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   VG München, 23.02.2001 - M 6a E 01.399   

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VG München, 23.02.2001 - M 6a E 01.399 (https://dejure.org/2001,59289)
VG München, Entscheidung vom 23.02.2001 - M 6a E 01.399 (https://dejure.org/2001,59289)
VG München, Entscheidung vom 23. Februar 2001 - M 6a E 01.399 (https://dejure.org/2001,59289)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Augsburg, 11.05.2004 - Au 3 K 04.458

    Tatsachen für die Annahme von Alkoholmissbrauch sind gegeben, wenn ein

    Diese "Flucht in den Alkohol" nach dem Verursachen eines Verkehrsunfalles, wobei eine ganz erheblicheAlkoholisierung erreicht wird, ist nicht nachvollziehbar, ohne dass eine gewisse Dauer regelmäßigen Alkoholkonsums mit Erreichen hoher Blutalkoholwerte angenommen werden kann (VGHBW vom 17.01.2000, DAR 2000, 181; VG München vom 23.02.2001 ­ M 6 a E 01.399 ­, Juris-Dokument: BYRE 030827999; VG Gelsenkirchen vom 19.03.2003 ­ 7 L 161/03 ­, Juris-Dokument: MWRE 113440300; Bouska/Laeverenz, a. a. O., Anm. 3a zu § 13 FeV).
  • VG Augsburg, 04.05.2006 - Au 3 S 06.489

    Die Anordnung einer MPU ist kein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt

    Auch wenn in § 13 Nr. 1 FeV nur die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens vorgeschrieben ist, wenn zu klären ist, ob Alkoholabhängigkeit nicht mehr besteht, kommt vorliegend die speziellere Vorschrift des § 13 Nr. 2 c FeV zur Anwendung, da der Antragsteller nicht nur häufig erhebliche Mengen Alkohol zu sich nahm, sondern zusätzlich mit einer BAK von mehr als 1, 6 Promille ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr geführt hat (vgl. auch VG München vom 23.2.2001, M 6a E 01.399, juris-Dokument: BYRE030827999).
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