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VG München, 16.05.2012 - M 9 K 11.1364 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Außenbereich; Ersatzbau; Kein gleichartiges Gebäude bei Erhöhung der Kubatur um 47%.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.02.2004 - 4 C 4.03
Außenbereich; Entprivilegierung; sonstiges Vorhaben; Wohngebäude; Bauernhaus; …
Auszug aus VG München, 16.05.2012 - M 9 K 11.1364
Um die Gleichartigkeit zu prüfen, sind die Grundflächen und die Rauminhalte des Alt- und Ersatzbaus zueinander in Beziehung zu setzen (BVerwG vom 19.02.2004, Az.: 4 C 4/03 RdNr. 12).Auf den Vergleich der Wohnflächen von Altbestand und Ersatzbau ist jedoch im Rahmen des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB gerade nicht abzustellen (BVerwG vom 19.02.2004, Az.: 4 C 4/03 RdNr. 12).
- BVerwG, 21.06.1996 - 4 B 89.96
Bauplanungsrecht: Einbau einer Familienwohnung in ein im Außenbereich gelegenes …
Auszug aus VG München, 16.05.2012 - M 9 K 11.1364
Ein Vorhaben ist nicht allein deswegen privilegiert, weil der Bauherr Land- oder Forstwirt ist (BVerwG vom 21.06.1996, Az.: 4 B 89/96 ). - BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 85.77
Antrag auf Erteilung einer Bebauungsgenehmigung eines zerstörten Wohngebäudes - …
Auszug aus VG München, 16.05.2012 - M 9 K 11.1364
Gleichartigkeit i.S.v. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB setzt voraus, dass Alt- und Ersatzbau in jeder bodenrechtlich beachtlichen Beziehung, insbesondere im Standort, im Bauvolumen, in der Nutzung und in der Funktion gleichartig sind (BVerwG v. 23.01.1981, Az.: 4 C 85.77, BVerwGE 61, 290).
- VG Gelsenkirchen, 16.06.2016 - 6 K 1123/15
Außenbereich; Bauvorbescheid; Wohnhaus; Wiederaufbau; Schaden; Sturm; zerstört
vgl. zu einem ähnlichen Fall bereits VG München, Urteil vom 16. Mai 2012 - M 9 K 11.1364 -, juris.