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   VG München, 27.01.2014 - M 8 K 12.5554   

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VG München, 27.01.2014 - M 8 K 12.5554 (https://dejure.org/2014,9875)
VG München, Entscheidung vom 27.01.2014 - M 8 K 12.5554 (https://dejure.org/2014,9875)
VG München, Entscheidung vom 27. Januar 2014 - M 8 K 12.5554 (https://dejure.org/2014,9875)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Grenze des hinzunehmenden Kinderlärms

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Klage gegen Kinderlärm? Kindertagesstätte an der Herterichstraße in München - Baugenehmigung aufgehoben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Klage gegen Kinderlärm?

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Keine Klage gegen Kinderlärm?

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Niedersachsen, 29.06.2006 - 9 LA 113/04

    Streit über Lärmimmissionen eines Spielplatzes; Verstoß gegen das

    Auszug aus VG München, 27.01.2014 - M 8 K 12.5554
    Die mit deren bestimmungsgemäßer Nutzung typischerweise verbundenen Geräusche sind, soweit sie Folge der natürlichen Lebensäußerungen von Kindern sind, als ortsüblich und sozialadäquat zu werten (vgl. BVerwG, U.v. 12.12.1991 - 4 C 5/88 - BauR 1992, 338; NdsOVG, B.v. 29.6.2006 - 9 LA 113/04 - NVwZ 2006, 1199; VGH BW, B.v. 3.3.2008 - 8 S 2165/07 - DVBl 2008, 1001).

    Diese zu Kinderspielplätzen entwickelten Grundsätze hinsichtlich der gegenüber sonstigen Lärmimmissionen anzunehmenden Privilegierung von Kinderlärm ("Sozialbonus") hat die Rechtsprechung auch auf die Beurteilung der Zulässigkeit von Kindertageseinrichtungen übertragen, soweit es um die von deren Betrieb hervorgerufenen Lärmimmissionen durch die Kinder geht (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 29.6.2006 - 9 LA 113/04 - NVwZ 2006, 1199; OVG Saarland, U.v. 11.9.2008 - 2 C 186/08 - ZfBR 2009, 366; siehe zum Ganzen auch Rojahn, ZfBR 2010, 752).

  • VG München, 22.04.2013 - M 8 SN 12.5578

    Nachbareilantrag gegen die Zulassung einer Kindertagesstätte (7-gruppige

    Auszug aus VG München, 27.01.2014 - M 8 K 12.5554
    Weiter wurde in dem Schriftsatz auch auf eine Entscheidung der Kammer zu dem Eilantrag eines anderen von dem Vorhaben betroffenen Nachbarn hingewiesen (B.v. 22.4.2013 - M 8 SN 12.5578 - juris), der gleichfalls das Gutachten des Büros ... vorgelegt hatte.

    Darauf, dass insoweit Prüfungsbedarf besteht, hat die Kammer, woran hier erinnert sei, bereits im Beschluss vom 22. April 2013 im Verfahren M 8 SN 12.5578 hingewiesen, der zwar einen anderen Kläger betraf, aus dem aber unschwer entnommen werden kann, dass auch in Bezug auf das klägerische Wohnanwesen dieselbe Problematik besteht.

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VG München, 27.01.2014 - M 8 K 12.5554
    Rücksichtslos und damit unzulässig ist ein Vorhaben nur dann, wenn es die schutzwürdigen und schutzbedürftigen Belange anderer Nutzungsberechtigter unzumutbar beeinträchtigt, also die Schwelle dessen überschreitet, was diesen billigerweise noch zugemutet werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 26.05.1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369; B.v. 24.11.1989 - 4 B 36/89 - juris; B.v. 20.1.1992 - 4 B 229/91 - juris; B.v. 11.1.1999 - 4 B 128/98 - BauR 1999, 615).
  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 B 36.89

