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   VG München, 04.04.2007 - M 1 S 07.945   

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https://dejure.org/2007,42161
VG München, 04.04.2007 - M 1 S 07.945 (https://dejure.org/2007,42161)
VG München, Entscheidung vom 04.04.2007 - M 1 S 07.945 (https://dejure.org/2007,42161)
VG München, Entscheidung vom 04. April 2007 - M 1 S 07.945 (https://dejure.org/2007,42161)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Alkoholabhängigkeit und zum Alkoholmissbrauch sowie zur Anordnung eines ärztlichen und medizinisch-psychologischen Gutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 04.01.2006 - 11 CS 05.1878
    Auszug aus VG München, 04.04.2007 - M 1 S 07.945
    Dabei befindet er sich insoweit im Einklang mit der sonstigen Rechtsprechung (BayVGH v. 4.1.2006 Az. 11 CS 05.1878; OVG Rh-Pf v. 11.9.2006 ZfS 2006, 713; OVG Nds. v. 29.1.2007 DAR 2007, 227), als diese als Anlass einen nicht verkehrsbezogenen Vorfall genügen lässt, aber zumindest einen mittelbaren Zusammenhang zwischen dem Alkoholkonsum und einer Teilnahme am Straßenverkehr fordert.

    Da auch das Ergebnis einer ohne zureichenden Anlass angeordneten Begutachtung für die Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis verwertet werden kann (BayVGH v. 4.1.2006 Az. 11 CS 05.1878 mit Verweis auf BVerwG), kann letztendlich dahingestellt bleiben, ob die hierauf gerichtete Frage des Landratsamt auf § 13 Nr. 1 FeV gestützt werden durfte.

    Ein auch nur mittelbarer Zusammenhang zwischen einem übermäßigen Alkoholkonsum des Antragstellers und seiner Teilnahme am Straßenverkehr sowie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass er nicht mit hinreichender Sicherheit zwischen dem Führen von Kraftfahrzeugen und einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum trennen kann, ist nicht festzustellen (BayVGH v. 4.1.2006 Az. 11 CS 05.1878).

    Der Antragsteller hat sich bislang nachweislich keine Trunkenheitsfahrt und auch keinen sonstigen alkoholbedingten Verstoß in Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr zuschulden kommen lassen (BayVGH v. 4.1.2006 Az. 11 CS 05.1878).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2001 - 10 S 2032/00

    Fahrerlaubnisentziehung: Verdacht auf Alkoholmissbrauch - Beibringung eines

    Auszug aus VG München, 04.04.2007 - M 1 S 07.945
    Relativ weitgehend ist die Rechtsprechung des VGH Mannheim (v. 24.6.2002 VRS 103, 224; v. 29.7.2002 NZV 2002, 582; v. 22.1.2001 VRS 100, 232), der eine konkrete Alkoholauffälligkeit auch außerhalb des Straßenverkehrs als Anlass genügen lässt.

    Die weitest gehende Entscheidung betraf den Fall des Umgangs mit dem 4-jährigen Kind der Betroffenen (v. 22.1.2001 a.a.O.) Dieses alkoholbedingt wenig verantwortungsbewusstes Verhalten stelle ein wesentliches Indiz dafür dar, dass es auch fraglich sei, ob die Antragstellerin zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol in Bezug auf den Straßenverkehr in der Lage sei.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines

    Auszug aus VG München, 04.04.2007 - M 1 S 07.945
    Relativ weitgehend ist die Rechtsprechung des VGH Mannheim (v. 24.6.2002 VRS 103, 224; v. 29.7.2002 NZV 2002, 582; v. 22.1.2001 VRS 100, 232), der eine konkrete Alkoholauffälligkeit auch außerhalb des Straßenverkehrs als Anlass genügen lässt.

    Dies bedeutet allerdings nicht, dass die konkrete Auffälligkeit zwingend zugleich mit der Teilnahme im Straßenverkehr verbunden sein muss, was auch der VGH Mannheim (v. 24.6.2002 VRS 103, 224) hervorhebt: "Eine solche Interpretation ist durch den Wortlaut der Bestimmung ... nicht vorgegeben.

  • VGH Bayern, 25.08.2005 - 11 CS 05.1139
    Auszug aus VG München, 04.04.2007 - M 1 S 07.945
    Die normative Aufgabenzuweisung findet ihre sachliche Berechtigung darin, dass die Beantwortung der Frage, ob Alkoholabhängigkeit vorliegt, in der Feststellung aktuell vorhandener Gegebenheiten erschöpft, während sich die Abklärung, ob mit einem Alkoholmissbrauch gerechnet werden muss, ein prognostisches Urteil über das künftige Verhalten des Betroffenen voraussetzt, das eine wertende Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit des Probanden erfordert (BayVGH v. 25.8.2005 Az. 11 CS 05.1139).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (v. 25.8.2005, a.a.O.) deutet allerdings an, die Frage, ob sich Anzeichen für Alkoholmissbrauch fänden, überschreite das Spektrum der Problemstellungen, die nach § 13 Nr. 1 FeV Gegenstand eines ärztlichen Gutachtens sein könnten.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2006 - 10 B 10734/06

    Tschechische Fahrerlaubnis durfte entzogen werden

    Auszug aus VG München, 04.04.2007 - M 1 S 07.945
    Dabei befindet er sich insoweit im Einklang mit der sonstigen Rechtsprechung (BayVGH v. 4.1.2006 Az. 11 CS 05.1878; OVG Rh-Pf v. 11.9.2006 ZfS 2006, 713; OVG Nds. v. 29.1.2007 DAR 2007, 227), als diese als Anlass einen nicht verkehrsbezogenen Vorfall genügen lässt, aber zumindest einen mittelbaren Zusammenhang zwischen dem Alkoholkonsum und einer Teilnahme am Straßenverkehr fordert.
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2007 - 12 ME 416/06

    Berücksichtigung von nicht straßenverkehrsbezogenen Alkoholauffälligkeiten im

    Auszug aus VG München, 04.04.2007 - M 1 S 07.945
    Dabei befindet er sich insoweit im Einklang mit der sonstigen Rechtsprechung (BayVGH v. 4.1.2006 Az. 11 CS 05.1878; OVG Rh-Pf v. 11.9.2006 ZfS 2006, 713; OVG Nds. v. 29.1.2007 DAR 2007, 227), als diese als Anlass einen nicht verkehrsbezogenen Vorfall genügen lässt, aber zumindest einen mittelbaren Zusammenhang zwischen dem Alkoholkonsum und einer Teilnahme am Straßenverkehr fordert.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2002 - 10 S 1164/02

    Verdacht des Alkoholismus bei Berufskraftfahrer - Beibringung eines

    Auszug aus VG München, 04.04.2007 - M 1 S 07.945
    Relativ weitgehend ist die Rechtsprechung des VGH Mannheim (v. 24.6.2002 VRS 103, 224; v. 29.7.2002 NZV 2002, 582; v. 22.1.2001 VRS 100, 232), der eine konkrete Alkoholauffälligkeit auch außerhalb des Straßenverkehrs als Anlass genügen lässt.
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