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   VG München, 29.03.2000 - M 7 K 99.4131   

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https://dejure.org/2000,55634
VG München, 29.03.2000 - M 7 K 99.4131 (https://dejure.org/2000,55634)
VG München, Entscheidung vom 29.03.2000 - M 7 K 99.4131 (https://dejure.org/2000,55634)
VG München, Entscheidung vom 29. März 2000 - M 7 K 99.4131 (https://dejure.org/2000,55634)
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Wird zitiert von ... (11)

  • VG Würzburg, 10.09.2020 - W 5 K 18.1618

    Kostentragungspflicht für Feuerwehreinsatz

    Die kostenberechtigte Behörde darf vielmehr grundsätzlich nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auswählen, von wem sie die Kosten einziehen will (VG München, U.v. 29.3.2000 - M 7 K 99.4131 - juris m.w.N.).
  • VG Ansbach, 26.03.2021 - AN 14 K 18.02115

    Kostenersatz für einen Feuerwehreinsatz nach einem Verkehrsunfall

    Die kostenberechtigte Behörde darf vielmehr grundsätzlich nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auswählen, von wem sie die Kosten einziehen will (VG München, U.v. 29.3.2000 - M 7 K 99.4131 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 23.11.2023 - W 5 K 22.1466

    Kosten für Feuerwehreinsatz, ausgelaufener Gärrestebehälter, Austritt

    Die kostenberechtigte Behörde darf vielmehr grundsätzlich nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auswählen, von wem sie die Kosten einziehen will (VG München, U.v. 29.3.2000 - M 7 K 99.4131 - juris m.w.N.).
  • VG Würzburg, 28.06.2018 - W 5 K 16.745

    Einsätze der Werksfeuerwehr - Höhe der Personalkosten

    Die kostenberechtigte Behörde darf vielmehr grundsätzlich nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auswählen, von wem sie die Kosten einziehen will (VG München, U.v. 29.3.2000 - M 7 K 99.4131 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 28.06.2018 - W 5 K 16.746

    Aufwendungsersatz für Feuerwehreinsatz

    Die kostenberechtigte Behörde darf vielmehr grundsätzlich nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auswählen, von wem sie die Kosten einziehen will (VG München, U.v. 29.3.2000 - M 7 K 99.4131 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 15.04.2021 - W 5 K 20.1177

    Zur Berechnung von Pauschalsätzen für den Ersatz der Kosten bei Pflichteinsätzen

    Die kostenberechtigte Behörde darf vielmehr grundsätzlich nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auswählen, von wem sie die Kosten einziehen will (VG München, U.v. 29.3.2000 - M 7 K 99.4131 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 14.05.2021 - AN 14 K 18.00401

    Heranziehung zum Kostenersatz für Feuerwehreinsatz wegen eines privaten

    Die kostenersatzberechtigte Behörde darf vielmehr grundsätzlich nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auswählen, von wem sie die Kosten einziehen will (VG München, U.v. 29.3.2000 - M 7 K 99.4131 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 14.05.2021 - AN 14 K 20.02684

    Zum Kostenersatz für einen Feuerwehreinsatz

    Die kostenersatzberechtigte Behörde darf vielmehr grundsätzlich nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auswählen, von wem sie die Kosten einziehen will (VG München, U.v. 29.3.2000 - M 7 K 99.4131 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 25.11.2021 - W 5 K 21.29

    Rechtmäßiger Kostenersatzanspruch für das Tätigwerden der gemeindlichen

    Die kostenberechtigte Behörde darf vielmehr grundsätzlich nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auswählen, von wem sie die Kosten einziehen will (VG München, U.v. 29.3.2000 - M 7 K 99.4131 - juris m.w.N.).
  • VG Würzburg, 14.10.2021 - W 5 K 20.1867

    Kostenerstattung für einen Feuerwehreinsatz

    Die kostenberechtigte Behörde darf vielmehr grundsätzlich nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auswählen, von wem sie die Kosten einziehen will (VG München, U.v. 29.3.2000 - M 7 K 99.4131 - juris m.w.N.).
  • VG Würzburg, 25.11.2021 - W 5 K 21.2

    Zur Kostentragung eines Feuerwehreinsatzes zwecks Ablöschung eines großflächigen

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