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   VG München, 19.12.2012 - M 23 K 11.5465   

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https://dejure.org/2012,60544
VG München, 19.12.2012 - M 23 K 11.5465 (https://dejure.org/2012,60544)
VG München, Entscheidung vom 19.12.2012 - M 23 K 11.5465 (https://dejure.org/2012,60544)
VG München, Entscheidung vom 19. Dezember 2012 - M 23 K 11.5465 (https://dejure.org/2012,60544)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 32.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    Auszug aus VG München, 19.12.2012 - M 23 K 11.5465
    Hinsichtlich der behördlichen Ermessensausübung kann er allerdings nur verlangen, dass seine eigenen Interessen ohne Rechtsfehler abgewogen werden mit den Interessen der Allgemeinheit oder anderer Betroffener (vgl. Bundesverwaltungsgericht Urteile vom 21. August 2003 - 3 C 15/03 -, NJW 2004, 698 f.; vom 27. Januar 1993 -11 C 35/92-, BVerwGE 92, 33 ff. und vom 23. September 2010 - 3 C 32/09 -, DAR 2011, 39 ff.).
  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

    Auszug aus VG München, 19.12.2012 - M 23 K 11.5465
    (BVerwG U. v. 11.12.1996 11 C 15/95).
  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auszug aus VG München, 19.12.2012 - M 23 K 11.5465
    Denn Verkehrsschilder nach Zeichen 274.1 und 274.2 Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO die den Beginn und das Ende einer Tempo-30-Zone festlegen, sind wie jedes andere Verkehrszeichen Verwaltungsakte in der Form der Allgemeinverfügung im Sinne des § 35 Satz 2 VwVfG (BVerwGE 59, 221; 92, 32) Sie werden gemäß § 43 Abs. 1 VwVfG gegenüber demjenigen, für den sie bestimmt sind oder der von ihnen betroffen ist, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie ihm bekanntgegeben werden.
  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03

    Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage";

    Auszug aus VG München, 19.12.2012 - M 23 K 11.5465
    Hinsichtlich der behördlichen Ermessensausübung kann er allerdings nur verlangen, dass seine eigenen Interessen ohne Rechtsfehler abgewogen werden mit den Interessen der Allgemeinheit oder anderer Betroffener (vgl. Bundesverwaltungsgericht Urteile vom 21. August 2003 - 3 C 15/03 -, NJW 2004, 698 f.; vom 27. Januar 1993 -11 C 35/92-, BVerwGE 92, 33 ff. und vom 23. September 2010 - 3 C 32/09 -, DAR 2011, 39 ff.).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

    Auszug aus VG München, 19.12.2012 - M 23 K 11.5465
    Denn Verkehrsschilder nach Zeichen 274.1 und 274.2 Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO die den Beginn und das Ende einer Tempo-30-Zone festlegen, sind wie jedes andere Verkehrszeichen Verwaltungsakte in der Form der Allgemeinverfügung im Sinne des § 35 Satz 2 VwVfG (BVerwGE 59, 221; 92, 32) Sie werden gemäß § 43 Abs. 1 VwVfG gegenüber demjenigen, für den sie bestimmt sind oder der von ihnen betroffen ist, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie ihm bekanntgegeben werden.
  • VG Hamburg, 24.07.2014 - 5 K 1793/12

    Anordnung einer innerörtlichen Schutzstreifenregelung für Radfahrer; Vorprüfung

    Bei Klagen, deren Streitgegenstand Verkehrszeichen sind, reicht es zur Bejahung der Klagebefugnis grundsätzlich aus, dass ein Verkehrsteilnehmer Adressat eines belastenden Verwaltungsakts in Form eines verkehrsbehördlich angeordneten Ge- oder Verbots geworden ist (VG München, Urt. v. 19.12.2012, Az.: M 23 K 11.5465, zitiert nach juris, Rn. 61; VG Aachen, Urt. v. 07.05.2013, Az.: 2 K 2160/11, zitiert nach juris, Rn. 22).
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