Rechtsprechung
   VG München, 14.03.2014 - M 6b S 14.115   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,12168
VG München, 14.03.2014 - M 6b S 14.115 (https://dejure.org/2014,12168)
VG München, Entscheidung vom 14.03.2014 - M 6b S 14.115 (https://dejure.org/2014,12168)
VG München, Entscheidung vom 14. März 2014 - M 6b S 14.115 (https://dejure.org/2014,12168)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,12168) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 12.02.2014 - 11 CS 13.2281

    Auflagenbeschluss; Tatsachen, die die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen

    Auszug aus VG München, 14.03.2014 - M 6b S 14.115
    Des Weiteren ist der uneingeschränkt gestellte Antrag gemäß § 88 VwGO dahingehend auszulegen, dass der Antragsteller außerdem die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage hinsichtlich der in Nr. 2 des Bescheids enthaltenen, fristmäßig konkretisierten, Verpflichtung zur Ablieferung des Führerscheins und hinsichtlich der in Nr. 3 verfügten Zwangsgeldandrohung begehrt, welche gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (BayVGH, B.v. 12.2.2014 - 11 CS 13.2281 - juris) bzw. Art. 21 a des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (VwZVG) bereits kraft Gesetzes sofort vollziehbar sind, begehrt.

    Daher fehlt es dem Antragsteller für einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage hinsichtlich der Nr. 3 des Bescheids am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis (BayVGH, B.v. 12.2.2014 - 11 CS 13.2281 - juris).

    Nicht erledigt hingegen hat sich durch die Sicherstellung des Führerscheins die Verpflichtung zur Abgabe des Führerscheins in Nr. 2 des Bescheids, denn sie stellt den Rechtsgrund für das vorläufige Behalten dürfen dieses Dokuments für die Fahrerlaubnisbehörde dar (BayVGH, B.v. 12.2.2014 - 11 CS 13.2281 - juris; anders noch BayVGH, B.v. 21.10.2013 - 11 CS 13.1701 - juris; offen gelassen BayVGH, B.v. 7.1.2014 - 11 CS 13.2427 - 11 C 13.2428 - juris).

  • VGH Bayern, 27.09.2010 - 11 CS 10.1104

    Feststehender gelegentlicher Konsum von Cannabis

    Auszug aus VG München, 14.03.2014 - M 6b S 14.115
    Dieser Verdacht kann nur ausgeräumt werden, wenn der Betreffende konkret nachweist, dass die eingetretene chemische Reaktion falsch ist (BayVGH, B.v. 24.7.2006 - 11 CS 05.3350 - juris; B.v. 27.9.2010 - 11 CS 10.1104 - juris).

    Aufgrund des negativen Ergebnisses der Analyse der Blutprobe hinsichtlich Kokain steht lediglich fest, dass der Antragsteller nicht in engem zeitlichen Zusammenhang mit der motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr konsumiert hat (BayVGH, B.v. 24.7.2006 - 11 CS 05.3350 - juris; B.v. 27.9.2010 - 11 CS 10.1104 - juris).

  • VGH Bayern, 24.07.2006 - 11 CS 05.3350

    Zur Aussagekraft von Drogenschnelltests und Blutproben

    Auszug aus VG München, 14.03.2014 - M 6b S 14.115
    Dieser Verdacht kann nur ausgeräumt werden, wenn der Betreffende konkret nachweist, dass die eingetretene chemische Reaktion falsch ist (BayVGH, B.v. 24.7.2006 - 11 CS 05.3350 - juris; B.v. 27.9.2010 - 11 CS 10.1104 - juris).

    Aufgrund des negativen Ergebnisses der Analyse der Blutprobe hinsichtlich Kokain steht lediglich fest, dass der Antragsteller nicht in engem zeitlichen Zusammenhang mit der motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr konsumiert hat (BayVGH, B.v. 24.7.2006 - 11 CS 05.3350 - juris; B.v. 27.9.2010 - 11 CS 10.1104 - juris).

  • VGH Bayern, 21.10.2013 - 11 CS 13.1701

    Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen; negative Fahrprobe

    Auszug aus VG München, 14.03.2014 - M 6b S 14.115
    Nicht erledigt hingegen hat sich durch die Sicherstellung des Führerscheins die Verpflichtung zur Abgabe des Führerscheins in Nr. 2 des Bescheids, denn sie stellt den Rechtsgrund für das vorläufige Behalten dürfen dieses Dokuments für die Fahrerlaubnisbehörde dar (BayVGH, B.v. 12.2.2014 - 11 CS 13.2281 - juris; anders noch BayVGH, B.v. 21.10.2013 - 11 CS 13.1701 - juris; offen gelassen BayVGH, B.v. 7.1.2014 - 11 CS 13.2427 - 11 C 13.2428 - juris).
  • VGH Bayern, 19.09.2011 - 11 CS 11.2097

