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   VG München, 19.04.2013 - M 23 S 12.6347   

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VG München, 19.04.2013 - M 23 S 12.6347 (https://dejure.org/2013,24182)
VG München, Entscheidung vom 19.04.2013 - M 23 S 12.6347 (https://dejure.org/2013,24182)
VG München, Entscheidung vom 19. April 2013 - M 23 S 12.6347 (https://dejure.org/2013,24182)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Fahrtenbuchauflage; Dauer 1 Jahr; Rotlichtverstoß; Zeugnisverweigerungsrecht

  • verkehrslexikon.de

    Fahrtenbuch-Auflage bei Dauerotlichtverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 17.07.2002 - 11 CS 02.1320
    Auszug aus VG München, 19.04.2013 - M 23 S 12.6347
    § 31 a StVZO gehört zu den Vorschriften, bei denen zur Abwehr von Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter, nämlich die Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr, das besondere öffentliche Vollzugsinteresse nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO im Regelfall mit dem Interesse am Erlass des Verwaltungsakts zusammenfällt und sich die Behörde bei der Abwägung der Beteiligteninteressen im Wesentlichen auf die Prüfung beschränken kann, ob nicht ausnahmsweise in Ansehung der besonderen Umstände des Falles die sofortige Vollziehung weniger dringlich als im Normalfall ist (BayVGH, B.v. 17.7.2002 - 11 CS 02.1320 - juris; VGH BW, B.v. 17.11.1997 - 10 S 2113/97 - NZV 1998, 126 m.w.N.).

    Dementsprechend ist auch den formellen Erfordernissen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO bei der Anordnung des Sofortvollzugs einer Fahrtenbuchauflage bereits dann genügt, wenn die Begründung der Anordnung erkennen lässt, dass die Behörde diese Gesichtspunkte bei ihrer Interessenabwägung berücksichtigt hat (vgl. BayVGH, B.v. 17.7.2002 a.a.O).

  • VG Oldenburg, 30.03.2009 - 7 B 1004/09

    Bildqualität; Fahrerermittlung; Fahrtenbuch; Firmenfahrzeug; Geschäftsfahrzeug;

    Auszug aus VG München, 19.04.2013 - M 23 S 12.6347
    Insbesondere ist eine verzögerte Anhörung für die unterbliebene Feststellung des Fahrers dann nicht ursächlich, wenn ein zur Identifizierung ausreichendes Foto existiert, da eine Identifizierung des verantwortlichen Fahrzeugführers anhand des Fotos keine Anforderungen an das Erinnerungs-, sondern an das Erkenntnisvermögen des Fahrzeughalters stellt (ständige Rspr. der Kammer, vgl. VG München, B.v. 12.3.2007 - M 23 S 06.4894 - juris; vgl. auch VG Oldenburg, B.v. 30.3.2009 - 7 B 1004/09 - juris m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2002 - 10 S 1408/01

    Dauer einer Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG München, 19.04.2013 - M 23 S 12.6347
    Der mit dem Fahrzeug des Antragstellers begangene Verkehrsverstoß in Form der Nichtbeachtung eines roten Dauerlichtzeichens ist so erheblich, dass er die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage von einem Jahr Dauer rechtfertigt (vgl. hierzu auch VGH BW, B.v. 28.5.2002 - 10 S 1408/01 - juris: Fahrtenbuchauflage für zwei Jahre bei qualifiziertem Rotlichtverstoß).
  • VG München, 12.03.2007 - M 23 S 06.4894
    Auszug aus VG München, 19.04.2013 - M 23 S 12.6347
    Insbesondere ist eine verzögerte Anhörung für die unterbliebene Feststellung des Fahrers dann nicht ursächlich, wenn ein zur Identifizierung ausreichendes Foto existiert, da eine Identifizierung des verantwortlichen Fahrzeugführers anhand des Fotos keine Anforderungen an das Erinnerungs-, sondern an das Erkenntnisvermögen des Fahrzeughalters stellt (ständige Rspr. der Kammer, vgl. VG München, B.v. 12.3.2007 - M 23 S 06.4894 - juris; vgl. auch VG Oldenburg, B.v. 30.3.2009 - 7 B 1004/09 - juris m.w.N.).
  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus VG München, 19.04.2013 - M 23 S 12.6347
    Weiterhin genügt die Behörde ihrer Ermittlungspflicht grundsätzlich nur dann, wenn sie den Kraftfahrzeughalter unverzüglich von der mit seinem Kraftfahrzeug begangenen Zuwiderhandlung in Kenntnis setzt, wobei die hierzu eingeräumte Anhörungsfrist im Regelfall zwei Wochen nicht überschreiten darf (BVerwG, B.v. 14.5.1997 - 3 B 28/97 - juris; erstmals BVerwG, U.v. 13.10.1978 - VII C 77.74 - NJW 1979, 1054).
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus VG München, 19.04.2013 - M 23 S 12.6347
    Dies gilt insbesondere dann, wenn es - wie hier - um die Aufklärung von Verkehrsordnungswidrigkeiten geht, die nur einen Sinn hat, wenn der Täter vor Ablauf der dreimonatigen Verjährungsfrist (§ 26 Abs. 3 StVG) und deren in Betracht kommenden Unterbrechungen (§ 33 Abs. 1 bis 3 OWiG) so rechtzeitig bekannt ist, dass die Verkehrsordnungswidrigkeit mit Aussicht auf Erfolg geahndet werden kann und die daran anknüpfenden verkehrspolizeilichen Maßnahmen eingeleitet werden können (BVerwG, U.v. 17.12.1982 - 7 C 3/80 - BayVBl 1983, 310).
  • BVerwG, 17.07.1986 - 7 B 234.85

