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VG München, 10.05.2012 - M 6b K 11.3699 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Aufforderung zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Fahreignung wegen Cannabiskonsum ist behördliche Verfahrenshandlung und nicht Verwaltungsakt;Anfechtungsklage gegen Aufforderung zur Vorlage eines Gutachtens unzulässig, da ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Köln, 29.01.2014 - 24 K 2196/11 Für dieses Ergebnis spricht auch der Subsidiaritätsgrundsatz des § 43 Abs. 2 VwGO, vgl. insoweit VG München, Urteil vom 10. Mai 2012 - M 6b K 11.3699 -, juris,Rnr. 28.
- VG München, 24.07.2015 - M 6a K 15.15
Vorbeugende Feststellungsklage ist unzulässig
Die Anordnung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, greift nicht in die Rechte des Klägers ein (vgl. BayVGH, B. v. 4.12.2012 - 11 CS 12.2192 - juris; BVerwG, B. v. 17.5.1994 - 11 B 157/93 - BayVBl. 1995, 59; vgl. auch Verwaltungsgericht München, U. v. 10.5.2012 - M 6b K 11.3699 - juris); sie löst für sich allein noch keine Rechtsfolge gegenüber dem Kläger aus.