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VG München, 03.02.2011 - M 23 K 10.5639 |
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- openjur.de
Fahrtenbuchauflage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerwG, 13.10.1978 - 7 C 49.77
Geschwindigkeitsüberschreitung - Geschlossene Ortsschaft - Fahrtenbuchauflage - …
Auszug aus VG München, 03.02.2011 - M 23 K 10.5639
Denn schon bereits bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h kann die Anordnung, ein Fahrtenbuch für die Dauer eines Jahres zu führen, ermessensgerecht sein (BVerwG v. 13.10.1978 - 7 C 49.77, Juris; ebenso VGH BW v. 30.10.1991 NZV 1992, 167/168 für den Fall einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 27 km/h).Auf die Frage, auf welcher Art von Straße die Geschwindigkeitsüberschreitung begangen wurde, kommt es in diesem Zusammenhang ebenso wenig an (vgl. VGH BW v. 1.10.1992 NZV 1993, 47/48) wie darauf, ob die Zuwiderhandlung zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer geführt hat (BVerwG v. 13.10.1978, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 18.06.1991 - 10 S 938/91
Zur Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage wegen Überschreitung der …
Auszug aus VG München, 03.02.2011 - M 23 K 10.5639
Die in § 31 a Abs. 1 S. 1 StVZO geforderte Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers liegt vor, wenn die Polizei nach den Umständen des Einzelfalls nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie angemessene und zumutbare Maßnahmen ergriffen hat (BVerwG, Beschl. v. 21.10.1987 - 7 B 162/87 -, Buchholz 442.16, § 31 a StVZO Nr. 18; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.6.1991 - 10 S 938/91 -, NJW 1992, 132 = DAR 1991, 433).Erscheint der Verkehrsbehörde zur Erreichung des mit § 31 a StVZO erstrebten Zwecks bei einem Verkehrsverstoß, der auch unter Berücksichtigung seiner Erstmaligkeit von einem beachtlichen Mangel an Verkehrsdisziplin zeugt, ein Zeitraum von einem Jahr ausreichend, aber auch notwendig, so halten sich die Belastungen, die sich hieraus für den Betroffenen ergeben, in aller Regel im Rahmen des Zumutbaren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.06.1989 - 7 B 90/89 - NJW 1989, 2704; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.06.1991 - 10 S 938/91 - NJW 1992, 132 = DAR 1991, 433).
- BVerwG, 23.06.1989 - 7 B 90.89
Fahrtenbuchauflage - Vernachlässigung von Aufsichtspflichten des Halters
Auszug aus VG München, 03.02.2011 - M 23 K 10.5639
Erscheint der Verkehrsbehörde zur Erreichung des mit § 31 a StVZO erstrebten Zwecks bei einem Verkehrsverstoß, der auch unter Berücksichtigung seiner Erstmaligkeit von einem beachtlichen Mangel an Verkehrsdisziplin zeugt, ein Zeitraum von einem Jahr ausreichend, aber auch notwendig, so halten sich die Belastungen, die sich hieraus für den Betroffenen ergeben, in aller Regel im Rahmen des Zumutbaren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.06.1989 - 7 B 90/89 - NJW 1989, 2704; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.06.1991 - 10 S 938/91 - NJW 1992, 132 = DAR 1991, 433).
- VGH Baden-Württemberg, 30.10.1991 - 10 S 2544/91
Fahrzeughalter im Sinne des StVZO § 31a
Auszug aus VG München, 03.02.2011 - M 23 K 10.5639
Denn schon bereits bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h kann die Anordnung, ein Fahrtenbuch für die Dauer eines Jahres zu führen, ermessensgerecht sein (BVerwG v. 13.10.1978 - 7 C 49.77, Juris; ebenso VGH BW v. 30.10.1991 NZV 1992, 167/168 für den Fall einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 27 km/h). - VGH Baden-Württemberg, 01.10.1992 - 10 S 2173/92
Fahrtenbuchauflage gemäß StVZO § 31a nach vorangegangener ausreichender …
Auszug aus VG München, 03.02.2011 - M 23 K 10.5639
Auf die Frage, auf welcher Art von Straße die Geschwindigkeitsüberschreitung begangen wurde, kommt es in diesem Zusammenhang ebenso wenig an (vgl. VGH BW v. 1.10.1992 NZV 1993, 47/48) wie darauf, ob die Zuwiderhandlung zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer geführt hat (…BVerwG v. 13.10.1978, a.a.O.). - VGH Bayern, 06.03.2008 - 11 CS 07.3451
Begründung einer Beschwerde gegen eine Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO; …
Auszug aus VG München, 03.02.2011 - M 23 K 10.5639