    Fahrtenbuchauflage - Zulässigkeit - Einmaliger Verkehrsverstoß - Rotlichtverstoß

    Auszug aus VG München, 19.04.2013 - M 23 S 12.6347
    Dies ist beim Überfahren einer Rotlicht zeigenden Ampel regelmäßig der Fall (vgl. BVerwG, B.v. 17.7.1986 - 7 B 234/85 - NJW 1987, 143).
  • BVerwG, 23.06.1989 - 7 B 90.89

    Fahrtenbuchauflage - Vernachlässigung von Aufsichtspflichten des Halters

    Auszug aus VG München, 19.04.2013 - M 23 S 12.6347
    Vielmehr genügt regelmäßig die bei jeder Kraftfahrzeugnutzung nicht auszuschließende Möglichkeit, dass der jeweilige Fahrer Verkehrsvorschriften zuwiderhandelt (vgl. BVerwG, B.v. 23.6.1989 - 7 B 90/89 - NJW 1989, 2704).
  • BVerwG, 14.05.1997 - 3 B 28.97

    Voraussetzungen für eine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus VG München, 19.04.2013 - M 23 S 12.6347
    Weiterhin genügt die Behörde ihrer Ermittlungspflicht grundsätzlich nur dann, wenn sie den Kraftfahrzeughalter unverzüglich von der mit seinem Kraftfahrzeug begangenen Zuwiderhandlung in Kenntnis setzt, wobei die hierzu eingeräumte Anhörungsfrist im Regelfall zwei Wochen nicht überschreiten darf (BVerwG, B.v. 14.5.1997 - 3 B 28/97 - juris; erstmals BVerwG, U.v. 13.10.1978 - VII C 77.74 - NJW 1979, 1054).
  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG München, 19.04.2013 - M 23 S 12.6347
    Denn grundsätzlich reicht bereits ein lediglich mit einem Punkt bewerteter Verkehrsverstoß für die Anordnung der Fahrtenbuchauflage aus, ohne dass es auf die Feststellung der näheren Umstände der Verkehrsordnungswidrigkeit und der Gefährlichkeit des Verstoßes ankommt (vgl. BVerwG, B.v. 9.9.1999 - 3 B 94/99 - BayVBl 2000, 380; OVG NRW, U.v. 29.4.1999 - 8 A 699/97 - NJW 1999, 3279).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1999 - 8 A 699/97

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1997 - 10 S 2113/97

    Sofortige Vollziehung einer Fahrtenbuchauflage - fehlende Mitwirkung bei der

  • VGH Bayern, 23.02.2009 - 11 CS 08.2948

    Fahrtenbuchauflage; Aussageverweigerungsrecht; Verkehrsverstoß "von einigem

  • VGH Bayern, 30.08.2011 - 11 CS 11.1548

    Fahrtenbuchauflage

  • VG München, 29.11.2013 - M 23 S 13.4272

    Fahrtenbuchauflage; ungenügender Sicherheitsabstand; Abstandsmessung mit

    Ein solches "Recht" widerspräche dem Zweck des § 31a StVZO, nämlich der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs zu dienen, die auch der Antragsteller für sich gegenüber anderen in Anspruch nimmt (ständige Rspr. der Kammer, vgl. zuletzt B.v. 19.4.2013 - M 23 S 12.6347; vgl. BayVGH, B.v. 23.2.2009 - 11 CS 08.2948 - juris, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.12.2013 - 11 ZB 13.1748

    Fahrtenbuchauflage; Rotlichtverstoß; teilweise Erledigung durch Zeitablauf

    Gegen den Bescheid ließ der Kläger Klage zum Verwaltungsgericht München erheben und einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO stellen, den das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 19. April 2013 (M 23 S 12.6347) ablehnte.
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