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   VG München, 11.05.2009 - M 3 K 07.5934   

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https://dejure.org/2009,73725
VG München, 11.05.2009 - M 3 K 07.5934 (https://dejure.org/2009,73725)
VG München, Entscheidung vom 11.05.2009 - M 3 K 07.5934 (https://dejure.org/2009,73725)
VG München, Entscheidung vom 11. Mai 2009 - M 3 K 07.5934 (https://dejure.org/2009,73725)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Klagebefugnis bei Drittanfechtung einer aufsichtsrechtlichen Maßnahme;Aufsichtsrechtliche Anordnung der Leistungskürzungen gegenüber der Pensionsanstalt für Rechtsanwälte in Bayern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VG München, 11.12.2006 - M 3 K 06.2620
    Auszug aus VG München, 11.05.2009 - M 3 K 07.5934
    Auf die Klage des Klägers zu 2. entschied das Bayerische Verwaltungsgericht München mit Urteil vom 11. Dezember 2006 (Az. M 3 K 06.2620), dass der Beschluss nichtig ist, da die erforderliche Dreiviertel-Mehrheit gefehlt hat.
  • BVerwG, 21.01.1993 - 4 B 206.92

    Klagebefugnis - Rechtsverletzung - Verfahrensfehler des Gerichts

    Auszug aus VG München, 11.05.2009 - M 3 K 07.5934
    Stets dann, wenn der Kläger nicht Adressat eines angefochtenen Verwaltungsaktes ist, muss in Hinblick auf das Erfordernis der Klagebefugnis geprüft werden, ob subjektiv eigene Rechte oder zumindest anderweitig rechtlich geschützte Interessen verletzt sein könnten (Beschluss des BVerwG vom 21. Januar 1993, Az. 4 B 206/92, BayVBl. 1994, 90 und juris, Rnr. 7).
  • BVerwG, 16.07.1968 - I A 5.67

    Frist für Untätigkeitsklagen in Angelegenheiten der Versicherungsaufsicht -

    Auszug aus VG München, 11.05.2009 - M 3 K 07.5934
    Ein subjektiv-öffentliches Recht auf eine gesetzmäßige Ausübung der Aufsicht über das Versicherungsunternehmen kann daher nicht hergeleitet werden (BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1968, Az. I A 5.67 - juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2012 - L 11 KR 660/11

    Krankenversicherung

    Ein Kläger kann durch einen Verwaltungsakt oder einen unterlassenen Verwaltungsakt in seinen Rechten nur verletzt sein, wenn sein rechtlich geschützter Lebenskreis betroffen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1986 - 1 A 20/82 - m.w.N.; VG München, Urteil vom 11.05.2009 - M 3 K 07.5934 - Jung in Jansen, SGG, 3. Auflage, 2008, § 54 Rdn. 22).
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