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   VG München, 02.09.2015 - M 5 E 15.3218   

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https://dejure.org/2015,29115
VG München, 02.09.2015 - M 5 E 15.3218 (https://dejure.org/2015,29115)
VG München, Entscheidung vom 02.09.2015 - M 5 E 15.3218 (https://dejure.org/2015,29115)
VG München, Entscheidung vom 02. September 2015 - M 5 E 15.3218 (https://dejure.org/2015,29115)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Institutsrektor; Gesetzlicher Ruhestand; Altersgrenze

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Altersgrenze für den gesetzlichen Ruhestandseintritt

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 11.11.2014 - 3 BV 12.1195

    Beamtenrecht

    Auszug aus VG München, 02.09.2015 - M 5 E 15.3218
    Der Umstand, dass einzelne Lehrkräfte damit ggf. "eine gewisse Zeit" (d.h. maximal sechs Monate) über die allgemeine Regelaltersgrenze hinaus Dienst zu leisten haben, wird überdies durch Zuschläge beim Ruhegehalt berücksichtigt (vgl. LT-Drs. 16/3200 S. 571; BayVGH, U.v. 11.11.2014 - 3 BV 12.1195 - juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.2022 - 2 A 10864/22

    Lehrkraft ist nur, wer auch an der Schule unterrichtet - Keine vorgezogene

    Lehrer, die in vollem Umfang an die Schulverwaltung abgeordnet oder - wie im Falle der Klägerin - versetzt sind, sind daher keine Lehrkräfte im Sinne des § 37 Abs. 1 Satz 4 LBG (vgl. zu diesem Maßstab auch VG München, Beschluss vom 2. September 2015 - M 5 E 15.3218 -, juris Rn. 24 zu Art. 62 Satz 2 des Bayerischen Beamtengesetzes - BayBG - und VG Stuttgart, Urteil vom 23. April 2020 - 1 K 11536/18 -, juris Rn. 21 zu § 36 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes Baden-Württemberg - LBG BW -).
  • VG Trier, 16.08.2022 - 7 K 1500/22

    Besondere Altersgrenze für Lehrkräfte

    Die Anwendbarkeit der besonderen Altersgrenze richtet sich, anders als die Klägerin meint, nicht nach dem Statusamt, sondern nach dem übertragenen Amt im konkret-funktionellen Sinn, das dem Schuldienst zuzuordnen sein muss (ebenso für die vergleichbaren Vorschriften in den entsprechenden Landesgesetzen: VG München, Beschluss vom 2. September 2015 - M 5 E 15.3218 -, juris Rn. 24; VG Stuttgart, Urteil vom 23. April 2020 - 1 K 11536/18 -, juris Rn. 21).
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