, juris).
  • VG Meiningen, 08.02.2011 - 2 K 453/09

    Ordnungsbehördliche Meldeauflage für gewaltbereiten Fußballfan

    Die Behörde hat keinen Grund ohne Weiteres an der Korrektheit der schriftlich vorgelegten Erkenntnisse der polizeilichen szenekundigen Beamten zu zweifeln (vgl. VG München, Urt. v. 25.02.2010, M 22 K 08.203, juris, Rn. 82).

    Eine Wiederholungsgefahr ist anzunehmen, wenn die hinreichend konkrete Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (VG München, Urt. v. 25.02.2010, M 22 K 08.203, juris, Rn. 75 m.w.N.).

    Die Beklagte hatte keinen Grund an der Korrektheit der schriftlich vorgelegten Erkenntnisse der polizeilichen szenekundigen Beamten zu zweifeln (vgl. VG München, Urt. v. 25.02.2010, M 22 K 08.203, juris, Rn. 82).

  • VGH Bayern, 20.03.2024 - 10 CS 24.456

    Sicherheitsrecht, Fußballfans, Maßnahmen gegen Mitglied der Ultra-Szene,

    Ob bereits die Zugehörigkeit zur Augsburger Problemfanszene die Annahme einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit rechtfertigt (BayVGH, B.v. 9.6.2006 - 24 CS 06.1521 - juris Rn. 15; VG München, U.v. 25.2.2010 - M 22 K 08.203 - juris Rn. 82 für die eingeräumte Zugehörigkeit zur Hooliganszene), kann dahinstehen, denn hinsichtlich des Antragstellers spricht nach der im Eilverfahren nur möglichen aber auch ausreichenden summarischen Prüfung alles dafür, dass die Antragsgegnerin zu Recht davon ausgeht, dass er gegenüber Anhängern anderer Fußball-Vereine gewalttätig geworden ist.
  • VGH Bayern, 11.03.2024 - 10 CS 24.410

    Stadionverbot gegen Mitglied der Ultraszene des FC Augsburg ist rechtmäßig

    Ob bereits die Zugehörigkeit zur Augsburger Problemfanszene die Annahme einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit rechtfertigt (BayVGH, B.v. 9.6.2006 - 24 CS 06.1521 - juris Rn. 15; VG München, U.v. 25.2.2010 - M 22 K 08.203 - juris Rn. 82 für die eingeräumte Zugehörigkeit zur Hooliganszene), kann dahinstehen, denn hinsichtlich des Antragstellers spricht nach der im Eilverfahren nur möglichen aber auch ausreichenden summarischen Prüfung alles dafür, dass die Antragsgegnerin zu Recht davon ausgeht, dass er mehrfach gegenüber Anhängern anderer Fußball-Vereine gewalttätig geworden ist.
  • VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 A 2016/14

    Aufenthaltsverbot, Blockupy

    Dagegen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 9. Juni 2006 - 24 CS 06.1521 - juris Rn. 15 und ihm folgend das Verwaltungsgericht München in seinem Urteil vom 25. Februar 2010 - M 22 K 08.203 - juris Rn. 82 die Zugehörigkeit zu einer Hooligan-Gruppe als ausreichend für ein Aufenthaltsverbot erachtet.

    Dies ist der Fall, wenn die Straftaten typischerweise aus einer homogenen Gruppe heraus initiiert und gesteigert werden, die gewaltbereite Szene ein unterstützendes Umfeld von Gleichgesinnten benötigt, und schon die Gegenwart von Gleichgesinnten zur Gewaltbereitschaft derjenigen beiträgt, die ihrem Kernbereich zuzurechnen sind und aus der Anonymität der Gruppe heraus agieren (so VG Aachen, Beschluss vom 26. April 2013 - 6 L 162/13 - juris Rn. 33, VG Hannover, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 10 B 2096/11 - juris Rn. 12; VG München, Urteil vom 25. Februar 2010 - M 22 K 08.203 - juris Rn. 82 - VG Arnsberg, Beschluss vom 1. Juli 2009 - 3 L 345/09 - Rn. 15; Bay. VGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2009 - 10 CS 09.1087 -juris Rn. 8 und vom 9. Juni 2006 - 24 CS 06.1521 - juris Rn. 15; VG Minden, Beschluss vom 2. Oktober 2014 - 11 L 763/14 - juris Rn. 22; VG Köln, Beschluss vom 21. August 2015 - 20 L 2023/15 - juris Rn. 13; vgl. zu einem Stadionverbot BGH, Urteil vom 30. Oktober 2009 - V ZR 253/08 - NJW 2010, 534, 536 = juris Rn. 23).

  • VG Aachen, 26.04.2013 - 6 L 162/13

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Polizeiverfügung bzgl. des

    So leistet auch der Antragsteller selbst durch bloße Anwesenheit in wesentlicher Hinsicht einen Beitrag zu ggf. von anderen Hooligans begangenen Straftaten, vgl. hierzu: VG Hannover, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 10 B 2096/11 - VG München, Urteil vom 25. Februar 2010 - M 22 K 08.203 - VG Arnsberg, Beschluss vom 1. Juli 2009 - 3 L 345/09 - Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2009 - 10 CS 09.1087 - und vom 9. Juni 2006 - 24 CS 06.1521 -, alle .
  • VG Minden, 02.10.2014 - 11 L 763/14

    Aufenthaltsverbot für Dresdner Fußballfan

    So leistet auch der Antragsteller selbst durch bloße Anwesenheit in wesentlicher Hinsicht einen Beitrag zu ggf. von anderen Hooligans begangenen Straftaten, vgl. hierzu: VG Hannover, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 10 B 2096/11 - VG München, Urteil vom 25. Februar 2010 - M 22 K 08.203 - VG Arnsberg, Beschluss vom 1. Juli 2009 - 3 L 345/09 -, sodass der Antragegner voraussichtlich auch zu Recht von einer vom dem Antragsteller ausgehenden Gefährdung ausgegangen ist.
  • VG Köln, 21.08.2015 - 20 L 2023/15
  • VG Aachen, 26.04.2013 - 6 L 170/13

    Erlass einer Polizeiverfügung über die Erteilung eines

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