Rechtsprechung
VG München, 29.07.2008 - M 6b S 08.2807 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,74360) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; fehlendes Trennungsvermögen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 24.05.2005 - 11 CS 05.760
Auszug aus VG München, 29.07.2008 - M 6b S 08.2807
Auf die Frage, ob der Antragsteller mittlerweile seine verlorene Fahreignung möglicherweise durch Abstinenz (er habe den Cannabiskonsum eingestellt und werde in Zukunft drogenfrei leben) wiedererlangt hat, stellt sich im Rahmen des Fahrerlaubnisentziehungsverfahrens ebenso wenig wie im vorliegenden Verfahren, weil das entsprechend der Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV zurückzulegende Jahr, währenddessen sich der Betroffene entweder des Betäubungsmittelkonsums vollständig zu enthalten hat oder in dem er zu einem mit den Erfordernissen des Fahrerlaubnisrechts zu vereinbarenden Gebrauch von Cannabis übergegangen sein muss, im Zeitpunkt des Bescheidserlasses noch nicht abgelaufen war (st. Rspr. vgl. BayVGH vom 24.5.2005, Az.: 11 CS 05.760). - VG München, 14.09.2007 - M 1 S 07.3382
Auszug aus VG München, 29.07.2008 - M 6b S 08.2807
Insbesondere ist vorliegend kein Fall einer personenbezogenen Prüfungsentscheidung im Sinne von Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AGVwGO gegeben (VG München vom 21.4.2008, Az.: M 6b S 08.1073; ebenso VG Augsburg vom 1.8.2007, Az.: AU 3 S 07.797 und VG München vom 14.9.2007, Az.: M 1 S 07.3382). - VGH Bayern, 11.11.2004 - 11 CS 04.2348
Cannabiskonsum - Fahrtauglichkeit
Auszug aus VG München, 29.07.2008 - M 6b S 08.2807
Da bereits ab einem THC-Wert von mehr als 2, 0 µg/ml von einer Beeinträchtigung des fahrrelevanten Verhaltens bzw. der Leistungsfähigkeit sowie einer signifikanten Risikoerhöhung im Straßenverkehr auszugehen ist (st. Rspr. vgl. z.B. BayVGH vom 11.11.2004, Az.: 11 CS 04.2348; VG München vom 14.4.2008, Az.: M 6a S 08.1108), ist es nicht zu beanstanden, wenn die Antragsgegnerin angesichts der beiden beim Antragsteller festgestellten Werte von deutlich mehr als 2, 0 µg/L THC davon ausgegangen ist, dass der Antragsteller am ... Dezember 2006 und ... Januar 2007 mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilgenommen hat, obwohl es ihm an der dafür notwendigen Fahreignung infolge von Cannabiskonsum fehlte.
- VGH Bayern, 10.03.2008 - 11 CS 07.3453
Standardisierte Begründung einer Sofortvollzugsanordnung; unzutreffende Angabe …
Auszug aus VG München, 29.07.2008 - M 6b S 08.2807
Ferner weist die Antragsgegnerin zutreffend darauf hin, dass im Bereich des Sicherheitsrechts das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung häufig - so auch hier-gerade aus den Gesichtspunkten, die für den Erlass des Verwaltungsakts selbst maßgebend waren, besteht (st. Rspr., z. B. BayVGH v. 10.3.2008, Az.: 11 CS 07.3453 m.w.N. - zitiert nach juris). - BVerwG, 25.03.1993 - 1 ER 301.92
Vollzugsaufschub - Vereinsverbot - Verfassungsmäßige Ordnung - Parteiverbot - …
Auszug aus VG München, 29.07.2008 - M 6b S 08.2807
Bei der Abwägung sind auch die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens zu berücksichtigen (hierzu BVerwG v. 25.3.1993, NJW 1993, 3213;… Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNrn. 72 ff. zu § 80). - VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.1367
Auszug aus VG München, 29.07.2008 - M 6b S 08.2807
Die daraus resultierende Straßenverkehrsgefährdung ist in diesen Fällen so konkret, dass die Annahme der Fahrungeeignetheit und eine präventive Fahrerlaubnisentziehung ohne weitere Sachaufklärung auch unter dem Blickwinkel der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (vgl. hierzu BayVGH vom 7.12.2006, Az.: 11 CS 06.1367). - VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1453
Ärztliches Gutachten kann unter Umständen auch bei nur einmaligem Cannabiskonsum …
Auszug aus VG München, 29.07.2008 - M 6b S 08.2807
Der Antragsteller ist gelegentlicher Cannabiskonsument im Sinne der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV, da er nach eigenen Angaben bereits mehr als nur einmal Cannabis konsumiert hat (zum Begriff des "gelegentlichen Cannabiskonsums" vgl. BayVGH vom 25.1.2006, Az.: 11 CS 05.1453).
- VG München, 24.09.2009 - M 6b S 09.3166
Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; fehlendes …
Für die Annahme fehlender Fahreignung genügt bereits die einmalige Teilnahme am Straßenverkehr im Zustand der Fahrungeeignetheit (st. Rspr., vgl. VG München vom 14.4.2008, Az.: M 6a S 08.1108; VG München vom 29.7.2008, Az.: M 6b S 08.2807). - VG München, 18.11.2010 - M 6a S 10.4746
Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; Teilnahme unter …
Für die Annahme fehlender Fahreignung genügt bereits die einmalige Teilnahme am Straßenverkehr im Zustand der Fahrungeeignetheit (st. Rspr., vgl. VG München vom 28.6.2010, Az.: M 6a S 10.2466VG München vom 14.4.2008, Az.: M 6a S 08.1108; vom 24.9.2009, Az.: M 6b S 09.3166 und vom 29.7.2008, Az.: M 6b S 08.2807, jeweils m.w.N. zur obergerichtlichen Rspr. insbes. des BayVGH). - VG München, 19.08.2009 - M 6b S 09.2833
Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; fehlendes …
Für die Annahme fehlender Fahreignung genügt bereits die einmalige Teilnahme am Straßenverkehr im Zustand der Fahrungeeignetheit (st. Rspr., vgl. VG München vom 14.4.2008, Az.: M 6a S 08.1108; VG München vom 29.7.2008, Az.: M 6b S 08.2807).