Rechtsprechung
VG München, 12.07.2017 - M 9 K 16.3340 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BauGB § 30 Abs. 1; BauNVO § 3 Abs. 2 Nr. 1, § 4 Abs. 2 Nr. 1, § 8 Abs. 3 Nr. 1, § 15 Abs. 1 S. 1, S. 2
Erfolglose Nachbarklage gegen Nutzungsänderung eines Bürogebäudes in Beherbergungsbetrieb - rewis.io
Erfolglose Nachbarklage gegen Nutzungsänderung eines Bürogebäudes in Beherbergungsbetrieb
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017
Nachbarrechtsstreit
Auszug aus VG München, 12.07.2017 - M 9 K 16.3340
Dementsprechend beschränkt sich im vorliegenden Verfahren die rechtliche Prüfung darauf, ob durch die angefochtene Baugenehmigung drittschützende Vorschriften verletzt werden, die den Nachbarn einen Abwehranspruch gegen das Vorhaben vermitteln (BayVGH B.v. 24.03.2009 14 CS 08.3017). - VGH Bayern, 16.02.2015 - 1 B 13.648
Nutzungsuntersagung gegen Mieter von Räumlichkeiten in einem Gewerbebau
Auszug aus VG München, 12.07.2017 - M 9 K 16.3340
Bei der Vermietung von Plätzen in mehrfach belegten Zimmern fehlt eine Rückzugsmöglichkeit und daher eine selbstbestimmte Häuslichkeit mit Privatsphäre (BayVGH U.v. 15.02.2015 1 B 13.648; VG München U.v. 30.09.2015 M 9 K 15.1411). - VG München, 30.09.2015 - M 9 K 15.1411
Rechtswidrige Zwangsgeldandrohung - kein Anspruch auf Ausnahme einer …
Auszug aus VG München, 12.07.2017 - M 9 K 16.3340
Bei der Vermietung von Plätzen in mehrfach belegten Zimmern fehlt eine Rückzugsmöglichkeit und daher eine selbstbestimmte Häuslichkeit mit Privatsphäre (BayVGH U.v. 15.02.2015 1 B 13.648; VG München U.v. 30.09.2015 M 9 K 15.1411).
- VG Würzburg, 02.02.2021 - W 4 K 21.143
Gemeindeklage gegen Beherbergungsbetrieb im Gewerbegebiet - wohnähnliche Nutzung
Zwar kann die zeitliche Beschränkung des Aufenthalts auf drei Wochen durchaus als Argument für einen in einem Gewerbegebiet zulässigen Beherbergungsbetrieb und gegen das Vorliegen einer wohnähnlichen Nutzung herangezogen werden (vgl. hinsichtlich einer maximalen Nutzungsdauer von vier Wochen: VG München, U.v. 12.7.2017 - M 9 K 16.3340 - juris Rn. 16).Den in der Unterkunft untergebrachten Personen wird somit eine selbständige Gestaltung der häuslichen Lebensführung ermöglicht und auch abverlangt, sodass die Art der Unterbringung einer Wohnnutzung - eine solche scheidet vorliegend aufgrund der mehrfach belegten Zimmer und des damit verbundenen Mangels an einer privaten Rückzugsmöglichkeit aus (vgl. VG München, U.v. 12.7.2017 - M 9 K 16.3340 - juris Rn. 16 unter Bezugnahme auf BayVGH, U.v. 15.2.2015 - 1 B 13.648 - juris) - jedenfalls stark angenähert ist und somit als wohnähnliche Nutzung einzustufen ist.
- VG München, 24.11.2020 - M 1 K 18.279
Erfolglose Anfechtungsklage einer Kommune gegen Baugenehmigung für …
Ob es sich um einen noch zulässigen Beherbergungsbetrieb oder um einen wegen einer jedenfalls wohnähnlichen Nutzung in einem Gewerbegebiet unzulässigen Beherbergungsbetrieb handelt, bedarf einer umfassenden Bewertung des konkreten Sachverhalts, wobei neben der Dauer des Aufenthalts auch Kriterien wie der Zweck der Unterkünfte, deren Zielgruppe und die Ausstattung der Räume zu berücksichtigen sind (…vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1992 - 4 C 43/89 - BVerwGE 90, 140, juris Rn. 21;… BayVGH, U.v. 16.2.2015 - 1 B 13.648 - NVwZ-RR 2015, 607, juris Rn. 25; VG München, U.v. 12.7.2017 - M 9 K 16.3340 - juris Rn. 16;… B.v. 17.5.2013 - M 1 S 13.1958 - juris Rn. 31 und 34;… VG Düsseldorf, B.v. 30.11.2018 - 9 L 3223/18 - juris Rn. 12).