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   VG München, 04.11.2015 - M 7 S 15.4236   

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VG München, 04.11.2015 - M 7 S 15.4236 (https://dejure.org/2015,63196)
VG München, Entscheidung vom 04.11.2015 - M 7 S 15.4236 (https://dejure.org/2015,63196)
VG München, Entscheidung vom 04. November 2015 - M 7 S 15.4236 (https://dejure.org/2015,63196)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 18.04.2011 - 21 CS 11.373

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit auch bei Straftaten ohne Waffenbezug

    Auszug aus VG München, 04.11.2015 - M 7 S 15.4236
    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung kommt ein Abweichen von der Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nur dann in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (BVerwG, B. v. 21. Juli 2008 - 3 B 12/08 - juris Rn. 5; BayVGH, B. v. 18. April 2011 - 21 CS 11.373 - juris Rn. 6).

    Dabei bestimmt sich die Frage, wann die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit eingreift, nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers vorrangig nach der Höhe der verhängten Strafe (BT-Drs. 14/7758, S. 128) und nicht mehr nach der Art der begangenen Straftat, etwa danach, ob sie einen Waffenbezug hatte oder nicht (BVerwG, B. v. 21. Juli 2008 - 3 B 12/08 - juris Rn. 5; BayVGH, B. v. 18. April 2011 - 21 CS 11.373 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 23.11.1998 - 21 ZS 98.2036
    Auszug aus VG München, 04.11.2015 - M 7 S 15.4236
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B. v. 23. November 1998 - 21 ZS 98.2036 - juris Rn. 3) trägt eine im Waffenrecht festgestellte Unzuverlässigkeit wegen der besonderen Gefährlichkeit des Waffenbesitzes durch unzuverlässige Personen im Regelfall auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung von waffenrechtlichen Maßnahmen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2007 - 20 B 1928/07

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer erteilten Waffenbesitzkarte

    Auszug aus VG München, 04.11.2015 - M 7 S 15.4236
    Vorliegend ist nicht davon auszugehen, dass ein atypischer Fall das Abweichen von der Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigt (vgl. OVG NW, B. v. 18. Dezember 2007 - 20 B 1928/07 - juris Rn. 5 zur Zwangslage des Betriebsinhabers unmittelbar vor der Insolvenz).
  • BVerwG, 21.12.2006 - 6 B 99.06

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei der gerichtlichen Beurteilung einer gegen den Widerruf

    Auszug aus VG München, 04.11.2015 - M 7 S 15.4236
    Der Widerrufsbescheid des Antragsgegners vom 7. September 2015 war im für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der Behördenentscheidung (st. Rspr. des BVerwG, B. v. 21. Dezember 2006 - 6 B 99/06 - juris Rn. 4 m. w. N.) rechtmäßig.
  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus VG München, 04.11.2015 - M 7 S 15.4236
    Bei der Anwendung des Regeltatbestandes darf die Behörde grundsätzlich von der Richtigkeit der Verurteilung ausgehen, wobei es wegen § 410 Abs. 3 StPO keine Rolle spielt, ob sie durch Strafbefehl oder Strafurteil erfolgt ist (BayVGH, B. v. 25. November 2008 - 21 CS 08.2753 - juris Rn. 6 m. w. N. u. B. v. 22. April 1992 - 1 B 61/92 - juris Ls; BVerwG, U. v. 13. Dezember 1994 - 1 C 31/92 - juris Rn. 30).
  • VGH Bayern, 25.11.2008 - 21 CS 08.2753

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte

    Auszug aus VG München, 04.11.2015 - M 7 S 15.4236
    Bei der Anwendung des Regeltatbestandes darf die Behörde grundsätzlich von der Richtigkeit der Verurteilung ausgehen, wobei es wegen § 410 Abs. 3 StPO keine Rolle spielt, ob sie durch Strafbefehl oder Strafurteil erfolgt ist (BayVGH, B. v. 25. November 2008 - 21 CS 08.2753 - juris Rn. 6 m. w. N. u. B. v. 22. April 1992 - 1 B 61/92 - juris Ls; BVerwG, U. v. 13. Dezember 1994 - 1 C 31/92 - juris Rn. 30).
  • VGH Bayern, 15.08.2008 - 19 CS 08.1471

    Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit bei einer Verurteilung zu einer

    Auszug aus VG München, 04.11.2015 - M 7 S 15.4236
    Die Interessenabwägung in dem angefochtenen Bescheid ist daher nicht zu beanstanden (vgl. auch BayVGH, B. v. 15. August 2008 - 19 CS 08.1471 - juris Rn. 21 m. w. N.).
  • OVG Hamburg, 12.10.2006 - 3 Bf 306/04

