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   VG München, 18.12.2015 - M 5 E 15.5395   

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VG München, 18.12.2015 - M 5 E 15.5395 (https://dejure.org/2015,53188)
VG München, Entscheidung vom 18.12.2015 - M 5 E 15.5395 (https://dejure.org/2015,53188)
VG München, Entscheidung vom 18. Dezember 2015 - M 5 E 15.5395 (https://dejure.org/2015,53188)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Umsetzung einer Richterin in einen anderen Senat wegen senatsinterner Konflikte

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 08.03.2010 - 3 CE 10.171

    Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts; Neuregelung zum Beginn des

    Auszug aus VG München, 18.12.2015 - M 5 E 15.5395
    Ein Feststellungsbegehren ist gemäß § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO gegen die juristische Person zu richten, der gegenüber das Bestehen bzw. Nichtbestehen des streitigen Rechtsverhältnisses festgestellt werden soll (VG München, B.v. 30.12.2009 - M 5 E 09.6000 m. w. N.; BayVGH, B.v. 8.3.2010 - 3 CE 10.171 - juris Rn. 20; B.v. 8.4.2009 - 3 CE 09.795).

    Bei dem Präsidium des Gerichts handelt es sich nicht um eine beteiligungsfähige (parteifähige) Vereinigung i. S.v. § 61 Nr. 2 VwGO, da dem Präsidium Pflichten und Zuständigkeiten, jedoch keine Rechte im Sinn dieser Vorschrift zustehen (BayVGH, B.v. 8.3.2010 - 3 CE 10.171 - juris Rn. 20).

    Dabei ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass auch in der Person eines Beamten liegende Gründe sachliche Gründe für eine Umsetzung darstellen können (BayVGH, B.v. 25.3.2014 - 3 CE 13.2567 - juris Rn. 20 ff.; B.v. 8.3.2010 - 3 CE 10.171 - juris Rn. 25; VG München, B.v. 26.1.2015 - M 5 S 14.5554 - juris Rn. 45).

    Dass das Präsidium die Antragstellerin und nicht ein anderes Mitglied oder den Vorsitzenden des Senats einem anderen Senat zugewiesen hat, war vom Ermessen des Präsidiums gedeckt und daher rechtlich nicht zu beanstanden (BayVGH, B.v. 8.3.2010 - 3 CE 10.171 - juris Rn. 27).

    Die Unabhängigkeitsgarantie bietet daher nur Schutz gegen auf die Rechtsprechung bezogene Maßnahmen (BayVGH, B.v. 8.3.2010 - 3 CE 10.171 - juris).

  • BVerwG, 28.11.1975 - VII C 47.73

    Geschäftsverteilungsplan - Präsidium eines Gerichts - Dienstgeschäfte -

    Auszug aus VG München, 18.12.2015 - M 5 E 15.5395
    Denn der Geschäftsverteilungsplan selbst stellt die einzelnen Richter betreffend keinen anfechtbaren Verwaltungsakt dar (BayVGH, B.v. 12.7.1993 - 20 CE 93.1589 - NJW 1994, 2308; BVerwG, U.v. 28.11.1975 - VII C 47.73 - NJW 1976, 1124; BayVGH, B.v. 19.12.1977 - 241 III 77 - juris Rn. 10; VGH BW, B.v. 17.1.2011 - 4 S 1/11 - juris Rn. 2), dessen Sofortvollzug im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gerichtlich überprüft werden könnte.

    Auch die grundsätzlich mit Widerspruch und Anfechtungsklage verbundene aufschiebende Wirkung spricht dagegen, den Geschäftsverteilungsplan als anfechtbaren Verwaltungsakt anzusehen (BVerwG, U.v. 28.11.1975 - VII C 47.73 - NJW 1976, 1124, juris Rn. 32).

    Richter können aber durch die Zuteilung von Dienstgeschäften in ihren Rechten verletzt werden (BVerfG, B.v 25.2.1964 - 2 BvR 411/61 - BVerfGE 17, 252; BVerwG, U.v. 28.11.1975 - VII C 47.73 - NJW 1976, 1124, LS 1).

    Mit der Aufhebung eines Geschäftsverteilungsplans durch ein Gerichtsurteil würde es nämlich, da das Gericht selbst einen neuen Geschäftsverteilungsplan nicht an die Stelle des alten setzen kann, bis zum Erlass eines neuen Geschäftsverteilungsplans durch das Präsidium an einer Bestimmung des gesetzlichen Richters gänzlich fehlen, ein Zustand, der im Interesse einer geordneten Rechtspflege schwer erträglich wäre (BVerwG, U.v. 28.11.1975 - VII C 47.73 - NJW 1976, 1124, juris Rn. 32).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.2011 - 4 S 1/11

    Einstweilige Anordnung gegen Zuweisung eines Richters zu einem bestimmten

    Auszug aus VG München, 18.12.2015 - M 5 E 15.5395
    Denn der Geschäftsverteilungsplan selbst stellt die einzelnen Richter betreffend keinen anfechtbaren Verwaltungsakt dar (BayVGH, B.v. 12.7.1993 - 20 CE 93.1589 - NJW 1994, 2308; BVerwG, U.v. 28.11.1975 - VII C 47.73 - NJW 1976, 1124; BayVGH, B.v. 19.12.1977 - 241 III 77 - juris Rn. 10; VGH BW, B.v. 17.1.2011 - 4 S 1/11 - juris Rn. 2), dessen Sofortvollzug im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gerichtlich überprüft werden könnte.

    Das Präsidium eines Gerichts verfügt über ein weites Ermessen, wie die an einem Gericht tätigen Richter/innen eingesetzt werden, welche Aufgaben ihnen im Rahmen der Geschäftsverteilung zugewiesen werden, sofern die sich aus dem Recht auf amtsangemessene Beschäftigung ergebenden Grenzen beachtet werden (VGH BW, B.v. 17.1.2011 - 4 S 1/11 - juris Rn. 5).

    In dieser jährlich zu treffenden, der Verwirklichung des zugunsten der Prozessparteien in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG normierten Rechts auf den gesetzlichen Richter dienenden Festlegung kann daher ein Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit nur gesehen werden, wenn besondere Umstände hinzukommen (BVerfG, B.v. 28.11.2007 - BvR 1431/07 - juris Rn. 17; VGH BW, B.v. 17.1.2011 - 4 S 1/11 - juris Rn. 7).

  • BVerwG, 26.11.2004 - 2 B 72.04

    Rechtmäßigkeit einer Umsetzungsentscheidung; Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus VG München, 18.12.2015 - M 5 E 15.5395
    Auf die Frage des Verschuldens kommt es im Übrigen nicht an (BVerwG, B.v. 26.11.2004 - 2 B 72.04 - juris; BayVGH, B.v. 24.3.2015 - 3 ZB 14.591 - juris Rn. 9).

    Denn Aspekte wie gesellschaftliches Ansehen haben keine das Ermessen des Dienstherrn einschränkende Bedeutung (BVerwG, B.v. 26.11.2004 - 2 B 72.04 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 25.3.2014 - 3 CE 13.2567 - juris, Rn. 18).

  • VGH Bayern, 25.03.2014 - 3 CE 13.2567

    Beamtenrecht; Umsetzung; Oberin (BesGr. A 9 + AZ); Pflegedienstleitung in JVA;

    Auszug aus VG München, 18.12.2015 - M 5 E 15.5395
    Dabei ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass auch in der Person eines Beamten liegende Gründe sachliche Gründe für eine Umsetzung darstellen können (BayVGH, B.v. 25.3.2014 - 3 CE 13.2567 - juris Rn. 20 ff.; B.v. 8.3.2010 - 3 CE 10.171 - juris Rn. 25; VG München, B.v. 26.1.2015 - M 5 S 14.5554 - juris Rn. 45).

    Denn Aspekte wie gesellschaftliches Ansehen haben keine das Ermessen des Dienstherrn einschränkende Bedeutung (BVerwG, B.v. 26.11.2004 - 2 B 72.04 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 25.3.2014 - 3 CE 13.2567 - juris, Rn. 18).

  • VGH Bayern, 08.03.2013 - 3 CS 12.2365

    Versetzung eines Lehrers; innerdienstliches Spannungsverhältnis; Verschulden

    Auszug aus VG München, 18.12.2015 - M 5 E 15.5395
    Im Rahmen der Ermessensentscheidung konnte das Präsidium deshalb darauf abstellen, wessen Umsetzung den künftigen Dienstbetrieb am wenigsten beeinträchtigen würde, wobei auch die dienstliche Stellung der Beteiligten in den Blick zu nehmen war (BayVGH, B.v. 8.3.2013 - 3 CS 12.2365 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 24.03.2015 - 3 ZB 14.591

    Beamtenrecht; Versetzung eines Lehrers; Innerdienstliches Spannungsverhältnis;

    Auszug aus VG München, 18.12.2015 - M 5 E 15.5395
    Auf die Frage des Verschuldens kommt es im Übrigen nicht an (BVerwG, B.v. 26.11.2004 - 2 B 72.04 - juris; BayVGH, B.v. 24.3.2015 - 3 ZB 14.591 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 08.04.2009 - 3 CE 09.795

    Änderung der Geschäftsverteilung eines Gerichts; Präsidium des Gerichts für

    Auszug aus VG München, 18.12.2015 - M 5 E 15.5395
    Ein Feststellungsbegehren ist gemäß § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO gegen die juristische Person zu richten, der gegenüber das Bestehen bzw. Nichtbestehen des streitigen Rechtsverhältnisses festgestellt werden soll (VG München, B.v. 30.12.2009 - M 5 E 09.6000 m. w. N.; BayVGH, B.v. 8.3.2010 - 3 CE 10.171 - juris Rn. 20; B.v. 8.4.2009 - 3 CE 09.795).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2008 - 1 A 1703/07
    Auszug aus VG München, 18.12.2015 - M 5 E 15.5395
    Soweit die Antragstellerin zur Begründung ihres Begehrens die Verletzung ihrer richterlichen Unabhängigkeit (Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes/GG, § 25 DRiG, § 1 GVG) rügt, liegt darin nicht die Behauptung, die Antragsgegnerin habe eine dienstaufsichtliche Maßnahme i. S. d. § 78 Nr. 4 lit. e DRiG ergriffen (vgl. OVG NRW, U. v. 23.4.2008 - 1 A 1703/07 - juris Rn. 46).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2012 - 4 S 2061/12

    Zuweisung eines Richters zu einem Spruchkörper

    Auszug aus VG München, 18.12.2015 - M 5 E 15.5395
    Es trifft diese Anordnungen vor dem Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer (VGH BW, B.v. 22.11.2014 - 4 S 2061/12 - juris Rn. 2).
  • BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 411/61

    Verfassungswidrigkeit gerichtlicher Geschäftsverteilungspläne

  • VG München, 26.01.2015 - M 5 S 14.5554

    Umsetzung; Spannungsverhältnis; Einigungsversuche; Coaching; Reaktion;

  • VGH Bayern, 12.07.1993 - 20 CE 93.1589
  • BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 34.80

    Klage - Streitgegenstand - Richterliche Dienstaufsicht - Rechtsweg

  • BGH, 04.05.2023 - RiSt 1/21

    Bundesrichterin wegen Nichterledigen von Arbeit aus Richterverhältnis entfernt

    Ihr Begehren auf verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz gegen die erste ihren Wünschen widersprechende Zuteilung zu einem anderen als dem XI. Senat ab dem Jahr 2016 war erfolglos (vgl. VG München, Beschluss vom 18. Dezember 2015 - M 5 E 15.5395, juris; BayVGH, Beschluss vom 26. Januar 2016 - 6 CE 15.2800, BayVBl. 2016, 813 ff.).
  • VGH Bayern, 26.10.2021 - 6 CE 21.2080

    Konkurrentenstreit um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters

    Seitdem sie durch Präsidiumsbeschluss vom 24. November 2015 zum Geschäftsjahr 2016 gegen ihren Willen in einen anderen Senat dieses Gerichts umgesetzt worden war (dazu VG München, B.v. 18.12.2015 - M 5 E 15.5395, BayVGH, B.v. 26.1.2016 - 6 CE 15.2800; BVerfG, B.v. 25.8.2016 - 2 BvR 877/16, ber.
  • VGH Bayern, 26.01.2016 - 6 CE 15.2800

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Zuweisung einer Richterin in einen anderen

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 18. Dezember 2015 - M 5 E 15.5395 - wird zurückgewiesen.
  • VGH Bayern, 26.10.2021 - 6 CE 21.2081

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Bewerbung um Vorsitzendenstelle am BFH

    Seitdem sie durch Präsidiumsbeschluss vom 24. November 2015 zum Geschäftsjahr 2016 gegen ihren Willen in einen anderen Senat dieses Gerichts umgesetzt worden war (dazu VG München, B.v. 18.12.2015 - M 5 E 15.5395, BayVGH, B.v. 26.1.2016 - 6 CE 15.2800; BVerfG, B.v. 25.8.2016 - 2 BvR 877/16, ber.
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Rechtsprechung
   VG München, 19.01.2016 - M 5 E 15.5395   

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VG München, 19.01.2016 - M 5 E 15.5395 (https://dejure.org/2016,26756)
VG München, Entscheidung vom 19.01.2016 - M 5 E 15.5395 (https://dejure.org/2016,26756)
VG München, Entscheidung vom 19. Januar 2016 - M 5 E 15.5395 (https://dejure.org/2016,26756)
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