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VG München, 30.01.2012 - M 10 K 11.1101 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Duldungsanordnung; Zwangsgeldandrohung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- VG München, 30.01.2012 - M 10 K 11.1105
Dichtheitsnachweis; rechtswidrige Zwangsgeldandrohung mangels vollstreckbarer …
Auszug aus VG München, 30.01.2012 - M 10 K 11.1101
Die am selben Tag erhobene Klage der Grundstückseigentümerin gegen den ihr gegenüber ergangenen Bescheid vom ... Januar 2011 wird unter dem Aktenzeichen M 10 K 11.1105 geführt.Zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, auf die weitere Gerichtsakte im Verfahren M 10 K 11.1105 und die beigezogenen Behördenakten verwiesen.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das am gleichen Tage ergangene Urteil im Verfahren M 10 K 11.1105 Bezug genommen.
- VGH Bayern, 16.04.2007 - 14 CS 07.275
Auszug aus VG München, 30.01.2012 - M 10 K 11.1101
Da die Anordnung der Duldung einer nach § 13 Abs. 3 Satz 1, Abs. 6 Satz 3 EWS des Beklagten verfügten Maßnahme ein Minus zu der Maßnahme selbst ist, folgt hieraus, dass die Befugnisnorm für eine Duldungsanordnung diejenige sein muss, die zur Handlungsverpflichtung selbst berechtigt, mithin § 13 Abs. 3 Satz 1, Abs. 6 Satz 3 EWS des Beklagten (ständige Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, vgl. BayVGH vom 30.9.2004 Az. 20 CS 04.2260; vom 16.4.2007 Az. 14 CS 07.275). - OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2003 - 8 B 11827/03
Beseitigungsverfügung; Beseitigungsanordnung; Duldungsverfügung; …
Auszug aus VG München, 30.01.2012 - M 10 K 11.1101
Da der Kläger als Nießbrauchsberechtigter am streitgegenständlichen Grundstück die zivilrechtliche Befugnis hat, die Grundstückseigentümerin an der Erbringung ihrer Handlungsverpflichtung zu hindern (vgl. § 1036 BGB) und der Kläger sein Einverständnis mit der Vollziehung der an die Grundstückseigentümerin gerichtete Handlungsverpflichtung nicht erklärte, ist die Duldungsverpflichtung nicht überflüssig und damit rechtmäßig (vgl. OVG Koblenz vom 8.12.2003 Az. 8 B 11827/03). - VGH Bayern, 30.09.2004 - 20 CS 04.2260
Auszug aus VG München, 30.01.2012 - M 10 K 11.1101
Da die Anordnung der Duldung einer nach § 13 Abs. 3 Satz 1, Abs. 6 Satz 3 EWS des Beklagten verfügten Maßnahme ein Minus zu der Maßnahme selbst ist, folgt hieraus, dass die Befugnisnorm für eine Duldungsanordnung diejenige sein muss, die zur Handlungsverpflichtung selbst berechtigt, mithin § 13 Abs. 3 Satz 1, Abs. 6 Satz 3 EWS des Beklagten (ständige Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, vgl. BayVGH vom 30.9.2004 Az. 20 CS 04.2260; vom 16.4.2007 Az. 14 CS 07.275).
- VG München, 30.01.2012 - M 10 K 11.1105 Zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, auf die weitere Gerichtsakte im Verfahren M 10 K 11.1101 und die beigezogenen Behördenakten verwiesen.