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung

    Auszug aus VG München, 04.11.2015 - M 7 S 15.4236
    Die Anwendung von § 5 Abs. 2 Nr. 1 a WaffG erfordert keine Prüfung, ob der Betroffene tatsächlich eine Straftat begangen bzw. ob das Strafgericht den Tathergang im Detail zutreffend gewürdigt hat (OVG Hamburg, B. v. 12. Oktober 2006 - 3 Bf 306/04 - juris Rn. 46).
  • VG Mainz, 28.11.2017 - 1 L 1119/17

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis, hier: u.a. europäischer

    Auch eine nur geringfügige Überschreitung löst die Regelvermutung aus (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2008 - 3 B 12/08 -, NVwZ 2009, 398: 80 Tagessätze; BayVGH, Beschluss vom 24. Juni 2013 - 21 ZB 13.556 -, juris: Verurteilung zu 20 und 40 Tagessätzen wegen des Veruntreuens von Arbeitsentgelt; VG München, Beschluss vom 4. November 2015 - M 7 S 15.4236 -, juris: 60 Tagessätze wegen des Veruntreuens von Arbeitsentgelt).

    Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, dass in der strafgerichtlichen Praxis schon eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen durchaus ein erhebliches Unwerturteil darstellt, das einiges Gewicht der konkreten Tat voraussetzt, sodass Bagatelltaten nicht erfasst werden (BT-Drs. 14/7758, S. 54; siehe auch VG München, Beschluss vom 4. November 2015 - M 7 S 15.4236 -, juris, Rn. 18).

  • VG München, 13.09.2022 - M 7 S 22.3549

    Widerruf von Waffenbesitzkarten

    Es obliegt jedoch dem Betroffenen selbst, seine Rechte im Instanzenzug der Strafgerichtsbarkeit wahrzunehmen (vgl. z. B. VG München, U.v. 4.11.2015 - M 7 S 15.4236 - juris Rn. 20).
  • VG München, 23.02.2021 - M 7 K 19.5903

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit aufgrund einer Freitheitsstrafe wegen

    Es obliegt jedoch dem Betroffenen selbst, seine Rechte im Instanzenzug der Strafgerichtsbarkeit wahrzunehmen (vgl. z.B. VG München, B.v. 4.11.2015 - M 7 S 15.4236 - juris Rn. 20).
  • VG München, 23.09.2020 - M 7 K 19.5903

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse, Ungültigerklärung und Einziehung des

    Es obliegt jedoch dem Betroffenen selbst, seine Rechte im Instanzenzug der Strafgerichtsbarkeit wahrzunehmen (vgl. z.B. VG München, B.v. 4.11.2015 - M 7 S 15.4236 - juris Rn. 20).
  • VG München, 20.07.2021 - M 7 S 21.1425

    Widerruf der Waffenbesitzkarte, Ungültigerklärung des Jagdscheins, Keine Ausnahme

    Es obliegt jedoch dem Betroffenen selbst, seine Rechte im Instanzenzug der Strafgerichtsbarkeit wahrzunehmen (vgl. z.B. VG München, U.v. 4.11.2015 - M 7 S 15.4236 - juris Rn. 20).
  • VG München, 13.07.2021 - M 7 K 20.3073

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse aufgrund Verurteilung zu einer Geldstrafe

    Es obliegt jedoch dem Betroffenen selbst, seine Rechte im Instanzenzug der Strafgerichtsbarkeit wahrzunehmen (vgl. z.B. VG München, B.v. 4.11.2015 - M 7 S 15.4236 - juris Rn. 20).
  • VG München, 08.03.2022 - M 7 K 19.6172

    Ablehnung der Erteilung einer Waffenbesitzkarte wegen strafrechtlicher

    Es obliegt jedoch dem Betroffenen selbst, seine Rechte im Instanzenzug der Strafgerichtsbarkeit wahrzunehmen (vgl. z.B. VG München, B.v. 4.11.2015 - M 7 S 15.4236 - juris Rn. 20).
  • VG München, 09.02.2022 - M 7 K 21.1828

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - Trunkenheitsfahrt

    Es obliegt jedoch dem Betroffenen selbst, seine Rechte im Instanzenzug der Strafgerichtsbarkeit wahrzunehmen (vgl. z.B. VG München, B.v. 4.11.2015 - M 7 S 15.4236 - juris Rn. 20).
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