Rechtsprechung
VG München, 20.09.2002 - M 23 S 02.3925 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,64960) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Oldenburg, 01.10.2008 - 7 B 2577/08
Feststellbarkeit des Fahrers bei bestehender Ähnlichkeit eines beim Halter durch …
Gleiches gilt, wenn die Bußgeldbehörde einen Abgleich des Beweisfotos mit dem Passbild eines Familienangehörigen des Halters durchführt, der Familienangehörige aufgrund dessen ernsthaft als Fahrer in Betracht kommt, genügend Zeit bis zum Eintritt der Verjährung gegeben ist und dennoch keine weiteren Schritte in Bezug auf die Person des Angehörigen unternommen werden (vgl. VG München, Beschluss vom 20. September 2002 - M 23 S 02.3925 -, juris). - VG Oldenburg, 20.01.2012 - 7 B 81/12
Fahrtenbuch
Gleiches gilt, wenn die Bußgeldbehörde einen Abgleich des Beweisfotos mit dem Passbild eines Familienangehörigen des Halters durchführt, der Familienangehörige aufgrund dessen ernsthaft als Fahrer in Betracht kommt, genügend Zeit bis zum Eintritt der Verjährung gegeben ist und dennoch keine weiteren Schritte in Bezug auf die Person des Angehörigen unternommen werden (vgl. VG München, Beschluss vom 20. September 2002 - M 23 S 02.3925 -, juris). - VG Hamburg, 03.02.2021 - 15 E 4640/20
Erfolgreicher Eilantrag gegen eine Fahrtenbuchauflage wegen unzureichender …
Weiteren Ermittlungen stand die mit Ablauf des 6. Juli 2020 endende Verjährungsfrist gegen Dritte nicht entgegen, da es der Antragsgegnerin in der Woche zwischen dem Eingang des Antwortbogens am 29. Juni 2020 und dem Ende der Verjährungsfrist ohne weiteres möglich gewesen wäre, verjährungsunterbrechende Maßnahmen nach § 33 Abs. 1 OWiG gegen Herrn YY zu ergreifen (vgl. auch VG München, Beschluss vom 20.9.2002, M 23 S 02.3925, juris Rn. 20 zu einer ähnlichen Konstellation).