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VG München, 29.03.2000 - M 7 K 99.4131 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11)
- VG Würzburg, 10.09.2020 - W 5 K 18.1618
Kostentragungspflicht für Feuerwehreinsatz
Die kostenberechtigte Behörde darf vielmehr grundsätzlich nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auswählen, von wem sie die Kosten einziehen will (VG München, U.v. 29.3.2000 - M 7 K 99.4131 - juris m.w.N.). - VG Ansbach, 26.03.2021 - AN 14 K 18.02115
Kostenersatz für einen Feuerwehreinsatz nach einem Verkehrsunfall
Die kostenberechtigte Behörde darf vielmehr grundsätzlich nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auswählen, von wem sie die Kosten einziehen will (VG München, U.v. 29.3.2000 - M 7 K 99.4131 - juris Rn. 16 m.w.N.). - VG Würzburg, 23.11.2023 - W 5 K 22.1466
Kosten für Feuerwehreinsatz, ausgelaufener Gärrestebehälter, Austritt …
Die kostenberechtigte Behörde darf vielmehr grundsätzlich nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auswählen, von wem sie die Kosten einziehen will (VG München, U.v. 29.3.2000 - M 7 K 99.4131 - juris m.w.N.).
- VG Würzburg, 28.06.2018 - W 5 K 16.745
Einsätze der Werksfeuerwehr - Höhe der Personalkosten
Die kostenberechtigte Behörde darf vielmehr grundsätzlich nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auswählen, von wem sie die Kosten einziehen will (VG München, U.v. 29.3.2000 - M 7 K 99.4131 - juris Rn. 16 m.w.N.). - VG Würzburg, 28.06.2018 - W 5 K 16.746
Aufwendungsersatz für Feuerwehreinsatz
Die kostenberechtigte Behörde darf vielmehr grundsätzlich nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auswählen, von wem sie die Kosten einziehen will (VG München, U.v. 29.3.2000 - M 7 K 99.4131 - juris Rn. 16 m.w.N.). - VG Würzburg, 15.04.2021 - W 5 K 20.1177
Zur Berechnung von Pauschalsätzen für den Ersatz der Kosten bei Pflichteinsätzen …
Die kostenberechtigte Behörde darf vielmehr grundsätzlich nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auswählen, von wem sie die Kosten einziehen will (VG München, U.v. 29.3.2000 - M 7 K 99.4131 - juris Rn. 16 m.w.N.). - VG Ansbach, 14.05.2021 - AN 14 K 18.00401
Heranziehung zum Kostenersatz für Feuerwehreinsatz wegen eines privaten …
Die kostenersatzberechtigte Behörde darf vielmehr grundsätzlich nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auswählen, von wem sie die Kosten einziehen will (VG München, U.v. 29.3.2000 - M 7 K 99.4131 - juris Rn. 16 m.w.N.). - VG Ansbach, 14.05.2021 - AN 14 K 20.02684
Zum Kostenersatz für einen Feuerwehreinsatz
Die kostenersatzberechtigte Behörde darf vielmehr grundsätzlich nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auswählen, von wem sie die Kosten einziehen will (VG München, U.v. 29.3.2000 - M 7 K 99.4131 - juris Rn. 16 m.w.N.). - VG Würzburg, 25.11.2021 - W 5 K 21.29
Rechtmäßiger Kostenersatzanspruch für das Tätigwerden der gemeindlichen …
Die kostenberechtigte Behörde darf vielmehr grundsätzlich nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auswählen, von wem sie die Kosten einziehen will (VG München, U.v. 29.3.2000 - M 7 K 99.4131 - juris m.w.N.). - VG Würzburg, 14.10.2021 - W 5 K 20.1867
Kostenerstattung für einen Feuerwehreinsatz
Die kostenberechtigte Behörde darf vielmehr grundsätzlich nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auswählen, von wem sie die Kosten einziehen will (VG München, U.v. 29.3.2000 - M 7 K 99.4131 - juris m.w.N.). - VG Würzburg, 25.11.2021 - W 5 K 21.2
Zur Kostentragung eines Feuerwehreinsatzes zwecks Ablöschung eines großflächigen …