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   VG München, 18.11.2016 - M 7 K 16.4060   

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VG München, 18.11.2016 - M 7 K 16.4060 (https://dejure.org/2016,45527)
VG München, Entscheidung vom 18.11.2016 - M 7 K 16.4060 (https://dejure.org/2016,45527)
VG München, Entscheidung vom 18. November 2016 - M 7 K 16.4060 (https://dejure.org/2016,45527)
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  • BVerwG, 18.02.2002 - 3 B 149.01

    Beschwer, materielle - als Zulässigkeitsvoraussetzung für

    Auszug aus VG München, 18.11.2016 - M 7 K 16.4060
    Zum einen ist eine die Abschleppanordnung rechtfertigende Behinderung auch dann anzunehmen, wenn Verkehrsflächen durch verbotswidriges Parken in ihrer Funktion beeinträchtigt werden (vgl. OVG NW, B. v. 20. Dezember 2012 - 5 A 2802/11 - juris Rn. 3; BVerwG, B. v. 18. Februar 2002 - 3 B 149/01 - juris Rn. 4 u. B. v. 1. Dezember 2001 - 3 B 51/00 - juris 3).

    Zum anderen dürfen mit Abschleppmaßnahmen ungeachtet des Grundsatzes, dass die Nachteile, die mit ihnen verbunden sind, nicht außer Verhältnis zur damit bezweckten Behebung der Verkehrsstörung stehen dürfen (BVerwG, B. v. 1. Dezember 2001 - 3 B 51/00 - juris 3 m. w. N.), auch spezial- und generalpräventive Zwecken verfolgt werden, zum Beispiel in innerstädtischen Räumen mit großer Parkraumnot durch konsequentes Abschleppen bestimmte Missstände zurückgedrängt werden (vgl. BVerwG, B. v. 18. Februar 2002 - 3 B 149/01 - juris Rn. 8).

  • BVerwG, 01.12.2000 - 3 B 51.00

    Kfz-Umsetzungsgebühren

    Auszug aus VG München, 18.11.2016 - M 7 K 16.4060
    Zum einen ist eine die Abschleppanordnung rechtfertigende Behinderung auch dann anzunehmen, wenn Verkehrsflächen durch verbotswidriges Parken in ihrer Funktion beeinträchtigt werden (vgl. OVG NW, B. v. 20. Dezember 2012 - 5 A 2802/11 - juris Rn. 3; BVerwG, B. v. 18. Februar 2002 - 3 B 149/01 - juris Rn. 4 u. B. v. 1. Dezember 2001 - 3 B 51/00 - juris 3).

    Zum anderen dürfen mit Abschleppmaßnahmen ungeachtet des Grundsatzes, dass die Nachteile, die mit ihnen verbunden sind, nicht außer Verhältnis zur damit bezweckten Behebung der Verkehrsstörung stehen dürfen (BVerwG, B. v. 1. Dezember 2001 - 3 B 51/00 - juris 3 m. w. N.), auch spezial- und generalpräventive Zwecken verfolgt werden, zum Beispiel in innerstädtischen Räumen mit großer Parkraumnot durch konsequentes Abschleppen bestimmte Missstände zurückgedrängt werden (vgl. BVerwG, B. v. 18. Februar 2002 - 3 B 149/01 - juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 17.04.2008 - 10 B 08.449

    Vorlaufzeit von drei Tagen bevor nach einer Dauerparkflächenänderung

    Auszug aus VG München, 18.11.2016 - M 7 K 16.4060
    Danach setzt die Kostenerhebung voraus, dass die Polizei anstelle des Verantwortlichen eine Sache sichergestellt bzw. eine Maßnahme unmittelbar ausgeführt hat und die abgerechneten Kosten dafür angefallen sind; des Weiteren nach allgemeiner Meinung, dass die zugrunde liegende Maßnahme im maßgeblichen Zeitpunkt des polizeilichen Einschreitens rechtmäßig gewesen ist (Schmidbauer/Steiner, PAG/POG, 4. Aufl. 2014, Art. 76 PAG Rn. 28, Art. 11 PAG Rn. 22; Berner/Köhler/Käß, PAG, 20. Aufl. 2010, Art. 76 Rn. 23; BayVGH, U. v. 17. April 2008 - 10 B 08.449 - juris Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2010 - 1 S 484/09

