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   VG München, 09.02.2009 - M 22 S 09.300   

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https://dejure.org/2009,7714
VG München, 09.02.2009 - M 22 S 09.300 (https://dejure.org/2009,7714)
VG München, Entscheidung vom 09.02.2009 - M 22 S 09.300 (https://dejure.org/2009,7714)
VG München, Entscheidung vom 09. Februar 2009 - M 22 S 09.300 (https://dejure.org/2009,7714)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Auf das Gebiet des Freistaates Bayern beschränkte Untersagung der Veranstaltung einer Hausverlosung mit vorgeschaltetem Quiz im Internet;Rechtliche Bewertung des angebotenen Gewinnspiels insgesamt ohne Differenzierung nach den einzelnen Spielphasen;Unteilbarer ...

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Quizbasierte Hausverlosung im Internet - verbotenes Glücksspiel

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Quizbasierte Hausverlosung im Internet - verbotenes Glücksspiel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgloser Eilantrag; Auf das Gebiet des Freistaates Bayern beschränkte Untersagung der Veranstaltung einer Hausverlosung mit vorgeschaltetem Quiz im Internet; Rechtliche Bewertung des angebotenen Gewinnspiels insgesamt ohne Differenzierung nach den einzelnen ...

  • Glücksspiel & Recht

    Hausverlosung winyourhome.de ist verbotenes Glücksspiel

  • kanzlei.biz

    Untersagung einer Hausverlosung im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    §§ 3 Abs. 1, 9 Abs. 1 S. 2 GlüStV
    Die Verlosung eines Hauses ist unerlaubtes Glücksspiel

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Hausverlosung im Internet stellt illegales Glückspiel dar

  • archive.org PDF, S. 26 (Leitsatz und Auszüge)

    §§ 3, 4 GlüStV
    Online-Hausverlosung - winyourhome.de

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Haus-Gewinnspiel winyourhome.de: Kein Vollstreckungsschutz

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Erstes Urteil zu Hausverlosungen im Internet - winyourhome.de ist verbotenes Glücksspiel

Besprechungen u.ä. (2)

  • dr-bahr.com (Kurzanmerkung)

    Erstes Urteil zu Hausverlosungen im Internet - winyourhome.de ist verbotenes Glücksspiel

  • 123recht.net (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Hausverlosung in Deutschland - unerlaubtes Glücksspiel gemäß § 284 StGB?

Papierfundstellen

  • K&R 2009, 597
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.02.1958 - 5 StR 579/57
    Auszug aus VG München, 09.02.2009 - M 22 S 09.300
    Im Hinblick auf den mit § 284 StGB - ebenso wie vom Glücksspielstaatsvertrag - verfolgten Zweck der Bekämpfung der Spielsucht ist nämlich für die Qualifizierung des Vermögensopfers als Einsatz und damit des Spiels, zu dessen Teilnahme das Vermögensopfer berechtigt, als Glücksspiel im Sinne von § 284 StGB entscheidend, dass der Spieler diese Gegenleistung ohne die Aussicht, hierdurch eine Gewinnchance zu erwerben, nicht erworben hätte (BGH vom 4.2.1958 BGHSt 11, 209, zum Erwerb einer Verzehrkarte zum Preis von 20 DM, der 10 Gratischips beigefügt waren, wobei die Teilnehmer Speisen und Getränke zum Preis von 20 DM konsumieren konnten und mit den Gratischips an einem sog. "Gratisroulette" teilnehmen konnten).
  • BGH, 26.01.1956 - 3 StR 405/55
    Auszug aus VG München, 09.02.2009 - M 22 S 09.300
    Bei einer derartigen Spielgestaltung als Kombination eines vorgeschalteten Geschicklichkeitsspiels und eines folgenden Glücksspiels, die erst zusammen den Gewinn eines Preises ermöglicht, ist daher - bei Erfüllung der weiteren Voraussetzung der Entgeltlichkeit - insgesamt (ebenso wie für den umgekehrten Fall des vorgeschalteten Glücksspiels und des nachfolgenden Geschicklichkeitsspiels) von einem Glücksspiel auszugehen (OLG Düsseldorf vom 23.9.2003 Az. I-20 U 39/03,20 U 39/03 "Bei Anruf Millionär" unter Bezugnahme auf BGH vom 26.1.1956 BGHSt 9, 39).
  • OLG Düsseldorf, 23.09.2003 - 20 U 39/03

    0190-Telefon-Gewinnspiel wettbewerbswidrig

    Auszug aus VG München, 09.02.2009 - M 22 S 09.300
    Bei einer derartigen Spielgestaltung als Kombination eines vorgeschalteten Geschicklichkeitsspiels und eines folgenden Glücksspiels, die erst zusammen den Gewinn eines Preises ermöglicht, ist daher - bei Erfüllung der weiteren Voraussetzung der Entgeltlichkeit - insgesamt (ebenso wie für den umgekehrten Fall des vorgeschalteten Glücksspiels und des nachfolgenden Geschicklichkeitsspiels) von einem Glücksspiel auszugehen (OLG Düsseldorf vom 23.9.2003 Az. I-20 U 39/03,20 U 39/03 "Bei Anruf Millionär" unter Bezugnahme auf BGH vom 26.1.1956 BGHSt 9, 39).
  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Auszug aus VG München, 09.02.2009 - M 22 S 09.300
    Die Verfassungskonformität dieser Vorschrift ist vom BVerfG bestätigt worden (Beschluss vom 14.10.2008 GewArch 2009, 26).
  • VG München, 03.03.2010 - M 22 K 09.4793

