Rechtsprechung
VG München, 13.01.2016 - M 26 S 15.5410 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Ungeeignetes ärztliches Gutachten
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 13.01.2016 - M 26 S 15.5410
- VGH Bayern, 24.03.2016 - 11 CS 16.260
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- VG München, 27.06.2016 - M 26 K 15.5409
Entziehung der Fahrerlaubnis; regelmäßiger Cannabiskonsum; stabiler …
Auszug aus VG München, 13.01.2016 - M 26 S 15.5410
Mit Schriftsatz vom ... Dezember 2015, zugegangen am selben Tag, erhob der Prozessbevollmächtigte der Antragstellerin Klage zum Bayerischen Verwaltungsgericht München gegen den Bescheid vom ... November 2015 (M 26 K 15.5409) und stellte außerdem den Antrag,.Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf die Gerichtsakten in diesem Verfahren und im Verfahren M 26 K 15.5409 sowie auf die vorgelegte Behördenakte ergänzend Bezug genommen.
- BVerfG, 07.03.1995 - 2 BvR 1509/94
Verfassungsrechtliche Prüfung der Unterbringung zur Vorbereitung eines …
Auszug aus VG München, 13.01.2016 - M 26 S 15.5410
Die Antragstellerin müsste sich demnach zumindest zum Zeitpunkt der Attestierung im Jahr 2013 in einem krankheitsbedingten Zustand befunden haben, der es ihr unmöglich machte, ihre Interessen in und außerhalb der strafgerichtlichen Verhandlung vernünftig wahrzunehmen, die Verteidigung in verständiger und verständlicher Weise zu führen sowie Prozesserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen (s. BVerfG, Kammerbeschluss vom 7.3.1995 - 2 BvR 1509/94 - juris). - VGH Bayern, 10.03.2008 - 11 CS 07.3453
Standardisierte Begründung einer Sofortvollzugsanordnung; unzutreffende Angabe …
Auszug aus VG München, 13.01.2016 - M 26 S 15.5410
Denn es liegt in der Regel auf der Hand, dass die Teilnahme eines für ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt, und dass ein solcher Kraftfahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (BayVGH, B. v. 10.8.2011 - 11 CS 11.1271 - juris Rn. 6, B. v. 10.3.2008 - 11 CS 07.3453 - juris Rn. 16).
- VGH Bayern, 17.10.2014 - 11 CS 14.1646
Entzug der Fahrerlaubnis; Erwerb von Amphetamin; Nichtbeibringung des ärztlichen …
Auszug aus VG München, 13.01.2016 - M 26 S 15.5410
§ 11 Abs. 2 Satz 3 FeV gibt den Fahrerlaubnisbehörden die Befugnis, dem Pflichtigen verbindlich vorzugeben, von welcher der in dieser Bestimmung aufgeführten Art von Ärzten ein beizubringendes Gutachten erstellt werden muss (s. hierzu BayVGH, B. v. 17.10.2014 - 11 CS 14.1646 - juris Rn. 14 m. w. N.). - VGH Bayern, 10.08.2011 - 11 CS 11.1271
Begründung des Sofortvollzugs
Auszug aus VG München, 13.01.2016 - M 26 S 15.5410
Denn es liegt in der Regel auf der Hand, dass die Teilnahme eines für ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt, und dass ein solcher Kraftfahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (BayVGH, B. v. 10.8.2011 - 11 CS 11.1271 - juris Rn. 6, B. v. 10.3.2008 - 11 CS 07.3453 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 22.09.2015 - 11 CS 15.1447
Entziehung der Fahrerlaubnis
Auszug aus VG München, 13.01.2016 - M 26 S 15.5410
Der Antrag, der gemäß § 88 VwGO dahingehend zu verstehen ist, dass die Antragstellerin die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage vom ... Dezember 2015 gegen die in Nr. 1 und 2 des streitgegenständlichen Bescheids vom ... November 2015 enthaltenen Regelungen (zur Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit der Abgabeverpflichtung hinsichtlich des Führerscheins s. BayVGH, B. v. 22.9.2015 - 11 CS 15.1447 - juris) sowie die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage hinsichtlich der in Nr. 3 verfügten Zwangsgeldandrohung (s. Art. 21a des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes - VwZVG) begehrt, ist zulässig. - VGH Bayern, 04.12.2012 - 11 ZB 12.2267
Auszug aus VG München, 13.01.2016 - M 26 S 15.5410
Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist vorliegend der der letzten Behördenentscheidung, hier also wegen der unmittelbaren Klageerhebung der des Erlasses bzw. der Zustellung des streitgegenständlichen Bescheids vom ... November 2015 (BayVGH, B. v. 4.12.2012 - 11 ZB 12.2267 - juris).
- VG München, 27.06.2016 - M 26 K 15.5409
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines ärztlichen Gutachtens
Zur Begründung der Klage und eines außerdem gestellten Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO (Az. M 26 S 15.5410) wurde u. a. vorgetragen und näher ausgeführt, dass das ärztliche Gutachten vom ... Juli 2015 und weitere Atteste zu Unrecht unberücksichtigt geblieben seien.Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf die Sachdarstellung unter I. der Gründe zum Beschluss vom 13. Januar 2016 (M 26 S 15.5410), auf die Niederschrift zur mündlichen Verhandlung vom 27. Juni 2016, auf die Gerichtsakten in diesem Verfahren und im Verfahren M 26 S 15.5410 sowie auf die vorgelegte Behördenakte ergänzend Bezug genommen.
Zur Begründung der vorliegenden Entscheidung nimmt das Gericht Bezug auf II. 2.2 der Gründe zum Beschluss vom 13. Januar 2016 im Verfahren M 26 S 15.5410, außerdem auf II. der Gründe zum Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. März 2016 im Verfahren 11 CS 16.260 (§ 117 Abs. 5 VwGO analog).
- VGH Bayern, 04.10.2016 - 11 ZB 16.1535
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Epilepsie
Das Verwaltungsgericht stellte hierzu im vorausgehenden Beschluss im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (B. v. 13.1.2016 - M 26 S 15.5410), auf den das Urteil verweist, zu Recht fest, dass sich die Klägerin danach zum Zeitpunkt der Attestierung im Jahr 2013 aufgrund ihrer Epilepsie in einem krankheitsbedingten Zustand befunden haben müsste, der es ihr unmöglich gemacht habe, ihre Interessen in und außerhalb der strafgerichtlichen Verhandlung vernünftig wahrzunehmen, die Verteidigung in verständiger und verständlicher Weise zu führen, sowie Prozesserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen (BA S. 14/15 unter Verweis auf BVerfG, KB. v. 7.3.1995 - 2 BvR 1509/94 - juris).