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   VG München, 04.03.2009 - M 22 S 08.5986   

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https://dejure.org/2009,74442
VG München, 04.03.2009 - M 22 S 08.5986 (https://dejure.org/2009,74442)
VG München, Entscheidung vom 04.03.2009 - M 22 S 08.5986 (https://dejure.org/2009,74442)
VG München, Entscheidung vom 04. März 2009 - M 22 S 08.5986 (https://dejure.org/2009,74442)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erfolgloser Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung;Belästigung der Allgemeinheit durch Fotografieren unter den Rock fremder Frauen ohne deren Einwilligung;Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Gestalt des Rechts am eigenen Bild und der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus VG München, 04.03.2009 - M 22 S 08.5986
    Ein besonderes Schutzbedürfnis kann sich zudem aus einem heimlichen oder überrumpelnden Vorgehen ergeben (BVerfG vom 26.2.2008 NJW 2008, 1793, 1794).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus VG München, 04.03.2009 - M 22 S 08.5986
    Die unserer Gesellschaft zugrunde liegende Gemeinschaftsordnung wird in erster Linie durch die in den Grundrechten des Grundgesetzes manifestierte objektive Wertordnung geprägt (BVerfG vom 22.11.1951 BVerfGE 7, 198, 205).
  • BVerfG, 29.10.2003 - 2 BvR 1745/01

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht (mit Entkleidung verbundene körperliche

    Auszug aus VG München, 04.03.2009 - M 22 S 08.5986
    So stellen Durchsuchungen, die mit einer Entkleidung verbunden sind, einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar (BVerfG vom 29.10.2003 NJW 2004, 1728, 1729).
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus VG München, 04.03.2009 - M 22 S 08.5986
    Die Feststellung eines unzulässigen Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen durch das Anfertigen eines Bildes erfordert eine Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und eine Güter- und Interessenabwägung der rechtlich geschützten Rechtspositionen der Beteiligten (BGH vom 25.4.1995 NJW 1995, 1955, 1957).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus VG München, 04.03.2009 - M 22 S 08.5986
    Dies ergibt sich daraus, dass bereits mit der Herstellung einer Aufnahme das Erscheinungsbild des Betroffenen in einer bestimmten Situation von seiner Person abgelöst, datenmäßig fixiert und seiner Kontrolle und Verfügungsmacht entzogen wird, so dass auch diesbezüglich ein Schutzbedürfnis besteht (BVerfG vom 15.12.1999 BVerfGE 101, 361, 381).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2008 - 1 S 2914/07

    Fotografieren einer Person in der Öffentlichkeit; allgemeines

    Auszug aus VG München, 04.03.2009 - M 22 S 08.5986
    Allerdings sind diese Regelungen nicht abschließend, vielmehr kann auch das bloße Herstellen der Aufnahme einer Person, die sich nicht im persönlichen Rückzugsbereich, sondern in der Öffentlichkeit aufhält, das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen (VGH Mannheim vom 8.5.2008 NVwZ-RR 2008, 700, 701).
  • VGH Bayern, 07.04.2004 - 24 CS 04.53

    Zuständigkeit für Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG, Leinenzwang für

    Auszug aus VG München, 04.03.2009 - M 22 S 08.5986
    Nach dem Grundsatz der Effektivität der Gefahrenabwehr konnte die Antragsgegnerin daher eine Anordnung für das gesamte Gebiet des Freistaats Bayern treffen (für die bayernweite Anordnung sicherheitsrechtlicher Anordnungen durch eine Gemeinde vgl. BayVGH vom 7.4.2004 BayVBl 2004, 727, 728).
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