    Unzulässigkeit eines plangerechten Vorhabens im Einzelfall wegen Verletzung des

    Auszug aus VG München, 27.01.2014 - M 8 K 12.5554
    Rücksichtslos und damit unzulässig ist ein Vorhaben nur dann, wenn es die schutzwürdigen und schutzbedürftigen Belange anderer Nutzungsberechtigter unzumutbar beeinträchtigt, also die Schwelle dessen überschreitet, was diesen billigerweise noch zugemutet werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 26.05.1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369; B.v. 24.11.1989 - 4 B 36/89 - juris; B.v. 20.1.1992 - 4 B 229/91 - juris; B.v. 11.1.1999 - 4 B 128/98 - BauR 1999, 615).
  • BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 229.91

    Nachbarschützende Wirkung des § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Baurechtliches

    Auszug aus VG München, 27.01.2014 - M 8 K 12.5554
    Rücksichtslos und damit unzulässig ist ein Vorhaben nur dann, wenn es die schutzwürdigen und schutzbedürftigen Belange anderer Nutzungsberechtigter unzumutbar beeinträchtigt, also die Schwelle dessen überschreitet, was diesen billigerweise noch zugemutet werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 26.05.1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369; B.v. 24.11.1989 - 4 B 36/89 - juris; B.v. 20.1.1992 - 4 B 229/91 - juris; B.v. 11.1.1999 - 4 B 128/98 - BauR 1999, 615).
  • VGH Bayern, 31.03.2008 - 1 ZB 07.1062

    Berufungszulassung (abgelehnt); baurechtlicher Nachbarschutz; Gebot der

    Auszug aus VG München, 27.01.2014 - M 8 K 12.5554
    Aus dieser planungsrechtlichen Einstufung des maßgeblichen Umgriffs folgt, dass sich die Kläger gegenüber der Zulassung des Vorhabens nicht auf den sog. Gebietserhaltungsanspruch berufen bzw. eine fehlende Gebietsverträglichkeit des Vorhabens geltend machen können, weil diese Ansprüche zur Voraussetzung haben, dass die betroffenen Grundstücke (Vorhaben- und Nachbargrundstück) in einem festgesetzten oder faktischen Baugebiet liegen (vgl. BVerwG, U.v. 16.9.1993 - 4 C 28/91 - BVerwGE 94, 151; U.v. 23.8.1996 - 4 C 13/94 - NVwZ 1997, 384 - BayVGH, B.v. 31.3.2008 - 1 ZB 07.1062 - juris).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG München, 27.01.2014 - M 8 K 12.5554
    Aus dieser planungsrechtlichen Einstufung des maßgeblichen Umgriffs folgt, dass sich die Kläger gegenüber der Zulassung des Vorhabens nicht auf den sog. Gebietserhaltungsanspruch berufen bzw. eine fehlende Gebietsverträglichkeit des Vorhabens geltend machen können, weil diese Ansprüche zur Voraussetzung haben, dass die betroffenen Grundstücke (Vorhaben- und Nachbargrundstück) in einem festgesetzten oder faktischen Baugebiet liegen (vgl. BVerwG, U.v. 16.9.1993 - 4 C 28/91 - BVerwGE 94, 151; U.v. 23.8.1996 - 4 C 13/94 - NVwZ 1997, 384 - BayVGH, B.v. 31.3.2008 - 1 ZB 07.1062 - juris).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Auszug aus VG München, 27.01.2014 - M 8 K 12.5554
    Aus dieser planungsrechtlichen Einstufung des maßgeblichen Umgriffs folgt, dass sich die Kläger gegenüber der Zulassung des Vorhabens nicht auf den sog. Gebietserhaltungsanspruch berufen bzw. eine fehlende Gebietsverträglichkeit des Vorhabens geltend machen können, weil diese Ansprüche zur Voraussetzung haben, dass die betroffenen Grundstücke (Vorhaben- und Nachbargrundstück) in einem festgesetzten oder faktischen Baugebiet liegen (vgl. BVerwG, U.v. 16.9.1993 - 4 C 28/91 - BVerwGE 94, 151; U.v. 23.8.1996 - 4 C 13/94 - NVwZ 1997, 384 - BayVGH, B.v. 31.3.2008 - 1 ZB 07.1062 - juris).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 5.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Kinderspielplätzen