    Verkehrszeichen - Sichtbarkeitsgrundsatz - Rückforderung von Abschleppkosten

    Auszug aus VG München, 18.11.2016 - M 7 K 16.4060
    Da der Zweck der Sicherstellung, das aus dem Parkverbot resultierende sofort vollziehbare Wegfahrgebot durchzusetzen (vgl. VGH BW, U. v. 20. Januar 2010 - 1 S 484/09 - juris Rn. 16), durch Inanspruchnahme des Klägers, der nicht zugegen bzw. jederzeit erreichbar war, nicht rechtzeitig erreicht werden konnte, lagen die Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 1 Satz 1 PAG für die unmittelbare Ausführung der Maßnahme vor.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - 5 A 2802/11

    Zulässigkeit des Abschleppens eines Fahrzeuges von einem Gehweg bei verbleibender

    Auszug aus VG München, 18.11.2016 - M 7 K 16.4060
    Zum einen ist eine die Abschleppanordnung rechtfertigende Behinderung auch dann anzunehmen, wenn Verkehrsflächen durch verbotswidriges Parken in ihrer Funktion beeinträchtigt werden (vgl. OVG NW, B. v. 20. Dezember 2012 - 5 A 2802/11 - juris Rn. 3; BVerwG, B. v. 18. Februar 2002 - 3 B 149/01 - juris Rn. 4 u. B. v. 1. Dezember 2001 - 3 B 51/00 - juris 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1998 - 5 A 183/96

    Abschleppen eines Kfz

    Auszug aus VG München, 18.11.2016 - M 7 K 16.4060
    Durch das mehr als 24-stündige Parken des klägerischen Fahrzeugs in der eingeschränkten Halteverbotszone auf dem Seitenstreifen der ...Straße, welche den Geschäften am Pasinger Bahnhof und dem Einkaufszentrum Pasinger Arcaden zum Be- und Entladen sowie Verkehrsteilnehmern im Pasinger Zentrum für rasche Erledigungen dient, ist ihre Funktion beeinträchtigt worden (vgl. OVG NW, U. v. 24. März 1998 - 5 A 183/96 - juris Rn. 8 ff. m.w.M.).
  • VG Würzburg, 29.11.2008 - W 5 K 08.1844

    Behindertenparkplatz; Abschleppkosten; Leerfahrt

    Auszug aus VG München, 18.11.2016 - M 7 K 16.4060
    Auch die Rechtmäßigkeit der zugrundeliegenden Gefahrabwehrmaßnahme setzt ein Verschulden nicht voraus (vgl. VG München, U. v. 19. Oktober 2010 - M 7 K 10.2283 - VG Würzburg, U. v. 29. November 2008 - W 5 K 08.1844 - juris Rn. 17; OVG Hamburg, U. v. 29. Januar 2008 - 3 Bf. 253/04 - juris Rn. 29; OVG Saarland, U. v. 14. August 1990 - 1 R 184/88 - juris 2. Orientierungssatz).
  • OVG Saarland, 14.08.1990 - 1 R 184/88

    Feuerwehrzufahrt - Kfz-Umsetzung

    Auszug aus VG München, 18.11.2016 - M 7 K 16.4060
    Auch die Rechtmäßigkeit der zugrundeliegenden Gefahrabwehrmaßnahme setzt ein Verschulden nicht voraus (vgl. VG München, U. v. 19. Oktober 2010 - M 7 K 10.2283 - VG Würzburg, U. v. 29. November 2008 - W 5 K 08.1844 - juris Rn. 17; OVG Hamburg, U. v. 29. Januar 2008 - 3 Bf. 253/04 - juris Rn. 29; OVG Saarland, U. v. 14. August 1990 - 1 R 184/88 - juris 2. Orientierungssatz).
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