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   VG München, 10.05.2004 - M 6b S 04.867   

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VG München, 10.05.2004 - M 6b S 04.867 (https://dejure.org/2004,67610)
VG München, Entscheidung vom 10.05.2004 - M 6b S 04.867 (https://dejure.org/2004,67610)
VG München, Entscheidung vom 10. Mai 2004 - M 6b S 04.867 (https://dejure.org/2004,67610)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG München, 13.01.2005 - M 6b S 04.5543

    Keine Verpflichtung der Behörde zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis ohne

    Nach der auf Vorlagefrage eines deutschen Strafgerichts ergangenen Entscheidung des EuGH kann die Nichtanerkennung des niederländischen Führerscheins des Antragstellers nicht auf die Vorschrift des § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV gestützt werden, weil diese Norm wegen des ihr entgegenstehenden vorrangigen Gemeinschaftsrechts im Hinblick auf im EU-Ausland ausgestellte Führerscheine unanwendbar ist (s. im Einzelnen EuGH, DAR 2004, 333 [336 f.]; auch: VGH Baden-Württemberg v. 21.6.2004 , DAR 2004, 606 f.; VG München v. 10.5.2004, Az: M 6b S 04.867; VG Karlsruhe v. 18.8.2004, Az.: 11 K 476/03 ).

    Im Falle einer ausländischen Fahrerlaubnis hat dies - wie vom Antragsgegner im Bescheid vom 27. Oktober 2004 auch ausdrücklich ausgesprochen wurde - unter Berücksichtigung des Territorialitätsprinzips kraft Gesetzes gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 StVG, § 46 Abs. 5 Satz 2 StVG die Wirkung einer Aberkennung der inländischen Fahrberechtigung und führt damit nur zum Erlöschen des Rechts, von der ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen (vgl. auch VG München v. 10.5.2004, Az: M 6b S 04.867; Kalus, VD 2004, 147 [151]; Otte/Kühner, NZV 2004, 321 [323 f.]).

  • VG München, 12.04.2005 - M 6b S 05.999

    Soweit im Hinblick auf materielle Eignungsvoraussetzungen die Richtlinie

    Nach der auf Vorlagefrage eines deutschen Strafgerichts ergangenen Entscheidung des EuGH kann die Nichtanerkennung eines im EU-Ausland erworbenen Führerscheins nicht auf die Vorschrift des § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV gestützt werden, weil diese Norm wegen des ihr entgegenstehenden vorrangigen Gemeinschaftsrechts im Hinblick auf im EU-Ausland ausgestellte Führerscheine unanwendbar ist (s. im Einzelnen EuGH, DAR 2004, 333 [336 f.]; auch: VGH Baden-Württemberg v. 21.6.2004, DAR 2004, 606 f.; VG München v. 10.5.2004, Az: M 6b S 04.867; VG Karlsruhe v. 18.8.2004, Az.: 11 K 476/03).

    Im Falle einer ausländischen Fahrerlaubnis hat dies - wie vom Antragsgegner im Bescheid vom 10. März 2005 auch ausdrücklich ausgesprochen wurde - unter Berücksichtigung des Territorialitätsprinzips kraft Gesetzes gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 StVG, § 46 Abs. 5 Satz 2 StVG die Wirkung einer Aberkennung der inländischen Fahrberechtigung und führt damit nur zum Erlöschen des Rechts, von der ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen (vgl. auch VG München v. 10.5.2004, Az: M 6b S 04.867 sowie v. 13.1.2005, Az.: M 6b S 04.5543; Kalus, VD 2004, 147 [151]; Otte/Kühner, NZV 2004, 321 [323 f.]).

  • VG München, 13.01.2005 - M 6b S 04.5843

    Eine schon vor der strafgerichtlichen Entziehung der deutschen FE vorhandene

    Im Falle einer ausländischen Fahrerlaubnis hätte dies unter Berücksichtigung des Territorialitätsprinzips kraft Gesetzes gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 StVG, § 46 Abs. 5 Satz 2 FeV die Wirkung einer Aberkennung der inländischen Fahrberechtigung und würde damit nur zum Erlöschen des Rechts führen, von der ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen (vgl. auch VG München v. 10.5.2004 M 6b S 04.867; Kalus, VD 2004, 147 [151]; Otte/Kühner, NZV 2004, 321 [323 f.]).
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