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   VG München, 10.05.2021 - M 31 K 21.1883   

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VG München, 10.05.2021 - M 31 K 21.1883 (https://dejure.org/2021,22106)
VG München, Entscheidung vom 10.05.2021 - M 31 K 21.1883 (https://dejure.org/2021,22106)
VG München, Entscheidung vom 10. Mai 2021 - M 31 K 21.1883 (https://dejure.org/2021,22106)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 40; GVG §§ 17a, 17b; SGG § 51 Abs. 1 Nr. 4; SGB III; Erste Förderrichtlinie für das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"
    Sozialrechtsweg für Zuschuss zur Ausbildungsvergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Lüneburg, 29.11.2006 - 4 A 385/06

    Arbeitsgemeinschaft; Arbeitssuchender; Auslegung; Ausnahmevorschrift;

    Auszug aus VG München, 10.05.2021 - M 31 K 21.1883
    Diese Bestimmungen sind trotz ihres Charakters als Ausnahmevorschriften zu § 40 VwGO weit auszulegen, um die gesetzgeberische Absicht einer Konzentration sozialrechtlicher Sachen bei speziellen Gerichten - d.h. den Sozialgerichten - zu erreichen (VG München, B.v. 20.11.2020 - M 31 K 20.5458 - juris Rn. 8; VG Ansbach, B.v.10.4.2007 - AN 14 K 07.504 - juris Rn. 2; VG Lüneburg, B.v. 29.11.2006 - 4 A 385/06 - juris).
  • BSG, 01.04.2009 - B 14 SF 1/08 R

    Rechtsweg zur Sozialgerichtsbarkeit bei Streit über ein Hausverbot eines

    Auszug aus VG München, 10.05.2021 - M 31 K 21.1883
    In der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes ist anerkannt, dass es genügt, wenn eine Zuweisung zwar nicht unmittelbar ausgesprochen ist, sich der dahinterstehende Wille des Gesetzes jedoch aus dem Gesamtgehalt der Regelung und dem Sachzusammenhang in Verbindung mit der Sachnähe eindeutig und logisch zwingend ergibt (so zu § 51 Abs. 1 Nr. 4a SGG BSG, B.v. 1.4.2009 - B 14 SF 1/08 R - juris Rn. 15 unter Hinweis auf BVerwG, B.v. 15.5.1986 - 4 B 92/86 - NJW 1986, 2845; GmSOGB, B.v. 15.3.1971 - GmS-OGB 1/70 - juris).
  • BVerwG, 15.05.1986 - 4 B 92.86

    Rechtsweg für Nichtigkeitsklagen gegen Enteignungsbeschlüsse

    Auszug aus VG München, 10.05.2021 - M 31 K 21.1883
    In der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes ist anerkannt, dass es genügt, wenn eine Zuweisung zwar nicht unmittelbar ausgesprochen ist, sich der dahinterstehende Wille des Gesetzes jedoch aus dem Gesamtgehalt der Regelung und dem Sachzusammenhang in Verbindung mit der Sachnähe eindeutig und logisch zwingend ergibt (so zu § 51 Abs. 1 Nr. 4a SGG BSG, B.v. 1.4.2009 - B 14 SF 1/08 R - juris Rn. 15 unter Hinweis auf BVerwG, B.v. 15.5.1986 - 4 B 92/86 - NJW 1986, 2845; GmSOGB, B.v. 15.3.1971 - GmS-OGB 1/70 - juris).
  • BSG, 16.02.1983 - 7 RAr 90/81

    Rückforderung von Förderbeiträgen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe

    Auszug aus VG München, 10.05.2021 - M 31 K 21.1883
    Nach der Rechtsprechung entscheidend ist insoweit, ob das Rechtsverhältnis, aus dem der Kläger seinen Klaganspruch herleitet, seiner Natur nach zu den Rechtsgebieten gehört, deren Ausführung der Beklagten als Aufgabe obliegt (BSG, U.v. 16.2.1983 - 7 RAr 90/81 - juris Rn. 18).
  • VG München, 20.11.2020 - M 31 K 20.5458

    Verweis eines Streits über kommunale Zuwendung für Schuldnerberatung ans

    Auszug aus VG München, 10.05.2021 - M 31 K 21.1883
    Diese Bestimmungen sind trotz ihres Charakters als Ausnahmevorschriften zu § 40 VwGO weit auszulegen, um die gesetzgeberische Absicht einer Konzentration sozialrechtlicher Sachen bei speziellen Gerichten - d.h. den Sozialgerichten - zu erreichen (VG München, B.v. 20.11.2020 - M 31 K 20.5458 - juris Rn. 8; VG Ansbach, B.v.10.4.2007 - AN 14 K 07.504 - juris Rn. 2; VG Lüneburg, B.v. 29.11.2006 - 4 A 385/06 - juris).
  • GemSOGB, 15.03.1971 - GmS-OGB 1/70

    Rechtswegzuständigkeit bei einer Feststellungsklage über einer Nichtverpflichtung

    Auszug aus VG München, 10.05.2021 - M 31 K 21.1883
    In der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes ist anerkannt, dass es genügt, wenn eine Zuweisung zwar nicht unmittelbar ausgesprochen ist, sich der dahinterstehende Wille des Gesetzes jedoch aus dem Gesamtgehalt der Regelung und dem Sachzusammenhang in Verbindung mit der Sachnähe eindeutig und logisch zwingend ergibt (so zu § 51 Abs. 1 Nr. 4a SGG BSG, B.v. 1.4.2009 - B 14 SF 1/08 R - juris Rn. 15 unter Hinweis auf BVerwG, B.v. 15.5.1986 - 4 B 92/86 - NJW 1986, 2845; GmSOGB, B.v. 15.3.1971 - GmS-OGB 1/70 - juris).
  • SG Nordhausen, 22.03.2023 - S 18 AL 344/22

    Anspruch auf Ausbildungsprämie plus nach der Förderrichtlinie für das

    Bei der streitigen Förderung handelt es sich um eine Angelegenheit, die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit betrifft (Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 10. Mai 2021, M 31 K 21.1883, juris; VG Bremen, Beschluss vom 1. Juni 2021, 5 K 581/21, juris).
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