Rechtsprechung
   VG München, 27.04.2017 - M 1 S 17.50973   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,17177
VG München, 27.04.2017 - M 1 S 17.50973 (https://dejure.org/2017,17177)
VG München, Entscheidung vom 27.04.2017 - M 1 S 17.50973 (https://dejure.org/2017,17177)
VG München, Entscheidung vom 27. April 2017 - M 1 S 17.50973 (https://dejure.org/2017,17177)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,17177) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; AsylG § 34a Abs. 2 S. 1, § 75 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 5, Abs. 7 S. 1; Dublin III-VO Art. 3 Abs. 2, Art. 9 - 11, Art. 16 - 17; GRCh Art. 4; EMRK Art. 3
    Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens in Belgien

  • rewis.io

    Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens in Belgien

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG München, 27.04.2017 - M 1 S 17.50973
    Nach dem Konzept der normativen Vergewisserung (vgl. BVerfG, U.v. 14.5.1996 - 2 BvR 1938/93 ua - juris) und dem Prinzip des gegenseitigen Vertrauens (vgl. EuGH, U.v. 21.12.2011 - C-411/10 - juris) gilt die Vermutung, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem einzelnen Mitgliedstaat der Europäischen Union in Einklang mit den Erfordernissen der Grundrechtecharta, der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) steht.

    Den nationalen Gerichten obliegt im Einzelfall die Prüfung, ob ernsthaft zu befürchten ist, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber im zuständigen Mitgliedstaat systemische Mängel aufweisen, die eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung der an diesem Mitgliedstaat überstellten Asylbewerber implizieren (vgl. EuGH, U.v. 21.12.2011 a.a.O Rn. 86).

  • VGH Bayern, 12.03.2014 - 10 CE 14.427

    Im Rahmen einer Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylVfG hat das Bundesamt sowohl

    Auszug aus VG München, 27.04.2017 - M 1 S 17.50973
    Die Klage gegen die Abschiebungsanordnung in Nr. 3 des Bescheids bleibt voraussichtlich auch ohne Erfolg, als im Rahmen der Anordnung zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote und inlandsbezogene Abschiebungshindernisse zu prüfen sind (zu dieser Prüfungspflicht siehe BayVGH, B.v.12.3.2014, Az. 10 CE 14.427, juris).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG München, 27.04.2017 - M 1 S 17.50973
    Nach dem Konzept der normativen Vergewisserung (vgl. BVerfG, U.v. 14.5.1996 - 2 BvR 1938/93 ua - juris) und dem Prinzip des gegenseitigen Vertrauens (vgl. EuGH, U.v. 21.12.2011 - C-411/10 - juris) gilt die Vermutung, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem einzelnen Mitgliedstaat der Europäischen Union in Einklang mit den Erfordernissen der Grundrechtecharta, der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) steht.
  • VG Düsseldorf, 08.04.2015 - 13 L 914/15

    Abhängige Person; Polen; Familieneinheit; Abschiebungsverbot

    Auszug aus VG München, 27.04.2017 - M 1 S 17.50973
    Ein bloßes gesetzliches, vorübergehendes, verfahrensbegleitendes Aufenthaltsrecht wie etwa § 81 Abs. 3 Satz 1 bzw. Abs. 4 Satz 1 AufenthG oder nach § 55 Abs. 1 AsylG begründet keinen rechtmäßigen Aufenthalt in dem vorstehend genannten Sinne (VG Düsseldorf, B.v. 8.4.2015 - 13 L 914/15.A -, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche

    Auszug aus VG München, 27.04.2017 - M 1 S 17.50973
    Von systemischen Mängeln ist nur dann auszugehen, wenn das Asylverfahren oder die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber aufgrund größerer Funktionsstörungen in dem zuständigen Mitgliedstaat regelhaft so defizitär sind, dass zu erwarten ist, dass dem Asylbewerber im konkret zu entscheidenden Einzelfall mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht (vgl. BVwerG, B.v. 19.3.2014 - 10 B 6.14 - juris Rn. 5 f. m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2014 - A 11 S 1721/13

    Rechtsschutz gegen Abschiebungsanordnung nach Italien; keine systemischen Mängel

    Auszug aus VG München, 27.04.2017 - M 1 S 17.50973
    Bei einer zusammenfassenden, qualifizierten - nicht rein quantitativen - Würdigung aller Umstände, die für das Vorliegen solcher Mängel sprechen, muss diesen ein größeres Gewicht als den dagegen sprechenden Tatsachen zukommen, d. h. es müssen hinreichend gesicherte Erkenntnisse dazu vorliegen, dass es immer wieder zu den genannten Grundrechtsverletzungen kommt (vgl. VGH BW, U.v. 16.4.2014 - A 11 S 1721/13 - juris).
  • VG Cottbus, 10.01.2018 - 5 L 197/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Ein bloß vorübergehendes verfahrensbegleitendes Aufenthaltsrecht, wie es § 55 Absatz 1 AsylG vermittelt, stellt keine Legalisierung in dem vorstehend genannten Sinne dar (vgl. VG Düsseldorf, Urteil v. 26. Juni 2015 - 13 K 1388/15.A, BeckRS 2015, 49814 m.w.N.; VG Berlin, Beschluss vom 20. August 2015 - 33 L 244.15 A - Juris Rn. 9; VG München, Beschluss vom 30. Dezember 2015 - M 12 S 15.50773 - Juris; VG Würzburg, Beschluss vom 26. Juni 2017 - W 8 S 17.50340 - Juris Rn. 21; VG München, Beschluss vom 27. April 2017 - M 1 S 17.50973 - Juris Rn. 17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht