Rechtsprechung
VG München, 15.01.2007 - M 6a S 06.4576 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrslexikon.de
Interessenabwägung bei der Anordnung eines ärztlichen Gutachtens bei Alkoholproblematik
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 14.02.2006 - 11 CS 05.1504
Auszug aus VG München, 15.01.2007 - M 6a S 06.4576
Gerade dann, wenn immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde darauf beschränken, die für diese Fallgruppe typische Interessenlage zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass nach Auffassung der Behörde diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. BayVGH v. 14.2.2006, Az.: 11 CS 05.1504; sowie v. 4.1.2006, Az.: 11 CS 05.1878).Soll das gesetzliche Begründungserfordernis nicht jede Bedeutung verlieren, ist daran festzuhalten, dass sich die Verwaltung in jedem einzelnen Fall darüber Rechenschaft geben muss, ob und warum eine Vollziehungsanordnung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO veranlasst ist oder ob nicht Besonderheiten vorliegen, die es gebieten, am Grundsatz der aufschiebenden Wirkung von Anfechtungsrechtsbehelfen festzuhalten (BayVGH v. 14.2.2006, Az.: 11 CS 05.1504).
- VGH Bayern, 04.01.2006 - 11 CS 05.1878
Auszug aus VG München, 15.01.2007 - M 6a S 06.4576
Gerade dann, wenn immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde darauf beschränken, die für diese Fallgruppe typische Interessenlage zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass nach Auffassung der Behörde diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. BayVGH v. 14.2.2006, Az.: 11 CS 05.1504; sowie v. 4.1.2006, Az.: 11 CS 05.1878).Von Alkoholmissbrauch wird in diesem Zusammenhang immer dann gesprochen, wenn ein Bewerber oder Inhaber einer Fahrerlaubnis das Führen von Kraftfahrzeugen und einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher trennen kann, ohne bereits abhängig zu sein (vgl. insgesamt zur Definition des Alkoholmissbrauchs im fahrerlaubnisrechtlichen Sinn: BayVGH vom 4. Januar 2006 11 CS 05.1878; sowie vom 12. April 2006 11 ZB 05.3395) .
- BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96
Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen …
Auszug aus VG München, 15.01.2007 - M 6a S 06.4576
Diese Interessenabwägung hat sich an den Vorgaben zu orientieren, die das Bundesverfassungsgericht in Abschnitt D.I.2 seines Beschlusses vom 20. Juni 2002 (NJW 2002, 2378/2379 f.) aufgestellt hat. - VGH Bayern, 12.04.2006 - 11 ZB 05.3395
Zum Alkoholmissbrauch und zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen …
Auszug aus VG München, 15.01.2007 - M 6a S 06.4576
Von Alkoholmissbrauch wird in diesem Zusammenhang immer dann gesprochen, wenn ein Bewerber oder Inhaber einer Fahrerlaubnis das Führen von Kraftfahrzeugen und einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher trennen kann, ohne bereits abhängig zu sein (vgl. insgesamt zur Definition des Alkoholmissbrauchs im fahrerlaubnisrechtlichen Sinn: BayVGH vom 4. Januar 2006 11 CS 05.1878; sowie vom 12. April 2006 11 ZB 05.3395) .