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   VG München, 06.08.2008 - M 6a E 08.3022   

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VG München, 06.08.2008 - M 6a E 08.3022 (https://dejure.org/2008,74260)
VG München, Entscheidung vom 06.08.2008 - M 6a E 08.3022 (https://dejure.org/2008,74260)
VG München, Entscheidung vom 06. August 2008 - M 6a E 08.3022 (https://dejure.org/2008,74260)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rundfunkgebühren; Vollstreckung; Übermittlung von Gebührenbescheiden mit einfachem Brief; Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 06.07.2007 - 7 CE 07.1151

    Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren; Zulässigkeit einer formlosen

    Auszug aus VG München, 06.08.2008 - M 6a E 08.3022
    Es greift jedoch im vorliegenden Fall die Zustellfiktion des Art. 9 VwZVG ein, da nach den Grundsätzen über den Beweis des ersten Anscheins aus den gegebenen Umständen nach allgemeiner Lebenserfahrung darauf geschlossen werden kann, dass die Antragstellerin die Bescheide tatsächlich erhalten hat (vgl. BayVGH vom 6.7.2007, Az. 7 CE 07.1151 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.10.2007 - 7 CE 07.2317
    Auszug aus VG München, 06.08.2008 - M 6a E 08.3022
    Diese außergewöhnliche Häufung angeblich abhanden gekommener Postsendungen, für die sich keine plausible Erklärung finden lässt, rechtfertigt aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung die Annahme, dass die Adressatin die Gebührenbescheide tatsächlich erhalten hat (so BayVGH vom 24.10.2007, Az. 7 CE 07.2317 zur Behauptung, 5 Gebührenbescheide seien über einen Zeitraum von 15 Monaten nicht zugegangen).
  • LG Bonn, 23.10.2019 - 1 O 322/19

    Mobilfunkvertrag; Schufa-Klausel; Zugang; Mahnung

    Die demgegenüber nunmehr behauptete, außergewöhnliche Häufung angeblich abhanden gekommener Postsendungen, die sich ausschließlich auf den gegenständlichen Mobilfunkvertrag beziehen und für die sich keine plausible Erklärung finden lässt, rechtfertigt aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung die Annahme, dass der Verfügungskläger die streitgegenständlichen Mahnungen tatsächlich erhalten hat (vgl. VG München, Beschl. v. 06.08.2008 - M 6a E 08.3022, juris).
  • VG Weimar, 11.07.2016 - 3 E 195/16
    Dass die Post indes über einen langen Zeitraum und zudem selektiv, nämlich bei Postsendungen des Antragsgegners oder gar nur bei der Zusendung seiner Rundfunkbeitragsbescheide, versagt haben soll, ist nicht glaubhaft, so dass angesichts dieser besonderen Umstände des Einzelfalls - der außergewöhnlichen Häufung angeblich abhanden gekommener Postsendungen ohne plausible Erklärung - ein einfaches Bestreiten des Zugangs nicht genügt, um die Zugangsfiktion des § § 41 Abs. 2 S. 1 ThürVwVfG in Frage zu stellen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.09.2004 - 1 M 316/04 - , Juris Rdnr. 2; BayVGH, Beschluss vom 06.07.2007 - 7 CE 07.1151 - Juris Rdnr. 9; VG München, Beschluss vom 06.08.2008 - M 6a E 08.3022 - Juris Rdnr. 21; VG Magdeburg, Urteil vom 30.10.2013, a.a.O., Rdnr. 34).
  • VG Magdeburg, 30.01.2012 - 9 B 311/11

    Beauftragung von Gerichtsvollziehern durch Vollstreckungsbehörden;

    Mit Einwendungen gegen das Vorliegen der in §§ 3 Abs. 1 Nr. 1 VwVG LSA, 254 Abs. 1 AO aufgeführten allgemeinen Voraussetzungen der Vollstreckung kann der Antragsteller mithin in diesem Verfahren nicht durchdringen (OVG LSA, Beschluss v. 23.12.2008, 2 M 235/08 mit Verweis auf: Nds. OVG, Beschl. v. 25.01.2006 - 9 ME 4216/05; beide juris; ähnlich zur dortigen Rechtslage: VG München, Beschluss v. 06.08.2008, M 6a E 08.3022; juris).
  • VG München, 25.03.2015 - M 6a K 14.5749

    Für eine ausdrücklich als solche erhobene Vollstreckungsabwehrklage gegen die

    Bezüglich des Vorbringens des Klägers, er habe "einen Bescheid" nicht erhalten (Schreiben vom ...3.2015), zahlreiche andere Postsendungen des Beklagten hätten ihn dagegen erreicht, ist unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung der Kammer in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (statt vieler BayVGH, B.v. 6.7.2007, 7 CE 07.1151; VG München, B.v. 6.8.2008, M 6a E 08.3022) darauf hinzuweisen, dass der Kläger mit diesem Vortrag den Zugang jener Bescheide, welche dem Vollstreckungsersuchen des Beklagten vom ... September 2014 zugrunde liegen, nicht mit Erfolg bestreiten kann.
  • VG München, 25.03.2015 - M 6a E 14.5751

    Für eine ausdrücklich als solche erhobene Vollstreckungsabwehrklage gegen die

    Bezüglich des Vorbringens des Antragstellers, er habe "einen Bescheid" nicht erhalten (Schreiben vom ...3.2015), zahlreiche andere Postsendungen des Antragsgegners hätten ihn dagegen erreicht, ist unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung der Kammer in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (statt vieler BayVGH, B. v. 6.7.2007, 7 CE 07.1151; VG München, B. v. 6.8.2008, M 6a E 08.3022) darauf hinzuweisen, dass der Antragsteller mit diesem Vortrag den Zugang jener Bescheide, welche dem Vollstreckungsersuchen des Antragsgegners vom ... September 2014 zugrunde liegen, nicht mit Erfolg bestreiten kann.
  • VG Würzburg, 28.09.2010 - W 3 K 10.843

    Rundfunkgebühren; Übermittlung von Gebührenbescheiden mit einfachem Brief;

    In einem Ausnahmefall wie hier genügt jedoch der Beweis des Zugangs der streitgegenständlichen Bescheide beim Empfänger, d.h. dem Kläger, nach den Grundsätzen des Beweises über den ersten Anschein (zum Ganzen vgl. etwa BayVGH, B.v. 06.07.2007, Az.: 7 CE 07.1151, NVwZ-RR 2008, 252; BayVGH, B.v. 24.10.2007, Az.: 7 CE 07.2317, NVwZ-RR 2008, 220; VGH Baden-Württemberg, B.v. 29.04.1991, Az.: 4 S 1601/89, NVwZ-RR 1992, 339; VG München, B.v. 06.08.2008, Az.: M 6a E 08.3022, juris; VG Frankfurt am Main, B.v. 28.11.2006, Az.: 10 G 3052/06, NVwZ-RR 2007, 438).
  • VG Magdeburg, 12.06.2012 - 9 B 93/12

    Anschlussbeiträge (Herstellungsbeitrag II; Vollstreckung)

    Einwendungen gegen das Vorliegen der in §§ 3 Abs. 1 Nr. 1 VwVG LSA, 254 Abs. 1 AO aufgeführten allgemeinen Voraussetzungen der Vollstreckung kann der Antragsteller mithin in diesem Verfahren nicht erheben (OVG LSA, B. v. 23.12.2008, 2 M 235/08 m. V. auf: Nds. OVG, B. v. 25.01.2006, 9 ME 4216/05; beide juris; ähnlich zur dortigen Rechtslage: VG München, B. v. 06.08.2008, M 6a E 08.3022; juris).
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