Rechtsprechung
VG München, 01.07.2005 - M 6b E 05.1020 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,46594) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- VG München, 01.06.2005 - M 6b E 05.1020
- VG München, 01.07.2005 - M 6b E 05.1020
Rechtsprechung
VG München, 01.06.2005 - M 6b E 05.1020 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,76184) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Rechtsreferendarin - Arbeitsassistenz - Übernahme von Taxikosten - Ermessensreduzierung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 01.06.2005 - M 6b E 05.1020
- VG München, 01.07.2005 - M 6b E 05.1020
Wird zitiert von ... (2)
- VG Augsburg, 05.11.2013 - Au 3 K 13.706
Persönliches Budget
cc) Die Gewährung von Leistungen nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung steht - anders als die Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz nach § 102 Abs. 4 SGB IX - im Ermessen des Integrationsamtes (§ 39 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches Erstes Buch - Allgemeiner Teil - SGB I; vgl. VG München, B.v. 1.6.2005 - M 6b E 05.1020 - juris m.w.N.). - VG Ansbach, 02.07.2009 - AN 14 K 08.01859
Um die Notwendigkeit einer Arbeitsassistenz beurteilen zu können muss ein …
Der Anspruch nach § 102 Abs. 4 SGB IX setzt voraus, dass der behinderte Mensch den inhaltlich prägenden Kernbereich seiner Tätigkeit selbständig erfüllen kann, er muss also über die für die Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen körperlichen Voraussetzungen verfügen und benötigt nur für bestimmte Teile seiner Arbeit begleitende, also unterstützende Hilfe (VG München, Beschluss vom 1.6.2005 - M 6 b E 05.1020 -).