Schließlich ist ein verständiger Halter bereits im Eigeninteresse darauf bedacht, überhaupt und auch noch während einer gewissen Zeitspanne nach der Gebrauchsüberlassung seines Fahrzeugs an einen Dritten dartun zu können, wer innerhalb welchen Zeitraums die tatsächliche Gewalt über diese Sache ausgeübt hat, um seine Belange dann wahren zu können, wenn die öffentliche Gewalt oder private Dritte wegen unerlaubter Handlungen, die während der Fahrzeugüberlassung begangen wurden, auf ihn zukommen (BayVGH vom 06.03.2008-11 CS 07.3451). - OVG Saarland, 14.04.2000 - 9 V 5/00
Auszug aus VG München, 03.02.2011 - M 23 K 10.5639
Dabei können sich Art und Umfang der Tätigkeit der Behörde, den Fahrzeugführer zu ermitteln, an der Erklärung des betreffenden Fahrzeughalters ausrichten (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschl. v. 14.4. 2000 - 9 V 5/00 -, Juris). - BVerfG, 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81
Verfassungsmäßgkeit der Fahrtenbuchauflage
Auszug aus VG München, 03.02.2011 - M 23 K 10.5639
Ein solches "Recht" widerspräche dem Zweck des § 31 a StVZO (BVerwG BayVBl 1996, 156 m.w.N.; BVerfG BayVBl 1982, 81; BayVGH, Beschluss vom 10.04.2006 - 11 CS 05.1980). - BVerwG, 28.02.1964 - VII C 91.61
Grundgesetzverstoß und Widerspruch zu den Vorschriften über ein …
Auszug aus VG München, 03.02.2011 - M 23 K 10.5639
Mit ihr soll in Ergänzung der Zulassungs- und Kennzeichnungspflicht der §§ 1 ff., § 8 FZV dafür Sorge getragen werden, dass anders als in dem Fall, der Anlass zur Auferlegung eines Fahrtenbuches gegeben hat, künftig die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.2.1964 - 7 C 91/61 -, BVerwGE 18, 107 = NJW 1964, 1384 und Beschl. v. 12.2.1980 - 7 B 82/79 -, Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 7). - BVerwG, 12.02.1980 - 7 B 82.79
Umfang der Verpflichtung der Polizei zum Anhalten und zur Täterfeststellung im …
Auszug aus VG München, 03.02.2011 - M 23 K 10.5639
Mit ihr soll in Ergänzung der Zulassungs- und Kennzeichnungspflicht der §§ 1 ff., § 8 FZV dafür Sorge getragen werden, dass anders als in dem Fall, der Anlass zur Auferlegung eines Fahrtenbuches gegeben hat, künftig die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 28.2.1964 - 7 C 91/61 -, BVerwGE 18, 107 = NJW 1964, 1384 und Beschl. v. 12.2.1980 - 7 B 82/79 -, Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 7). - BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80
Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung - …
- BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87
Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung
- BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 162.87
Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs - Unmöglichkeit …
- BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99
Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1999 - 8 A 4164/96
Anordnung einer Fahrtenbuchauflage wegen Unmöglichkeit der Feststellung des …
- VG München, 28.01.2011 - M 23 S 10.5695
Fahrtenbuch; Mitwirkung; Verhältnismäßigkeit
- VGH Baden-Württemberg, 20.11.1998 - 10 S 2673/98
Fahrtenbuchauflage wegen Nichtfeststellbarkeit des Fahrers - Mitwirkungspflichten …
- VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 10 S 114/99
Fahrtenbuchauflage - Fahrerfeststellung bei Firmenfahrzeug
- VGH Bayern, 10.04.2006 - 11 CS 05.1980
Fahrtenbuchauflage nach einmaligem erheblichen Verkehrsverstoss
- BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95
Das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts bewahrt nicht vor einer …
- VG Trier, 23.02.2015 - 1 L 349/15
Anforderungen an Geschwindigkeitsmessungen bei Auferlegung eines Fahrtenbuchs; …
Eine verzögerte Anhörung ist für die unterbliebene Feststellung des Fahrers zudem auch dann nicht ursächlich, wenn ein zur Identifizierung ausreichendes Geschwindigkeitsmessfoto - wie hier - existiert, da eine Identifizierung des verantwortlichen Fahrzeuglenkers anhand des Fotos keine Anforderungen an das Erinnerungs- sondern an das Erkenntnisvermögen des Kfz-Halters stellt (VGH BW, Beschluss vom 20. November 1998 - 10 S 2673/98 -, juris; VG München, Gerichtsbescheid vom 03. Februar 2011 - M 23 K 10.5639 -, juris).Dabei können sich Art und Umfang der Tätigkeit der Behörde, den Fahrzeugführer zu ermitteln, an der Erklärung des betreffenden Fahrzeughalters, bzw. bei juristischen Personen des für sie handelnden Organs, ausrichten (BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 1989 - 7 B 90/89 -, juris; VG München, Urteil vom 16. Juli 2009 - M 23 K 09.1933 -, juris; VG München, Gerichtsbescheid vom 3. Februar 2011 - M 23 K 10.5639 -, juris).