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   VG München, 23.10.2009 - M 24 K 08.4952   

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https://dejure.org/2009,45412
VG München, 23.10.2009 - M 24 K 08.4952 (https://dejure.org/2009,45412)
VG München, Entscheidung vom 23.10.2009 - M 24 K 08.4952 (https://dejure.org/2009,45412)
VG München, Entscheidung vom 23. Januar 2009 - M 24 K 08.4952 (https://dejure.org/2009,45412)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Wesentliche Betriebserweiterung bei Sonderflughafen, die zu unzumutbarer Lärmbelastung für die Nachbarschaft führt, setzt ordnungsgemäße Abwägung der Lärmschutzinteressen voraus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2012 - 20 D 117/08

    Klagen auf besseren Schutz vor Nachtfluglärm am Flughafen Köln/Bonn abgewiesen

    vgl. unter anderem OVG NRW, Urteil vom 10. Dezember 2004 - 20 D 135/00.AK -, juris; ähnlich VG München, Urteil vom 23. Oktober 2009 - M 24 K 08.4952 -, juris, das einen als Ober-/Höchstgrenze bestimmten äquivalenten Dauerschallpegel als Lärmkontingent bezeichnet.
  • VGH Bayern, 10.10.2011 - 8 ZB 11.1816

    Unterschiedliche Zulassungsentscheidungen bezüglich verschiedener Parteien eines

    Das Verwaltungsgericht München hat seine Klage mit Urteil vom 23. Oktober 2009 (Az. M 24 K 08.4952) abgewiesen.

    a. Ein Verletzung rechtlichen Gehörs durch fehlende Berücksichtigung klägerischen Vorbringens liegt nicht darin, dass der Senat im vorliegenden Fall die Berufung des Beigeladenen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 23. Oktober 2010 (Az. M 24 K 08.4952) gem. § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wegen besonderer tatsächlicher und rechtlicher Schwierigkeiten der Streitsache zugelassen hat, diejenige des Klägers, der sich auf den gleichen Zulassungsgrund gestützt hatte, hingegen nicht.

  • VG München, 23.10.2009 - M 24 K 08.4173

    Sonderflughafen; Klagebefugnis eines Landkreises; luftrechtliche

    In den davon betroffenen Klageverfahren hat das Gericht dem Beklagten aufgegeben, durch Anordnung geeigneter Maßnahmen sicherzustellen, dass an den jeweils betroffenen Anwesen oder Einrichtungen durch den qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehr unter Berücksichtigung des bereits am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen zugelassenen Flugverkehrs ein äquivalenter Dauerschallpegel von 60 dB(A) außen nicht überschritten wird (vgl. Urteile v. 23.10.2009 in den Verfahren M 24 K 08.4162, M 24 K 08.4164, M 24 K 08.4952 und M 24 K 08.4959).
  • VG München, 23.10.2009 - M 24 K 08.4862

    Anfechtungsklage; luftrechtliche Änderungsgenehmigung; qualifizierter

    Das Gericht hat in denjenigen Klageverfahren, in denen an den betroffenen Anwesen oder kommunalen Einrichtungen von einer prognostischen Lärmbelastung von über 60 dB(A) auszugehen oder eine solche zumindest nicht mit der erforderlichen Sicherheit auszuschließen war, dem Beklagten aufgegeben, durch Anordnung geeigneter Maßnahmen des aktiven Schallschutzes sicherzustellen, dass am jeweiligen Immissionsort durch den qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehr unter Berücksichtigung des bereits zugelassenen Luftverkehrs ein äquivalenter Dauerschallpegel von 60 dB(A)/außen nicht überschritten wird (vgl. Urteile v. 23.10.2009, M 24 K 08.4162, M 24 K 08.4164, M 24 K 08.4952, M 24 K 08.4959).
  • VG München, 16.03.2009 - M 24 S 08.4953

    Sonderflughafen; Änderungsgenehmigung; Schallschutzmaßnahmen;

    Der Antragsteller ließ am 6. Oktober 2008 gegen den Bescheid des Luftamts vom ...Juli 2008, der vom 25. August bis 8. September 2008 u.a. in der Gemeinde ... ortsüblich bekannt gemacht und ausgelegt worden war, Anfechtungsklage erheben, die unter dem Aktenzeichen M 24 K 08.4952 beim Verwaltungsgericht München anhängig ist.
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