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VG München, 30.09.2009 - M 5 E 09.4285 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VG Düsseldorf, 30.01.2015 - 13 K 3574/14
Hinausschieben Altersgrenze ; Dienstliches Interesse; …
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. Februar 2012 - 1 A 882/10 -, juris, Rn.11 m.w.N; Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 19. Februar 2010 - 12 K 1310/08 -, juris, Rn. 33 ff. m.w.N.; Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 30. September 2009 - M 5 E 09.4285 -, juris, Rn. 24 m.w.N. - VG Göttingen, 01.02.2011 - 3 B 1/11
Universitätsprofessor: Altersgrenze; Hinausschieben des Eintritts in den …
Der Antragsteller dürfte zwar einen Anordnungsgrund im Sinne des § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO glaubhaft gemacht haben, denn dem geltend gemachten Begehren auf Hinausschieben des Ruhestandes kann (sowohl im Eil- wie auch im Hauptsacheverfahren) nur stattgegeben werden, solange der Ruhestand noch nicht eingetreten ist (vgl. VG München, Beschluss vom 30.09.2009 - M 5 E 09.4285 -, ZBR 2010, 64 m.w.N. auf die Rechtsprechung des BayVGH). - VG München, 17.04.2014 - M 5 E 14.1292
Kein Anspruch auf Hinausschieben des Zeitpunktes des Eintritts in den Ruhestand; …
Diesen Vorgaben entsprechend hat der Europäische Gerichtshof zur zwangsweise an die Vollendung des 65. Lebensjahres anknüpfenden Versetzung von Staatsanwälten in den Ruhestand entschieden, dass einer derartigen Regelung mit einer vergleichbaren Zielsetzung wie vorliegend die Richtlinie 2000/78/EG nicht entgegensteht (…EuGH v. 21.7.2011 a.a.O. u. BVerwG v. 21.12.2011 a.a.O.; vgl. auch VG München, B.v. 30.9.2010 - M 5 E 09.4285 - ZBR 2010, 64). - VG Neustadt, 27.07.2010 - 6 L 779/10
Weiterbeschäftigung über die beamtenrechtliche Höchstaltersgrenze hinaus
Auch wenn der Alterungsprozess individuell verläuft und die so vermutete Dienstunfähigkeit deshalb nicht bei jedem einzelnen Beamten mit Vollendung des 65. Lebensjahres eintreten muss, wird durch die gesetzliche Festlegung eines bestimmten Alters eine individuelle Überprüfung der Dienstfähigkeit vermieden, was sowohl den Beamten als auch den Dienstherrn erheblich belasten würde (vgl. VG München, Beschluss vom 30. September 2009 - M 5 E 09.4285 -, juris, m.w.N.).