    Auszug aus VG München, 27.01.2014 - M 8 K 12.5554
    Die mit deren bestimmungsgemäßer Nutzung typischerweise verbundenen Geräusche sind, soweit sie Folge der natürlichen Lebensäußerungen von Kindern sind, als ortsüblich und sozialadäquat zu werten (vgl. BVerwG, U.v. 12.12.1991 - 4 C 5/88 - BauR 1992, 338; NdsOVG, B.v. 29.6.2006 - 9 LA 113/04 - NVwZ 2006, 1199; VGH BW, B.v. 3.3.2008 - 8 S 2165/07 - DVBl 2008, 1001).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2008 - 8 S 2165/07

    Kinderspielplatz; Wohngebiet; Lärmbelastung

    Auszug aus VG München, 27.01.2014 - M 8 K 12.5554
    Die mit deren bestimmungsgemäßer Nutzung typischerweise verbundenen Geräusche sind, soweit sie Folge der natürlichen Lebensäußerungen von Kindern sind, als ortsüblich und sozialadäquat zu werten (vgl. BVerwG, U.v. 12.12.1991 - 4 C 5/88 - BauR 1992, 338; NdsOVG, B.v. 29.6.2006 - 9 LA 113/04 - NVwZ 2006, 1199; VGH BW, B.v. 3.3.2008 - 8 S 2165/07 - DVBl 2008, 1001).
  • BVerwG, 05.06.2013 - 7 B 1.13

    Kinderspielplatz; Lärmauswirkungen einer Seilbahn

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

  • OVG Saarland, 11.09.2008 - 2 C 186/08

    Zulassung einer Kinderkrippe im reinen Wohngebiet in Merzig

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2013 - 1 ME 214/13

    Hinnahme von Beeinträchtigungen und Unannehmlichkeiten durch eine rechtlich

  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 B 85.03

    Nichtzulassung der Revision; Umfassende Sachverhaltsermittlung des

  • BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 61.78

    Begriff des "Einfügens" i.S. von § 34 Abs. 1 BBauG; Flächennutzungsplan kein

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

  • BVerwG, 22.07.2010 - 4 B 22.10

    Zur nachträglichen Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen; Zulassungsanspruch aus

  • BVerwG, 18.05.2001 - 4 C 8.00

    Büroräume; freiberuflich Tätiger; Wirtschaftsprüfer; Steuerberater;

  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 B 74.03

    Eingrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB)

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

  • OVG Bremen, 21.06.1983 - 1 BA 60/82
  • VG Augsburg, 13.12.2017 - Au 4 K 17.1431

    Nachbarklage gegen Nutzungserweiterung eines Allwetterplatzes

    Das vom Bevollmächtigten der Klägerin benannte Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 27. Januar 2014 (M 8 K 12.5554) kann nicht herangezogen werden, weil diese Entscheidung auf besonderen nicht auf den vorliegenden Fall übertragbaren Verhältnissen beruht.
  • VG München, 04.04.2022 - M 8 K 20.2028

    Verpflichtungsklage, Werbeanlage (hinterleuchtetes Premium, Billboard mit

    Es kommt noch hinzu, dass in dem eingeschossigen Gebäude auf dem Grundstück ... Straße 12 - und damit nicht nur in "Räumen" - ausschließlich eine Apotheke untergebracht ist (vgl. zur Einordnung einer Apotheke unter § 13 BauNVO: OVG LSA, B.v. 10.10.2018 - 2 M 53/18 - juris Rn. 31; VG München, U.v. 27.1.2014 - M 8 K 12.5554- juris Rn. 66; Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, 144. EL Oktober 2021, § 4 BauNVO Rn. 48, 100, § 13 Rn. 18 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 12.12.1996- 4 C 17/95 - juris Rn. 28).
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