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   VG München, 30.01.2012 - M 10 K 11.1107   

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VG München, 30.01.2012 - M 10 K 11.1107 (https://dejure.org/2012,7116)
VG München, Entscheidung vom 30.01.2012 - M 10 K 11.1107 (https://dejure.org/2012,7116)
VG München, Entscheidung vom 30. Januar 2012 - M 10 K 11.1107 (https://dejure.org/2012,7116)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Duldungsanordnung; Zwangsgeldandrohung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VG München, 30.01.2012 - M 10 K 11.1105

    Dichtheitsnachweis; rechtswidrige Zwangsgeldandrohung mangels vollstreckbarer

    Auszug aus VG München, 30.01.2012 - M 10 K 11.1107
    Zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, auf die weiteren Gerichtsakten im Verfahren M 10 K 11.1106 und M 10 K 11.1105 sowie die beigezogenen Behördenakten verwiesen.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das am gleichen Tage ergangene Urteil im Verfahren M 10 K 11.1105 Bezug genommen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2003 - 8 B 11827/03

    Beseitigungsverfügung; Beseitigungsanordnung; Duldungsverfügung;

    Auszug aus VG München, 30.01.2012 - M 10 K 11.1107
    Da die Kläger als Miteigentümerin am streitgegenständlichen Grundstück die zivilrechtliche Befugnis hat, den anderen Grundstückseigentümer an der Erbringung seiner Handlungsverpflichtung zu hindern und die Klägerin ihr Einverständnis mit der Vollziehung der an den Grundstücksmiteigentümer gerichteten Handlungsverpflichtung nicht erklärte, ist die Duldungsverpflichtung nicht überflüssig und damit rechtmäßig (vgl. OVG Koblenz vom 8.12.2003 Az. 8 B 11827/03).
  • VG München, 30.01.2012 - M 10 K 11.1106
    Auszug aus VG München, 30.01.2012 - M 10 K 11.1107
    Zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, auf die weiteren Gerichtsakten im Verfahren M 10 K 11.1106 und M 10 K 11.1105 sowie die beigezogenen Behördenakten verwiesen.
  • VGH Bayern, 16.04.2007 - 14 CS 07.275
    Auszug aus VG München, 30.01.2012 - M 10 K 11.1107
    Da die Anordnung der Duldung einer nach § 13 Abs. 3 Satz 1, Abs. 6 Satz 3 EWS des Beklagten verfügten Maßnahme ein Minus zu der Maßnahme selbst ist, folgt hieraus, dass die Befugnisnorm für eine Duldungsanordnung diejenige sein muss, die zur Handlungsverpflichtung selbst berechtigt, mithin § 13 Abs. 3 Satz 1, Abs. 6 Satz 3 EWS des Beklagten (ständige Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, vgl. BayVGH vom 30.9.2004 Az. 20 CS 04.2260; vom 16.4.2007 Az. 14 CS 07.275).
  • VGH Bayern, 30.09.2004 - 20 CS 04.2260
    Auszug aus VG München, 30.01.2012 - M 10 K 11.1107
    Da die Anordnung der Duldung einer nach § 13 Abs. 3 Satz 1, Abs. 6 Satz 3 EWS des Beklagten verfügten Maßnahme ein Minus zu der Maßnahme selbst ist, folgt hieraus, dass die Befugnisnorm für eine Duldungsanordnung diejenige sein muss, die zur Handlungsverpflichtung selbst berechtigt, mithin § 13 Abs. 3 Satz 1, Abs. 6 Satz 3 EWS des Beklagten (ständige Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, vgl. BayVGH vom 30.9.2004 Az. 20 CS 04.2260; vom 16.4.2007 Az. 14 CS 07.275).
  • VG München, 30.01.2012 - M 10 K 11.1106

    Bestandskräftige Anordnung eines Dichtheitsnachweises; Zwangsgeldandrohung;

    Zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, auf die weiteren Gerichtsakten im Verfahren M 10 K 11.1107 und M 10 K 11.1105 sowie die beigezogenen Behördenakten verwiesen.
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