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   VG München, 27.03.2009 - M 23 K 08.3445   

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https://dejure.org/2009,74118
VG München, 27.03.2009 - M 23 K 08.3445 (https://dejure.org/2009,74118)
VG München, Entscheidung vom 27.03.2009 - M 23 K 08.3445 (https://dejure.org/2009,74118)
VG München, Entscheidung vom 27. März 2009 - M 23 K 08.3445 (https://dejure.org/2009,74118)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kein Anspruch auf Erteilung einer weiteren Ausnahmegenehmigung für einen größeren Gewerbebetrieb im Parklizenzbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Arnsberg, 25.01.2007 - 7 K 2398/06
    Auszug aus VG München, 27.03.2009 - M 23 K 08.3445
    So hat es die Rechtsprechung sogar für rechtens erachtet, wenn Gewerbetreibenden überhaupt keine Ausnahmegenehmigung für das Parken erteilt wird (vgl. etwa VG Arnsberg vom 25.01.2007, 7 K 2398/06 - juris ).
  • VG Karlsruhe, 09.12.2021 - 14 K 3375/20

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren des Seitenstreifens auf

    S. 5206], zuletzt geändert durch Art. 1 ÄndVwV vom 22.05.2017 [BAnz AT 29.05.2017 B8]) auf und bindet die Ermessensausübung der jeweils zuständigen Behörde, soweit der konkret zu entscheidende Sachverhalt von diesen erfasst wird (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 04.08.2021 - 6 K 1615/20 -, juris Rn. 18 und vom 04.03.2020 - 4 K 1539/19 -, juris Rn. 19; zur Konkretisierung des Tatbestands des § 46 Abs. 1 StVO durch die VwV-StVO vgl. ferner VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.03.1991 - 5 S 1791/90 - juris Rn. 17; VG München, Urteil vom 27.03.2009 - M 23 K 08.3445 -, juris Rn. 20).
  • VG München, 04.04.2012 - M 23 K 11.5428

    Parklizenzgebiet "..."; Kein Anspruch auf Erteilung einer Parklizenz als

    Dass diese Rechtsprechung noch - der damaligen Rechtslage entsprechend - zum Begriff des "Anwohners" in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung des § 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 StVO ergangen ist, ist hierbei unerheblich, weil offensichtlich ist, dass die nachfolgende Ersetzung des Begriffs "Anwohner" durch den des "Bewohners" keinen Einfluss auf das Erfordernis des tatsächlichen Wohnsitzes im Gebiet haben sollte (vgl. VG München vom 27.3.2009 Az.: M 23 K 08.3445 - juris; vgl. auch VG Bremen vom 11.4.2011 Az.: 5 V 2085/10 - juris).

    Denn es ist der Beklagten nicht zumutbar, die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von einem Umstand abhängig zu machen, der sich laufend ändern kann, nämlich der Auslastung im jeweiligen Parklizenzgebiet, was auch zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand führen würde (vgl. VG München vom 27.3.2009 a.a.O.).

  • VG Bremen, 11.04.2011 - 5 V 2085/10

    Zusatzschild Bewohner frei - Einrichtung von Bewohnerparkzonen

    Lediglich der räumliche Anwendungsbereich des § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 2 a StVO ist durch die Änderung der Vorschrift erweitert worden (vgl. VG München, Urt. v. 27.03.2009 - M 23 K 08.3445).
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