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   VG München, 12.07.2017 - M 9 K 16.3340   

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https://dejure.org/2017,30324
VG München, 12.07.2017 - M 9 K 16.3340 (https://dejure.org/2017,30324)
VG München, Entscheidung vom 12.07.2017 - M 9 K 16.3340 (https://dejure.org/2017,30324)
VG München, Entscheidung vom 12. Juli 2017 - M 9 K 16.3340 (https://dejure.org/2017,30324)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 30 Abs. 1; BauNVO § 3 Abs. 2 Nr. 1, § 4 Abs. 2 Nr. 1, § 8 Abs. 3 Nr. 1, § 15 Abs. 1 S. 1, S. 2
    Erfolglose Nachbarklage gegen Nutzungsänderung eines Bürogebäudes in Beherbergungsbetrieb

  • rewis.io

    Erfolglose Nachbarklage gegen Nutzungsänderung eines Bürogebäudes in Beherbergungsbetrieb

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG München, 12.07.2017 - M 9 K 16.3340
    Dementsprechend beschränkt sich im vorliegenden Verfahren die rechtliche Prüfung darauf, ob durch die angefochtene Baugenehmigung drittschützende Vorschriften verletzt werden, die den Nachbarn einen Abwehranspruch gegen das Vorhaben vermitteln (BayVGH B.v. 24.03.2009 14 CS 08.3017).
  • VGH Bayern, 16.02.2015 - 1 B 13.648

    Nutzungsuntersagung gegen Mieter von Räumlichkeiten in einem Gewerbebau

    Auszug aus VG München, 12.07.2017 - M 9 K 16.3340
    Bei der Vermietung von Plätzen in mehrfach belegten Zimmern fehlt eine Rückzugsmöglichkeit und daher eine selbstbestimmte Häuslichkeit mit Privatsphäre (BayVGH U.v. 15.02.2015 1 B 13.648; VG München U.v. 30.09.2015 M 9 K 15.1411).
  • VG München, 30.09.2015 - M 9 K 15.1411

    Rechtswidrige Zwangsgeldandrohung - kein Anspruch auf Ausnahme einer

    Auszug aus VG München, 12.07.2017 - M 9 K 16.3340
    Bei der Vermietung von Plätzen in mehrfach belegten Zimmern fehlt eine Rückzugsmöglichkeit und daher eine selbstbestimmte Häuslichkeit mit Privatsphäre (BayVGH U.v. 15.02.2015 1 B 13.648; VG München U.v. 30.09.2015 M 9 K 15.1411).
  • VG Würzburg, 02.02.2021 - W 4 K 21.143

    Gemeindeklage gegen Beherbergungsbetrieb im Gewerbegebiet - wohnähnliche Nutzung

    Zwar kann die zeitliche Beschränkung des Aufenthalts auf drei Wochen durchaus als Argument für einen in einem Gewerbegebiet zulässigen Beherbergungsbetrieb und gegen das Vorliegen einer wohnähnlichen Nutzung herangezogen werden (vgl. hinsichtlich einer maximalen Nutzungsdauer von vier Wochen: VG München, U.v. 12.7.2017 - M 9 K 16.3340 - juris Rn. 16).

    Den in der Unterkunft untergebrachten Personen wird somit eine selbständige Gestaltung der häuslichen Lebensführung ermöglicht und auch abverlangt, sodass die Art der Unterbringung einer Wohnnutzung - eine solche scheidet vorliegend aufgrund der mehrfach belegten Zimmer und des damit verbundenen Mangels an einer privaten Rückzugsmöglichkeit aus (vgl. VG München, U.v. 12.7.2017 - M 9 K 16.3340 - juris Rn. 16 unter Bezugnahme auf BayVGH, U.v. 15.2.2015 - 1 B 13.648 - juris) - jedenfalls stark angenähert ist und somit als wohnähnliche Nutzung einzustufen ist.

  • VG München, 24.11.2020 - M 1 K 18.279

    Erfolglose Anfechtungsklage einer Kommune gegen Baugenehmigung für

    Ob es sich um einen noch zulässigen Beherbergungsbetrieb oder um einen wegen einer jedenfalls wohnähnlichen Nutzung in einem Gewerbegebiet unzulässigen Beherbergungsbetrieb handelt, bedarf einer umfassenden Bewertung des konkreten Sachverhalts, wobei neben der Dauer des Aufenthalts auch Kriterien wie der Zweck der Unterkünfte, deren Zielgruppe und die Ausstattung der Räume zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1992 - 4 C 43/89 - BVerwGE 90, 140, juris Rn. 21; BayVGH, U.v. 16.2.2015 - 1 B 13.648 - NVwZ-RR 2015, 607, juris Rn. 25; VG München, U.v. 12.7.2017 - M 9 K 16.3340 - juris Rn. 16; B.v. 17.5.2013 - M 1 S 13.1958 - juris Rn. 31 und 34; VG Düsseldorf, B.v. 30.11.2018 - 9 L 3223/18 - juris Rn. 12).
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