Rechtsprechung
VG München, 25.02.2015 - M 23 K 13.5160 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Heranziehung zu Kosten einer Betriebsprüfung eines Taxiunternehmens
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Sachsen, 23.11.2010 - 4 A 162/09
Taxi-Konzession, Gebühr, Verwaltungsaufwand, Selbstbindung, Ermessen
Auszug aus VG München, 25.02.2015 - M 23 K 13.5160
Bei dem Richtsatzkatalog handelt es sich um eine Verwaltungsvorschrift der obersten Bundesbehörde, die das innerhalb des Gebührenverzeichnisses eröffnete Ermessen im Rahmen der Selbstbindung der Verwaltung bindet und eine allgemeine Verwaltungspraxis begründet (vgl. Sächs. OVG, U.v. 23.11.2010 - 4 A 162/09 - juris). - VGH Bayern, 24.11.2010 - 11 CS 10.2862
Zu den Voraussetzungen der Anordnung einer Betriebsprüfung für ein …
Auszug aus VG München, 25.02.2015 - M 23 K 13.5160
Nach Satz 2 der Vorschrift dürfen zu diesem Zweck die dem Geschäftsbetrieb dienenden Grundstücke und Räume innerhalb der üblichen Geschäfts- und Arbeitsstunden betreten werden (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2010 - 11 CS 10.2862 - juris).
- VG München, 03.02.2017 - M 23 M 15.3548
Erinnerung gegen eine Kostenrechnung
Mit Urteil vom 25. Februar 2015 hat das Gericht im Verfahren M 23 K 13.5160 die Klage des jetzigen Antragstellers abgewiesen (Nr. 1) und ihm die Kosten auferlegt (Nr. 11).Mit Kostenrechnung des Bayerischen Verwaltungsgerichts München zu dem Verfahren M 23 K 13.5160 vom 6. Mai 2015, Buchungsnummer 0318.0302.5190, wurde der Antragsteller zur Zahlung von 105, 00 EUR aufgefordert.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte im vorliegenden Verfahren sowie im Klageverfahren M 23 K 13.5160 ergänzend Bezug genommen.
Entgegen der Ausführungen des Antragstellers hat er das Klageverfahren M 23 K 13.5160 verloren und daher entsprechend dem dortigen Ausspruch im Tenor (Nr. 11) die Kosten des Verfahrens zu tragen.
- VG Neustadt, 26.10.2020 - 3 K 559/20
Gebührenforderung im Verfahren zur Verlängerung einer Taxikonzession; Auslagen …
Bei dem Richtsatzkatalog handelt es sich um eine Verwaltungsvorschrift der obersten Bundesbehörde, die das innerhalb des Gebührenverzeichnisses eröffnete Ermessen im Rahmen der Selbstbindung der Verwaltung bindet und eine allgemeine Verwaltungspraxis begründet (vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 23.11.2010 - 4 A 162/09; VG München, Urteil vom 25.2.2015 - M 23 K 13.5160). - VG München, 25.02.2015 - M 23 K 15.328
Taxikonzession - Rückforderung mit Zwangsgeldandrohung
Wegen der weiteren Einzelheiten wird ergänzend auf die Gerichts- und Behördenakten, die im Verfahren M 23 K 13.5160 vorgelegte Behördenakte sowie auf das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 25. Februar 2015 verwiesen.