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VG München, 14.05.2020 - M 3 K 19.2249 |
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- BAYERN | RECHT
VwGO § 161 Abs. 2, § 78 Abs. 1 Nr. 1; BayEUG Art. 86 Abs. 2 Nr. 2, Art. 52 Abs. 3 S. 3; GSO § 40, § 39 Abs. 3
Schulisches Fehlverhalten, Ordnungsmaßnahme verschärfter Verweis, Zeugnisbemerkung über Verhalten - rabüro.de
Zur Verhängung eines verschärften Verweis und einer Zeugnisbemerkung wegen schulischem Fehlverhalten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 10.03.2010 - 7 B 09.1906
Gerichtlicher Rechtsschutz gegen einen schulrechtlichen verschärften Verweis
Auszug aus VG München, 14.05.2020 - M 3 K 19.2249
aa) Bei der Ordnungsmaßnahme des verschärften Verweises (Art. 86 Abs. 2 Nr. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen - BayEUG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000, GVBl. S. 414, 632, BayRS 2230-1-1-K, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 2019, GVBl. S. 737) handelt es sich mangels Regelungswirkung nicht um einen Verwaltungsakt (BayVGH, U.v. 10. März 2010 - 7 B 09.1906 - juris Rn. 19).Da aber auch bei einer Qualifizierung des verschärften Verweises als schlicht-hoheitliche Maßnahme der Schule sowohl eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme (§ 43 Abs. 1 VwGO; vgl. BayVGH, U.v. 10. März 2010, a.a.O. Rn. 21) wie auch eine Leistungsklage zur Geltendmachung eines Folgenbeseitigungsanspruchs auf Entfernung von Unterlagen aus Akten der Schule (…VG Ansbach, U.v. 15.7.2010 - AN 2 K 09.01245 - juris Rn. 26) möglich ist, wäre der erhobene Antrag bei entsprechender Auslegung (§§ 88, 86 Abs. 3 VwGO) zulässig gewesen.
Denn selbst wenn man das Fehlverhalten des Klägers (teilweise) als außerschulisch ansieht, hat es jedenfalls die Verwirklichung der Aufgaben der Schule gefährdet (Art. 88 Abs. 3 Nr. 5 BayEUG); auch bei einer verschärfenden Auslegung dahingehend, dass bei außerschulischen Verhalten die betreffenden Handlungen sich unmittelbar auf die Schule beziehen und deren Bildungsauftrag ernstlich gefährden müssen (BayVGH, U.v. 10.3.2010 - 7 B 09.1906 - juris Rn. 30), sind diese Voraussetzungen hier gegeben.
- VG Augsburg, 21.12.2010 - Au 3 K 10.1721
Abschlusszeugnis; Bemerkung; Übertritt ins Arbeitsleben
Auszug aus VG München, 14.05.2020 - M 3 K 19.2249
Ob dies dann anders zu beurteilen wäre, wenn sich die beanstandete Zeugnisbemerkung auf einem Abschlusszeugnis (VG Augsburg, U.v. 21.12.2010 - Au 3 K 10.1721 - juris Rn. 14 ff.) oder einem Zeugnis, das den Nachweis des mittleren Schulabschlusses umfasst (VG München, B.v. 17.8.2004 - M 3 E 04.4293) befände, kann vorliegend dahinstehen.Die Bemerkung muss sachlich richtig sein (VG Augsburg, U.v. 21.12.2010 - Au 3 K 10.1721 - juris Rn. 19).
- VGH Bayern, 26.06.2002 - 7 ZB 02.418
Auszug aus VG München, 14.05.2020 - M 3 K 19.2249
Eine Ordnungsmaßnahme ist eine Erziehungsmaßnahme und keine Strafe aufgrund der allgemeinen Strafgesetze (BayVGH, B.v. 26.6.2002 - 7 ZB 02.418 - juris Rn. 8). - VG Ansbach, 15.07.2010 - AN 2 K 09.01245
Zur Rechtsnatur eines verschärften Verweises und dessen Aufnahme in den …
Auszug aus VG München, 14.05.2020 - M 3 K 19.2249
Da aber auch bei einer Qualifizierung des verschärften Verweises als schlicht-hoheitliche Maßnahme der Schule sowohl eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme (§ 43 Abs. 1 VwGO;… vgl. BayVGH, U.v. 10. März 2010, a.a.O. Rn. 21) wie auch eine Leistungsklage zur Geltendmachung eines Folgenbeseitigungsanspruchs auf Entfernung von Unterlagen aus Akten der Schule (VG Ansbach, U.v. 15.7.2010 - AN 2 K 09.01245 - juris Rn. 26) möglich ist, wäre der erhobene Antrag bei entsprechender Auslegung (§§ 88, 86 Abs. 3 VwGO) zulässig gewesen. - VGH Bayern, 18.05.2009 - 7 ZB 08.1801
Entlassung von der Schule wegen Filmens sexueller Handlungen
Auszug aus VG München, 14.05.2020 - M 3 K 19.2249
Auch ist eine Anhörung des betroffenen Schülers zusammen mit einem Erziehungsberechtigten gesetzlich nicht vorgesehen (BayVGH, B.v. 18.5.2009 - 7 ZB 08.1801 - juris Rn. 10).