    Internet-Sportwetten mit 50 Cent Speileinsatz unerlaubtes Glücksspiel

    Nach allem bleibt das erkennende Gericht daher auch bei Würdigung der von der Klägerseite vorgetragenen Argumente und bei Überprüfung seiner Rechtsmeinung auf der Grundlage der eine gegenteilige Meinung vertretenen Literatur und Rechtsprechung bei seiner bereits bisher vertretenen Rechtsauffassung (Beschluss vom 9.2.2009, Az. M 22 S 09.300), dass der Begriff des "Entgelts" im Sinne von § 3 Abs. 1 GlüStV im Interesse einer einfachen Bestimmung des Anwendungsbereichs des Glücksspielstaatsvertrages und somit im Interesse der Effektivität des vom Glücksspielstaatsvertrag vorgesehenen präventiven Kontrollregimes nicht dahin ausgelegt werden kann, dass damit ein "Einsatz" im Sinne der von der strafrechtlichen Rechtsprechung zu § 284 StGB entwickelten Begriffsbestimmung gemeint wäre, der zudem eine gewisse - ohnehin nicht eindeutig bestimmbare Höhe aufweisen müsste.

    Die Gerichte haben daher Zwangsgelder, die für den Fall eines Verstoßes gegen eine Untersagungsverfügung betreffend die unerlaubte Veranstaltung von Glücksspielen oder Sportwetten angedroht worden waren und deren Höhe dem streitgegenständlichen vergleichbar war, nicht beanstandet (z.B. VG München vom 9.2.2009, Az. M 22 S 09.300 zur Androhung eines Zwangsgeldes von 50.000,-- Euro; BayVGH vom 22.7.2009 Az. 10 CS 09.1184 und 10 CS 09.1185 zur Androhung eines Zwangsgeldes von 150.000,-- Euro jeweils bezüglich einer auf das Gebiet des Freistaats Bayern beschränkten Untersagung der Veranstaltung von Glücksspiel im Internet).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.09.2009 - 6 A 10199/09

    Glücksspiel i.S.d. § 3 Abs. 1 Satz 1 Glücksspielstaatsvertrag

    b) Der strafrechtliche Glücksspielbegriff des § 284 StGB und die Legaldefinition des Glücksspiels in § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV sind deckungsgleich (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Juni 2008, a.a.O.; a.A. VG München, Beschluss vom 9. Februar 2009 - M 22 S 09.300 -, juris).
  • VG Hannover, 29.08.2016 - 10 A 2815/16

    Cent-Auktion; Entgeltlichkeit; Glücksspiel; Internet; Spiel; Zufall

    Auch konnte die Klägerin die Kammer in der mündlichen Verhandlung davon überzeugen, dass aufgrund des Angebots der Klägerin in Österreich eine Korrespondenzdienstleistung erbracht wird und damit dem Grunde nach ein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliegen kann (vgl. Müller-Graff in: EUV/AEUV, 2. Auflage, Art. 56, Rn 40-42; a. A. VG München, Beschluss vom 9.2.2009 - M 22 S 09.300 -, juris; offen gelassen: VG Düsseldorf, Beschluss vom 4.7.2014 - 27 L 1578/13 -, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 9.5.2014 - 22 CS 14.568 -, juris).
  • VG Göttingen, 12.11.2009 - 1 B 247/09

    Verlosung eines Hauses im Internet; Vereinbarkeit eines Verbots der Veranstaltung

    Bei der Hausverlosung handelt es sich also um die Veranstaltung eines unerlaubten öffentlichen Glücksspiels (s. auch VG München, Beschluss vom 09.02.2009 - M 22 S 09.300 -, juris Rn. 26 ff.; Teßmer/Küpper, "Ist die legale "Hausverlosung" möglich - Teil 1", jurisPR-StrafR 17/2009 Anm. 1 Nr. 111., juris) .
  • VG Ansbach, 23.02.2010 - AN 4 S 09.01848

    Untersagung von öffentlichem Glücksspiel im Internet; Glücksspielbegriff des § 3

    Nach diesem Wortlaut ist es im Rahmen des § 3 GlüStV ohne Relevanz, ob das zu entrichtende Entgelt als "Einsatz" für das Spiel oder als Kostendeckungsbeitrag für die Organisation der Veranstaltung verwendet wird (so auch Dietlein, in: Dietlein/Hecker/Ruttig, Glücksspielrecht, § 3 GlüStV, RdNr. 5 [m.w.N.]; VG München, Beschluss vom 9.2.2009, Az. M 22 S 09.300, Juris).
  • VG Augsburg, 21.09.2010 - Au 5 S 10.1338

    Eilantrag; Antragsänderung; Hundehaltung; Fälligstellen eines Zwangsgeldes

    Insoweit ist auch § 91 Abs. 1 VwGO auch auf Beschlüsse im einstweiligen Rechtsschutz anwendbar (vgl. VG München vom 9.2.2009 Az.: M 22 S 09.300).
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