Rechtsprechung
VG München, 12.12.2018 - M 26 K 17.5985 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
FeV § 3 Abs. 1, Abs. 2, § 11 Abs. 8, § 13 S. 1 Nr. 2 Buchst. c, § 46 Abs. 1, Abs. 3
Prüfung der Fahreignung nach strafrechtlicher Ahndung einer Trunkenheitsfahrt - Wolters Kluwer
Entziehung der Fahrerlaubnis; Untersagung des Führens erlaubnisfreier Fahrzeuge; Alkoholfahrt mit Fahrrad; Verwertbarkeit einer länger zurückliegenden Tat
Verfahrensgang
- VG München, 12.12.2018 - M 26 K 17.5985
- VGH Bayern, 25.06.2019 - 11 ZB 19.187
- VGH Bayern, 17.01.2020 - 11 B 19.1274
- BVerwG, 04.12.2020 - 3 C 5.20
Papierfundstellen
- NZV 2019, 272
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 06.05.2008 - 11 CS 08.551
Berücksichtigungsfähigkeit lange zurückliegender Tatsachen bei der Überprüfung …
Auszug aus VG München, 12.12.2018 - M 26 K 17.5985
Der Gesetzgeber hat mit der Festsetzung von Tilgungs- und Verwertungsfristen selbst die Verantwortung dafür übernommen, dass diese Fristen nicht unverhältnismäßig sind (vgl. BayVGH, B.v. 6.5.2008 - 11 CS 08.551 - RdNr. 39, juris). - VGH Bayern, 08.02.2010 - 11 C 09.2200
(Erfolglose) Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus VG München, 12.12.2018 - M 26 K 17.5985
Denn wenn kein Gutachten beigebracht wird, das auch dazu dient, zu klären, ob eine Beschränkung oder Anordnung von Auflagen ausreichend sein könnte, bleibt der Fahrerlaubnisbehörde schlichtweg keine andere Möglichkeit, als zum Ausschluss der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und der Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen ohne Einschränkung zu untersagen (BayVGH, B.v. 8.2.2010 - 11 C 09.2200 - DAR 2010, 483; OVG RhPf, U.v. 17.8.2012 - 10 A 10284/12 - NJW 2012, 3388; ThürOVG, B.v. 9.5.2012 - 2 SO 596/11 - DAR 2012, 721; VGH BW, B.v. 24.1.2012 - 10 S 3175/11 - NJW 2012, 3321). - VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 10 S 3175/11
Entziehung der Fahrerlaubnis; Vorlage des Gutachtens; fahrerlaubnisfreie …
Auszug aus VG München, 12.12.2018 - M 26 K 17.5985
Denn wenn kein Gutachten beigebracht wird, das auch dazu dient, zu klären, ob eine Beschränkung oder Anordnung von Auflagen ausreichend sein könnte, bleibt der Fahrerlaubnisbehörde schlichtweg keine andere Möglichkeit, als zum Ausschluss der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und der Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen ohne Einschränkung zu untersagen (BayVGH, B.v. 8.2.2010 - 11 C 09.2200 - DAR 2010, 483; OVG RhPf, U.v. 17.8.2012 - 10 A 10284/12 - NJW 2012, 3388; ThürOVG, B.v. 9.5.2012 - 2 SO 596/11 - DAR 2012, 721; VGH BW, B.v. 24.1.2012 - 10 S 3175/11 - NJW 2012, 3321).
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.08.2012 - 10 A 10284/12
Fahrradfahrer mit mehr als 1,6 . Alkohol, der sich nicht …
Auszug aus VG München, 12.12.2018 - M 26 K 17.5985
Denn wenn kein Gutachten beigebracht wird, das auch dazu dient, zu klären, ob eine Beschränkung oder Anordnung von Auflagen ausreichend sein könnte, bleibt der Fahrerlaubnisbehörde schlichtweg keine andere Möglichkeit, als zum Ausschluss der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und der Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen ohne Einschränkung zu untersagen (BayVGH, B.v. 8.2.2010 - 11 C 09.2200 - DAR 2010, 483; OVG RhPf, U.v. 17.8.2012 - 10 A 10284/12 - NJW 2012, 3388; ThürOVG, B.v. 9.5.2012 - 2 SO 596/11 - DAR 2012, 721; VGH BW, B.v. 24.1.2012 - 10 S 3175/11 - NJW 2012, 3321). - VGH Bayern, 14.11.2011 - 11 CS 11.2349
Verdacht der Alkoholabhängigkeit; Anforderung eines ärztlichen …
Auszug aus VG München, 12.12.2018 - M 26 K 17.5985
Sie hat davon auszugehen, dass der Betroffene fahrungeeignet ist (BayVGH, B.v. 14.11.2011 - 11 CS 11.2349 - juris). - OVG Thüringen, 09.05.2012 - 2 SO 596/11
Verbot des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge nach Trunkenheitsfahrt mit einem …
Auszug aus VG München, 12.12.2018 - M 26 K 17.5985
Denn wenn kein Gutachten beigebracht wird, das auch dazu dient, zu klären, ob eine Beschränkung oder Anordnung von Auflagen ausreichend sein könnte, bleibt der Fahrerlaubnisbehörde schlichtweg keine andere Möglichkeit, als zum Ausschluss der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und der Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen ohne Einschränkung zu untersagen (BayVGH, B.v. 8.2.2010 - 11 C 09.2200 - DAR 2010, 483; OVG RhPf, U.v. 17.8.2012 - 10 A 10284/12 - NJW 2012, 3388; ThürOVG, B.v. 9.5.2012 - 2 SO 596/11 - DAR 2012, 721; VGH BW, B.v. 24.1.2012 - 10 S 3175/11 - NJW 2012, 3321).