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VG München, 18.06.2010 - M 23 K 10.1401 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Sonderfall der Mitteilung einer Versicherung bei der Halter nicht versichert war;Kostentragungspflicht wegen hinzutretendem Unterlassen der eigenen Versicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 22.10.1992 - 3 C 2.90
Zulassungsstelle; Haftung
Auszug aus VG München, 18.06.2010 - M 23 K 10.1401
Selbst eine irrtümliche Mitteilung des Haftpflichtversicherers würde die Behörde zu unverzüglichem Handeln verpflichten (BVerwG, 22.10.1992, 3 C 2/90, juris). - VGH Bayern, 31.07.2008 - 11 ZB 08.188
Zulässigkeit einer gegen den erledigten Teil des Ausgangsverwaltungsakts …
Auszug aus VG München, 18.06.2010 - M 23 K 10.1401
Zeige der Versicherer, von dem der jüngste der Zulassungsbehörde vorliegende Versicherungsnachweis stamme, der Kfz-Zulassungsbehörde das Erlöschen der Kfz- Haftpflichtversicherung an, so habe die Kfz-Zulassungsbehörde das Fahrzeug auch dann außer Betrieb zu setzen, wenn ein anderer Versicherer mit einem früher erteilten und der Zulassungsbehörde vorliegenden Versicherungsnachweis - und sei er auch ab dem gleichen Zeitpunkt Versicherungsschutz zugesagt habe (Urteil VGH v. 31.07.2008, AZ: 11 ZB 08.188).
- BVerwG, 10.12.2015 - 3 C 3.15
Kfz-Halter; Fahrzeugzulassung; Kfz-Zulassung; Kfz-Haftpflichtversicherung; …
Ob der Fahrzeughalter selbst dann noch als Veranlasser der Stilllegung seines Kraftfahrzeugs angesehen werden kann, wenn ein Versicherungsunternehmen gegenüber der Zulassungsbehörde zunächst mit einer Versicherungsbestätigung und später dann mit einer Erlöschensanzeige aufgetreten ist, obgleich ihm der Halter dafür keinerlei Anlass gegeben hatte, ja noch nicht einmal in Kontakt zu diesem Versicherer getreten war (vgl. zu solchen Sonderfällen VG Koblenz, Urteil vom 26. Juni 2006 - 4 K 591/06.KO - juris und VG München, Urteil vom 18. Juni 2010 - M 23 K 10.1401 - juris), bedarf hier keiner Entscheidung. - OVG Sachsen, 13.11.2014 - 3 A 302/13
Außerbetriebssetzung eines Kraftfahrzeugs; Nachprüfungspflicht der …
Ein Ausnahmefall, in dem sich eine Versicherung ohne jeglichen vorherigen Kontakt mit einem Halter für diesen meldet (vgl. zu einem solchen Fall VG München, Urt. v. 18. Juni 2010 - M 23 K 10.1401 -, juris Rn. 31) lag dagegen nicht vor. - VG München, 15.04.2016 - M 23 K 15.1344
Kostenfestsetzung bei zulassungsbehördlicher Aufforderung an den Halter eines …
Es kommt dabei auch nicht einmal darauf an, ob Versicherungsschutz objektiv tatsächlich bestanden hat (st. Rspr. BVerwG, vgl. u. a. U.v. 22.10.1992 - 3 C 2/90 - juris; st. Rspr. BayVGH, vgl. u. a. B.v. 31.7.2008 - 11 ZB 08.188 - juris; st. Rspr. der Kammer, vgl. u. a. U.v. 18.6.2010 - M 23 K 10.1401 - juris). - VG München, 29.04.2015 - M 23 K 13.5145
Versicherungsnachweis Kraftfahrzeug
Es kommt dabei auch nicht einmal darauf an, ob Versicherungsschutz objektiv tatsächlich bestanden hat (st. Rspr. BVerwG, vgl. u. a. U. v. 22.10.1992 - 3 C 2/90 - juris; st. Rspr. BayVGH, vgl. u. a. B. v. 31.7.2008 - 11 ZB 08.188 - juris; st. Rspr. der Kammer, vgl. u. a. U. v. 18.6.2010 - M 23 K 10.1401 - juris). - VG München, 05.11.2014 - M 23 K 13.2784
Erledigung einer Anordnung gemäß § 25 Abs. 4 Satz 1 FZV nach Vorlage einer …
Es kommt dabei auch nicht einmal darauf an, ob Versicherungsschutz objektiv tatsächlich bestanden hat (st. Rspr. BVerwG, vgl. u. a. U. v. 22.10.1992 - 3 C 2/90 - juris; st. Rspr. BayVGH, vgl. u. a. B. v. 31.7.2008 - 11 ZB 08.188 - juris; st. Rspr. der Kammer, vgl. u. a. U. v. 18.6.2010 - M 23 K 10.1401 - juris).