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   VG München, 03.01.2018 - M 26 K 17.3911   

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https://dejure.org/2018,4446
VG München, 03.01.2018 - M 26 K 17.3911 (https://dejure.org/2018,4446)
VG München, Entscheidung vom 03.01.2018 - M 26 K 17.3911 (https://dejure.org/2018,4446)
VG München, Entscheidung vom 03. Januar 2018 - M 26 K 17.3911 (https://dejure.org/2018,4446)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StGB § 316 Abs. 2
    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr

  • verkehrslexikon.de

    Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens wegen einer sieben Jahre zurückliegenden Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr

  • ra.de
  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung wegen sieben Jahre zurückliegender Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2018, 343
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus VG München, 03.01.2018 - M 26 K 17.3911
    Er übersieht dabei, dass der Gesetzgeber mit den Tilgungs- und Verwertungsbestimmungen des § 29 StVG spezifische Fristen festgelegt hat, die bestimmen, wie lange einem Fahrerlaubnisinhaber in der Vergangenheit liegende Verkehrszuwiderhandlungen entgegengehalten werden dürfen (vgl. BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 21/04).

    Dies ist vor dem Hintergrund der bei alkoholauffällig gewordenen Verkehrsteilnehmern bestehenden Rückfallgefahren nicht zu beanstanden (vgl. Nds. OVG, B.v. 25.4.2007 - 12 ME 142/07; BVerwG, U.v. 9.6.2005 - a.a.O., zur Verwertung einer Entscheidung wegen einer unter Drogeneinfluss begangenen Straßenverkehrsgefährdung).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.08.2016 - 1 S 52.16

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Führen nichterlaubnispflichtiger Fahrzeuge; Radfahrer;

    Auszug aus VG München, 03.01.2018 - M 26 K 17.3911
    § 3 Abs. 4 Satz 1 StVG ist daher nicht anwendbar, wenn - wie vorliegend - die Straftat (Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB) auf einem Fahrrad begangen wurde (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 16.8.2016 - OVG 1 S 52.16 - juris).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VG München, 03.01.2018 - M 26 K 17.3911
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. November 2016 (3 C 20/15), da dieses einen Fall betraf, in dem die Anforderung eines Fahreignungsgutachtens in das Ermessen der Behörde gestellt war.
  • VGH Bayern, 14.11.2011 - 11 CS 11.2349

    Verdacht der Alkoholabhängigkeit; Anforderung eines ärztlichen

    Auszug aus VG München, 03.01.2018 - M 26 K 17.3911
    Sie hat davon auszugehen, dass der Betroffene fahrungeeignet ist (BayVGH, B.v. 14.11.2011 - 11 CS 11.2349 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 25.04.2007 - 12 ME 142/07

    Rechtmäßigkeit eines Entzugs der Fahrerlaubnis unter Anordnung der sofortigen

    Auszug aus VG München, 03.01.2018 - M 26 K 17.3911
    Dies ist vor dem Hintergrund der bei alkoholauffällig gewordenen Verkehrsteilnehmern bestehenden Rückfallgefahren nicht zu beanstanden (vgl. Nds. OVG, B.v. 25.4.2007 - 12 ME 142/07; BVerwG, U.v. 9.6.2005 - a.a.O., zur Verwertung einer Entscheidung wegen einer unter Drogeneinfluss begangenen Straßenverkehrsgefährdung).
  • VG Bayreuth, 14.01.2021 - B 1 S 20.1451

    Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad, Verwertbarkeit der Angaben des Beschuldigten

    Die Bindungswirkung nach § 3 Abs. 3 und 4 StVG greift nur dann ein, wenn auch im strafgerichtlichen Verfahren die ggf. fehlende Kraftfahreignung inmitten steht, um der Gefahr widersprechender Entscheidungen von Strafgericht und Fahrerlaubnisbehörde vorzubeugen (OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 16.8.2016 - OVG 1 S 52.16 - juris Rn. 5; VG München, G.v. 3.1.2018 - M 26 K 17.3911 - juris Rn. 24).
  • VG Bayreuth, 16.03.2021 - B 1 S 21.203

    Führen eines Fahrzeugs (Fahrrad) mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 8

    Die Bindungswirkung nach § 3 Abs. 3 und 4 StVG greift nur dann ein, wenn auch im strafgerichtlichen Verfahren die ggf. fehlende Kraftfahreignung inmitten steht, um der Gefahr widersprechender Entscheidungen von Strafgericht und Fahrerlaubnisbehörde vorzubeugen (OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 16.8.2016 - OVG 1 S 52.16 - juris Rn. 5; VG München, G.v. 3.1.2018 - M 26 K 17.3911 - juris Rn. 24).
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