    Verlust der Fahreignung wegen Einnahme von Amfetamin

    Auszug aus VG München, 14.03.2014 - M 6b S 14.115
    Unabhängig davon, dass es in dem vorliegenden Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes aufgrund seines summarischen Charakters nicht zu der beantragten Beweiserhebung kommen kann, wird damit auch nicht substantiiert vorgetragen, warum das Ergebnis des Drogenschnelltests unzutreffend, sozusagen falsch positiv, gewesen sein sollte (BayVGH, B.v. 19.9.2011 - 11 CS 11.2097 - juris).
  • VGH Bayern, 21.03.2005 - 11 CS 04.2334

    positiver Drogenschnelltest; ausreichender Nachweis für Betäubungsmittelkonsum

    Auszug aus VG München, 14.03.2014 - M 6b S 14.115
    Zeitigt ein solches Verfahren demgegenüber aber ein positives Resultat und werden - wie hier - keine konkreten Tatsachen vorgetragen, derentwegen das durch eine solche Beprobung gewonnene Untersuchungsergebnis unrichtig sein soll, rechtfertigt ein solcher Schnelltest ohne weitere Umstände, die den Befund erhärten, zwar noch nicht den Schluss (im Sinne des § 11 Abs. 7 FeV; insoweit vgl. BayVGH, B.v. 21.3.2005 - 11 CS 04.2334 - juris), dass der Betroffene die nachgewiesenen Substanzen konsumiert hat, aber jedenfalls die Aufforderung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens zum Konsum nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV.
  • VGH Bayern, 07.01.2014 - 11 CS 13.2427

    Gelegentlicher Cannabiskonsum

    Auszug aus VG München, 14.03.2014 - M 6b S 14.115
    Nicht erledigt hingegen hat sich durch die Sicherstellung des Führerscheins die Verpflichtung zur Abgabe des Führerscheins in Nr. 2 des Bescheids, denn sie stellt den Rechtsgrund für das vorläufige Behalten dürfen dieses Dokuments für die Fahrerlaubnisbehörde dar (BayVGH, B.v. 12.2.2014 - 11 CS 13.2281 - juris; anders noch BayVGH, B.v. 21.10.2013 - 11 CS 13.1701 - juris; offen gelassen BayVGH, B.v. 7.1.2014 - 11 CS 13.2427 - 11 C 13.2428 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2015 - 16 B 1026/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit zum Führen eines Kfz durch

    Soweit sich hieraus eine geringere Aussagekraft von Schnelltests im Vergleich zu Blutuntersuchungen ergibt, ausführlich zum Beweiswert eines solchen positiven Tests bei demgegenüber negativem Ergebnis einer anschließenden Blutuntersuchung: Bay. VGH, Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 11 CS 09.1996 -, juris, Rn. 21 bis 23, wird dem ausreichend dadurch Rechnung getragen, dass allein durch einen positiven Drogenvortest die Fahrungeeignetheit nicht nachgewiesen ist, vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 11 CS 09.1996 -, a.a.O., Rn. 20; VG München, Beschluss vom 14. März 2014 - M 6b S 14.115 -, juris, Rn. 52.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2016 - 16 B 685/16

    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums der harten Droge

    vgl. Bay. VGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2009 - 11 CS 09.1996 -, a.a.O., Rn. 20 und vom 21. März 2005 - 11 CS 04.2334 -, juris, Rn. 12; VG München, Beschluss vom 14. März 2014 - M 6b S 14.115 -, juris, Rn. 52.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2015 - 16 B 1026/14

    Zu den "Verdachtstatsachen" im Sinne von § 14 Abs 1 FeV bei positivem Ergebnis

    Soweit sich hieraus eine geringere Aussagekraft von Schnelltests im Vergleich zu Blutuntersuchungen ergibt, ausführlich zum Beweiswert eines solchen positiven Tests bei demgegenüber negativem Ergebnis einer anschließenden Blutuntersuchung: Bay. VGH, Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 11 CS 09.1996 - , juris, Rn. 21 bis 23, wird dem ausreichend dadurch Rechnung getragen, dass allein durch einen positiven Drogenvortest die Fahrungeeignetheit nicht nachgewiesen ist, vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 11 CS 09.1996 -, a.a.O., Rn. 20; VG München, Beschluss vom 14. März 2014 - M 6b S 14.115 -, juris, Rn. 52. Der Umstand allein, dass bei der Untersuchung der am 24. Februar 2014 um 00.27 Uhr entnommenen Blutprobe kein Drogenkonsum nachgewiesen wurde, widerlegt das Ergebnis des positiven Drogenvortests nicht.
  • VG Gelsenkirchen, 09.11.2021 - 9 K 3607/20

    Kokain; willentlich; Konsum; Fahrerlaubnis; unbewusste Einnahme;

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. Januar 2015 - 16 B 1026/14 -, Rn. 5, 12, juris; vgl. auch VG Gelsenkirchen, Urteil vom 16. Mai 2018 - 7 K 3157/17 -, juris, Leitsatz; BayVGH, Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 11 CS 09.1996 -, a.a.O., Rn. 20; VG München, Beschluss vom 14. März 2014 - M 6b S 14.115 -, juris, Rn. 52.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht