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   VG München, 27.07.2004 - M 1 K 03.2238   

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VG München, 27.07.2004 - M 1 K 03.2238 (https://dejure.org/2004,67690)
VG München, Entscheidung vom 27.07.2004 - M 1 K 03.2238 (https://dejure.org/2004,67690)
VG München, Entscheidung vom 27. Juli 2004 - M 1 K 03.2238 (https://dejure.org/2004,67690)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Bayern, 15.03.2010 - 1 BV 08.3157

    Keine Hemmung der Geltungsdauer eines (baurechtlichen) Vorbescheides durch

    Klagen von Nachbarn gegen den Vorbescheid blieben erfolglos (Urteile des Verwaltungsgerichts München vom 27.7.2004 M 1 K 03.2238 und M 1 K 03.2353).
  • VG Augsburg, 30.09.2015 - Au 4 K 14.1296

    Klagen von Anwohnern gegen Windräder zwischen Dasing und Aichach abgewiesen

    Zu beachten ist ferner, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb aufgrund seiner größeren Baukörper und der ihm eigenen Immissionen nicht nur den Charakter der unmittelbaren Nachbarschaft prägt, sondern in seinen Wirkungen weiter ausgreift, so dass ihm ein weit größeres Gewicht zukommt (VG München, U.v. 27.7.2004 - M 1 K 03.2238 - juris Rn. 28 mit Literaturnachweisen).
  • VG Augsburg, 30.09.2015 - Au 4 K 14.1347

    Klage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung von drei Windkraftanlagen

    Zu beachten ist ferner, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb aufgrund seiner größeren Baukörper und der ihm eigenen Immissionen nicht nur den Charakter der unmittelbaren Nachbarschaft prägt, sondern in seinen Wirkungen weiter ausgreift, so dass ihm ein weit größeres Gewicht zukommt (VG München, U.v. 27.7.2004 - M 1 K 03.2238 - juris Rn. 28 mit Literaturnachweisen).
  • VG Augsburg, 30.09.2015 - Au 4 K 14.1302

    Klage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung von drei Windkraftanlagen

    Zu beachten ist ferner, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb aufgrund seiner größeren Baukörper und der ihm eigenen Immissionen nicht nur den Charakter der unmittelbaren Nachbarschaft prägt, sondern in seinen Wirkungen weiter ausgreift, so dass ihm ein weit größeres Gewicht zukommt (VG München, U.v. 27.7.2004 - M 1 K 03.2238 - juris Rn. 28 mit Literaturnachweisen).
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